Ulm (kobinet)
Es gibt ein Dokument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist eine Gruppe.
In der Gruppe arbeiten Vertreter des Bundes und der Länder zusammen.
Das Dokument heißt: Effizienter Ressourcen-Einsatz bei Leistungs-Gesetzen.
Leistungs-Gesetze sind Gesetze über staatliche Hilfen.
Sie legen fest, wer welche Unterstützung bekommt.
Darin stehen Überlegungen zur Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Hilfe für Menschen mit Behinderungen.
Damit können sie am Leben teilnehmen.
Die Bundes-Regierung will die Eingliederungs-Hilfe neu prüfen.
Außerdem macht die Bundes-Regierung einen Vorschlag.
Dieser Vorschlag soll für viele Bereiche gleichzeitig gelten.
Es geht um die Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
Anrechnung bedeutet: Dein Einkommen oder Vermögen wird geprüft.
Wer zu viel davon hat, bekommt weniger staatliche Hilfe.
Vermögen ist alles, was du besitzt.
Zum Beispiel Geld oder ein Haus.
Heute ist die Anrechnung verschieden geregelt.
Die Ergebnisse des Vorschlags gelten auch für die Eingliederungs-Hilfe.
Warum macht dir das solche Sorgen?
Wir wissen: Nichts ist mehr ausgeschlossen.
Erst vor 6 Jahren traten neue Regelungen in Kraft.
Dafür wurde lange politisch gekämpft.
Die Freibeträge sind heute noch niedrig.
Freibetrag bedeutet: Geld, das nicht angerechnet wird.
Dieses Geld darf man behalten.
Die Politik sagte damals: Das ist erst der Anfang.
Es sollten bessere Regelungen folgen.
Sogar die Abschaffung der Anrechnung war geplant.
Abschaffung bedeutet: Etwas wird abgestellt.
Es gibt diese Sache dann nicht mehr.
Aber damit hat niemand gerechnet.
Nun wird eine Rückkehr zum alten System diskutiert.
Rückkehr zum alten System bedeutet: Eine Regelung wird rückgängig gemacht.
Man kehrt zum alten Zustand zurück.
Das steht so in einem offiziellen Papier.
Wir glauben: Eine solche Anpassung setzt die schlechteste Regelung durch.
Das betrifft das Leben vieler Menschen mit Behinderungen.
Es geht nicht um Verwaltungs-Regeln.
Es geht um Lebens-Planung.
Lebens-Planung bedeutet: Ein Mensch plant sein Leben.
Zum Beispiel, wo er wohnt oder wen er heiratet.
Wer diese Reform ändert, greift in wichtige Lebens-Entscheidungen ein.
Oft wird gesagt: Die Abschaffung der Anrechnung kostet viel Geld.
Was entgegnest du dem?
Das stimmt so nicht.
Man muss mehr bedenken.
Die Reform war kein Geschenk.
Sie war Ausdruck von Selbst-Bestimmung und Gleich-Berechtigung.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anderes entscheidet für einen.
Gleich-Berechtigung bedeutet: Alle haben die gleichen Rechte.
Niemand wird schlechter behandelt.
Menschen mit Behinderungen brauchen oft Assistenz.
Assistenz bedeutet: Hilfe im Alltag durch eine Person.
Für diese Hilfe dürfen Menschen nicht ihr Vermögen aufbrauchen müssen.
Dazu kommt: Die Prüfung von Einkommen und Vermögen kostet selbst viel Geld.
Die Prüfung kostet mehr Geld, als sie einspart.
Untersuchungen zeigen das deutlich.
Du sprichst von einer möglichen Rückkehr zum alten System.
Was würde das konkret bedeuten?
Darüber spricht bisher kaum jemand.
Viele Menschen konnten erstmals Rück-Lagen bilden.
Rück-Lagen ist Geld, das jemand gespart hat.
Dieses Geld wird für später aufgehoben.
Das war möglich, weil das Vermögen nicht mehr angerechnet wird.
Manche haben Geld gespart für größere Anschaffungen.
Anschaffung bedeutet: Man kauft etwas Größeres oder Wichtiges.
Zum Beispiel ein Gerät oder Möbel.
Andere haben Geld für das Alter gespart.
Wenn die Regelung abgeschafft wird: Viele müssen ihr Geld erst wieder aufbrauchen.
Das wäre ein Vertrauens-Bruch.
Vertrauens-Bruch bedeutet: Jemand hat auf eine Zusage vertraut.
Diese Zusage wird dann nicht eingehalten.
Noch größere Probleme hätten Ehe-Paare.
Das Einkommen des Ehe-Partners wird heute nicht mehr angerechnet.
Viele haben deshalb geheiratet.
Der Staat kann solche Entscheidungen nicht rückgängig machen.
Menschen haben auf Grundlage des geltenden Rechts geheiratet.
Manche glauben: Bei einer Gesetzes-Änderung gibt es Bestands-Schutz.
Bestands-Schutz bedeutet: Wer schon Leistungen bekommt, verliert sie nicht.
Ein Bestands-Schutz wäre nur eine Not-Reparatur.
