NEUSS (kobinet)
Fikriye Sahan-Fröhlich ist eine Frau mit schwerer Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Sie sitzt für immer im Roll-Stuhl.
Sie hat eine Petition beim Deutschen Bundes-Tag eingereicht.
Eine Petition ist eine schriftliche Bitte an wichtige Leute.
Sie möchte Gesetze zum Schutz kranker Menschen ändern.
Fikriye Sahan-Fröhlich wurde am Hand-Gelenk operiert.
Danach war sie lange Zeit in einer Klinik.
Eine Klinik ist ein Kranken-Haus.
Dort helfen Ärzte und Pfleger kranken Menschen.
Sie litt an einer schweren seelischen Erkrankung.
Eine seelische Erkrankung ist eine Krankheit der Gefühle und Gedanken.
Man braucht dann Hilfe von einem Arzt.
Während dieser Zeit verlor sie ihre Wohnung.
Am 8. Dezember 2025 entschied ein Gericht etwas.
Ein Gericht ist ein Ort, wo Menschen über Recht und Unrecht entscheiden.
Das Gericht sagte: Sie muss ihre Wohnung verlassen.
Die Wohnung von Fikriye Sahan-Fröhlich war barriere-frei.
Barriere-frei bedeutet: Es gibt keine Hindernisse in der Wohnung.
Die Wohnung war also für Roll-Stuhl-Fahrer geeignet.
Das Gericht beachtete ihre Erkrankung nicht.
Das Gericht hielt trotzdem die Fristen ein.
Eine Frist ist ein fester Termin, bis wann man etwas tun muss.
Seitdem hat sie keine Wohnung.
Sie hat keinen Zugang zu ihren persönlichen Sachen.
Sie hat auch keinen Zugang zu ihren Arzt-Unterlagen.
Arzt-Unterlagen sind Papiere über ihre Gesundheit.
In der Petition kritisiert sie das Verhalten der Gerichte.
Gerichte prüfen nicht genug, ob Menschen alles wirklich verstehen.
Besonders Menschen ohne Wissen über Gesetze sind gefährdet.
Das Gesetz soll Gerichte dazu zwingen, alles zu erklären.
Das nennt man Auf-klärung.
Auf-klärung bedeutet: Alle wichtigen Informationen werden erklärt.
Man weiß danach genau, was passiert.
Gerichte müssen Menschen über ihre Rechte informieren.
Menschen müssen Entscheidungen frei und bewusst treffen können.
Sie fordert außerdem eine Gesetzes-Änderung zu Fristen.
Eine Gesetzes-Änderung bedeutet: Ein altes Gesetz wird neu geschrieben.
Es gilt dann eine neue Regel.
Aktuell gibt es eine feste Frist von 6 Monaten.
Nach 6 Monaten verliert man das Recht auf die eigene Wohnung.
Diese Frist soll für kranke und behinderte Menschen abgeschafft werden.
Denn diese Menschen können die Frist oft nicht einhalten.
Fikriye Sahan-Fröhlich sagt: Schutz muss wirklich passieren.
Nicht nur als Regel auf Papier.
Alle schutz-bedürftigen Menschen sollen besser geschützt sein.
Schutz-bedürftig bedeutet: Ein Mensch braucht besondere Hilfe.
Andere müssen auf diesen Menschen aufpassen.
So sollen ähnliche Not-Lagen verhindert werden.
Eine Not-Lage ist eine sehr schlimme Situation.
Man braucht dann dringend Hilfe.
Foto: Pixabay/geralt
NEUSS (kobinet)
Fikriye Sahan-Fröhlich, eine Frau mit Schwerbehinderung (GdB 100, Merkzeichen aG, B, H, RF) und dauerhafter Rollstuhlnutzung, hat eine dringende Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Darin fordert sie Anpassungen im Prozess- und Familienrecht (ZPO, FamFG, BGB), um Schutzlücken für Menschen in akuten gesundheitlichen Notlagen zu schließen.
Anlass ist ihr eigener Fall: Nach einer Handgelenksoperation und einem stationären Klinikaufenthalt aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung verlor sie durch eine gerichtliche Gütevereinbarung vom 8. Dezember 2025 den Zugang zu ihrer barrierefreien Wohnung. Trotz nachweislicher physischer und psychischer Beeinträchtigungen wurden starre Fristen nicht berücksichtigt. Seitdem ist sie wohnungslos und hat keinen Zugang zu persönlichen Sachen oder medizinischen Unterlagen.
In der Petition kritisiert Sahan-Fröhlich, dass Gerichte nicht ausreichend prüfen, ob Parteien die Tragweite von Vergleichen verstehen – insbesondere bei fehlender juristischer Fachkenntnis. Sie fordert eine **zwingende gerichtliche Belehrungspflicht** (§ 139 ZPO, § 278 ZPO, FamFG), die sicherstellt, dass Betroffene über die Rechtsfolgen aufgeklärt werden und ihre Zustimmung frei und informiert erteilen. Zudem verlangt sie die **Abschaffung der automatischen 6-Monats-Frist** (§ 1361b Abs. 4 BGB) für Menschen, die aufgrund von Schwerbehinderung, Notfall-Operationen oder akuten psychischen Belastungen gehindert sind, ihre Rückkehrabsicht auszuüben.
Sahan-Fröhlich betont, dass der Schutz verletzlicher Gruppen nicht nur theoretisch, sondern auch in der Gerichtspraxis wirksam sein müsse. Ziel sei eine systemische Lösung, um künftig existenzbedrohende Notlagen für schutzbedürftige Personen zu verhindern.
Foto: Pixabay/geralt
NEUSS (kobinet)
Fikriye Sahan-Fröhlich, eine Frau mit Schwerbehinderung (GdB 100, Merkzeichen aG, B, H, RF) und dauerhafter Rollstuhlnutzung, hat eine dringende Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Darin fordert sie Anpassungen im Prozess- und Familienrecht (ZPO, FamFG, BGB), um Schutzlücken für Menschen in akuten gesundheitlichen Notlagen zu schließen.
Anlass ist ihr eigener Fall: Nach einer Handgelenksoperation und einem stationären Klinikaufenthalt aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung verlor sie durch eine gerichtliche Gütevereinbarung vom 8. Dezember 2025 den Zugang zu ihrer barrierefreien Wohnung. Trotz nachweislicher physischer und psychischer Beeinträchtigungen wurden starre Fristen nicht berücksichtigt. Seitdem ist sie wohnungslos und hat keinen Zugang zu persönlichen Sachen oder medizinischen Unterlagen.
In der Petition kritisiert Sahan-Fröhlich, dass Gerichte nicht ausreichend prüfen, ob Parteien die Tragweite von Vergleichen verstehen – insbesondere bei fehlender juristischer Fachkenntnis. Sie fordert eine **zwingende gerichtliche Belehrungspflicht** (§ 139 ZPO, § 278 ZPO, FamFG), die sicherstellt, dass Betroffene über die Rechtsfolgen aufgeklärt werden und ihre Zustimmung frei und informiert erteilen. Zudem verlangt sie die **Abschaffung der automatischen 6-Monats-Frist** (§ 1361b Abs. 4 BGB) für Menschen, die aufgrund von Schwerbehinderung, Notfall-Operationen oder akuten psychischen Belastungen gehindert sind, ihre Rückkehrabsicht auszuüben.
Sahan-Fröhlich betont, dass der Schutz verletzlicher Gruppen nicht nur theoretisch, sondern auch in der Gerichtspraxis wirksam sein müsse. Ziel sei eine systemische Lösung, um künftig existenzbedrohende Notlagen für schutzbedürftige Personen zu verhindern.





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