Foto: Jenpix GmbH
WITTEN (kobinet)
Ein Rollstuhl, eine Orthese oder eine Kommunikationshilfe entscheiden oft darüber, ob ein Kind mit Behinderung am Alltag teilhaben kann oder nicht. Genau deshalb sollte eine Gesetzesänderung die Hilfsmittelversorgung beschleunigen. Seit Februar 2025 sollen Krankenkassen bei Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren auf zusätzliche Prüfungen weitgehend verzichten. So wollte der Gesetzgeber Doppelprüfungen vermeiden, Verfahren beschleunigen und Familien entlasten. Doch 1,5 Jahre später zeigt eine Studie der Universität Witten/Herdecke (UW/H): Dieses Ziel wurde bislang kaum erreicht. Viele Familien kämpfen weiter um Rollstühle und Orthesen für ihre Kinder.
Für die Studie haben Prof. Dr. Peter Borusiak, Professor am Lehrstuhl für Pädiatrie an der UW/H, und Fleming Caje, Student der Humanmedizin der UW/H, Mitarbeitende aus Sozialpädiatrischen Zentren, Eltern sowie weitere Beteiligte des Versorgungssystems befragt. Das Ergebnis: Nicht die Reform selbst bremst die Versorgung aus, sondern ihre Umsetzung. Kommunikationsprobleme, bürokratische Hürden und unklare Zuständigkeiten verhindern häufig, dass die gesetzlich vorgesehene Beschleunigung bei den Familien ankommt.
Die Forschenden sehen die Ursachen nicht bei einem einzelnen Akteur. Vielmehr bremsen mehrere Probleme die Versorgung gleichzeitig. Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren sind für Krankenkassen oft nicht eindeutig erkennbar. Es herrscht vielfach Unsicherheit darüber, wie die neue gesetzliche Regelung in der Praxis anzuwenden ist."
Hinzu kommen aufwendige Genehmigungsverfahren, fehlende Digitalisierung und personelle Engpässe in der Hilfsmittelversorgung. Auch die Zusammenarbeit zwischen Sozialpädiatrischen Zentren, Krankenkassen und weiteren Beteiligten verläuft vielerorts nicht reibungslos.
Die Forschenden empfehlen, Mitarbeitende der Krankenkassen flächendeckend über die neue Rechtslage zu informieren, Verordnungen aus Sozialpädiatrischen Zentren eindeutig zu kennzeichnen und feste Ansprechpersonen für die Hilfsmittelversorgung von Kindern und Jugendlichen einzurichten. Außerdem sollte das Bundesgesundheitsministerium die gesetzliche Regelung weiter präzisieren, damit sie bundesweit einheitlich umgesetzt wird.
Die Studie "Hilfsmittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen nach der Gesetzesänderung – eine Bestandsaufnahme" von Fleming Caje und Prof. Dr. Peter Borusiak wurde im Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz veröffentlicht.





Lesermeinungen