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Petition fordert Schließung von Schutzlücken im Prozess- und Familienrecht für Menschen mit Schwerbehinderung

Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
Mehrere Paragraphenzeichen auf einem Blatt
Foto: Pixabay/geralt

NEUSS (kobinet)

Fikriye Sahan-Fröhlich, eine Frau mit Schwerbehinderung (GdB 100, Merkzeichen aG, B, H, RF) und dauerhafter Rollstuhlnutzung, hat eine dringende Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Darin fordert sie Anpassungen im Prozess- und Familienrecht (ZPO, FamFG, BGB), um Schutzlücken für Menschen in akuten gesundheitlichen Notlagen zu schließen.

Anlass ist ihr eigener Fall: Nach einer Handgelenksoperation und einem stationären Klinikaufenthalt aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung verlor sie durch eine gerichtliche Gütevereinbarung vom 8. Dezember 2025 den Zugang zu ihrer barrierefreien Wohnung. Trotz nachweislicher physischer und psychischer Beeinträchtigungen wurden starre Fristen nicht berücksichtigt. Seitdem ist sie wohnungslos und hat keinen Zugang zu persönlichen Sachen oder medizinischen Unterlagen.

In der Petition kritisiert Sahan-Fröhlich, dass Gerichte nicht ausreichend prüfen, ob Parteien die Tragweite von Vergleichen verstehen – insbesondere bei fehlender juristischer Fachkenntnis. Sie fordert eine **zwingende gerichtliche Belehrungspflicht** (§ 139 ZPO, § 278 ZPO, FamFG), die sicherstellt, dass Betroffene über die Rechtsfolgen aufgeklärt werden und ihre Zustimmung frei und informiert erteilen. Zudem verlangt sie die **Abschaffung der automatischen 6-Monats-Frist** (§ 1361b Abs. 4 BGB) für Menschen, die aufgrund von Schwerbehinderung, Notfall-Operationen oder akuten psychischen Belastungen gehindert sind, ihre Rückkehrabsicht auszuüben.

Sahan-Fröhlich betont, dass der Schutz verletzlicher Gruppen nicht nur theoretisch, sondern auch in der Gerichtspraxis wirksam sein müsse. Ziel sei eine systemische Lösung, um künftig existenzbedrohende Notlagen für schutzbedürftige Personen zu verhindern.

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