Das haben wir bereits erlebt.
Die Reform der Einkommens-Anrechnung brachte nicht nur Verbesserungen.
Einkommens-Anrechnung bedeutet: Das Einkommen einer Person wird geprüft.
Je nach Höhe des Einkommens bekommt man mehr oder weniger staatliche Hilfe.
Für manche Menschen gab es dadurch finanzielle Nachteile.
Deshalb haben die Politiker den Bestands-Schutz eingeführt.
Das steht in Paragraph 150 des Sozial-Gesetz-Buches 9.
Sozial-Gesetz-Buch 9 ist ein deutsches Gesetz.
Es regelt die Hilfen für Menschen mit Behinderungen.
Paragraph 150 in diesem Gesetz schützt bestehende Fälle.
Aber: Ein Bestands-Schutz schützt nur bestehende Fälle.
Alle, die erstmals Leistungen brauchen, hätten nichts davon.
Es entstünde eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Zwei-Klassen-Gesellschaft bedeutet hier: Manche Menschen bekommen mehr Hilfe als andere.
Nicht weil sie mehr brauchen, sondern weil sie früher angefangen haben, Hilfe zu bekommen.
Heute gibt es keine Hinweise auf einen möglichen Bestands-Schutz.
Deshalb müssen wir jetzt fragen.
Wir dürfen nicht warten, bis Gesetzes-Entwürfe vorliegen.
Gesetzes-Entwurf ist ein erster Vorschlag für ein neues Gesetz.
Er wird noch beraten und kann sich noch ändern.
Menschen müssen ihren Lebens-Entscheidungen vertrauen können.
Nur dann vertrauen sie auch dem Staat.
Was erwartest du jetzt von der Politik und den Verbänden?
Verband ist eine Gruppe von Menschen oder Organisationen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel und setzen sich gemeinsam dafür ein.
Vor allem Wachsamkeit und eine klare Haltung.
Wachsamkeit bedeutet: Man achtet genau darauf, was passiert.
Man reagiert schnell, wenn sich etwas Wichtiges ändert.
Die heutigen Regelungen sind noch immer unzureichend.
Sie sind kein politisches Entgegenkommen.
Sie sind Ausdruck der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
UN bedeutet: Vereinte Nationen.
Das sind fast alle Länder der Welt zusammen.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag dieser Länder.
Er schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Dieses Thema darf nicht zum Sparen genutzt werden.
Wer die Reform ändern will, schadet vielen Menschen.
Die richtige Konsequenz wäre: Die Anrechnung endgültig abschaffen.
Konsequenz bedeutet: Was als Nächstes passiert, weil etwas so entschieden wurde.
Das stärkt die Selbst-Bestimmung.
Es verringert den Verwaltungs-Aufwand.
Verwaltungs-Aufwand ist die Arbeit, die Behörden für Prüfungen und Formulare brauchen.
Das kostet Zeit und Geld.
Und es spart mindestens 20 Millionen Euro pro Jahr.
Vielen Dank für das Interview.
Diese Untersuchung kannst du hier lesen: Finanz-Untersuchung von ISL und NITSA.
ISL bedeutet: Institut für Selbst-Bestimmung Behinderter.
NITSA bedeutet: Netzwerk für inklusive Teilhabe und selbst-bestimmte Assistenz.

Foto: NITSA e. V.
Ulm (kobinet) Droht die Rückkehr zur alten Einkommens- und Vermögensanrechnung und warum jetzt Wachsamkeit gefragt ist? Darüber sprach kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit Harry Hieb, Vorstandsmitglied im Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) sowie Sprecher für Fragen der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Denn auch das Thema der Anrechnung des Einkommens und Vermögens bei Leistungen der Eingliederungshilfe und Assistenz wird bei der derzeitigen Diskussion um Einsparungen nicht ausgenommen, wie im Interview mit Harry Hieb, der selbst Persönliche Assistenz nutzt, deutlich wird.
kobinet-nachrichten: Im Dokument „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe finden sich Überlegungen, die Reformen der Eingliederungshilfe erneut auf den Prüfstand zu stellen. Hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen heißt es: „Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen ist derzeit in vielen Sozialbereichen unterschiedlich geregelt. Über eine bereichsübergreifende Anpassung, die sowohl die angespannten öffentlichen Haushalte als auch die Zielsetzungen der jeweiligen Leistungen in den Blick nimmt, wird die Bundesregierung im Kontext der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform einen Vorschlag vorlegen. Die Ergebnisse sollten auch im Bereich der Eingliederungshilfe berücksichtigt werden.“ Warum bereitet Ihnen das solche Sorgen?
Harry Hieb: Weil wir inzwischen wissen, dass nichts mehr ausgeschlossen werden kann. Erst vor sechs Jahren traten die neuen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen in Kraft – nach einem jahrelangen politischen Ringen. Dabei bewegen sich die Freibeträge bis heute auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und bleiben weit hinter dem zurück, was für eine gleichberechtigte Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich wäre.
Damals wurde uns vermittelt, dies sei lediglich ein erster Schritt. Weitere Anhebungen der Freibeträge sollten folgen und langfristig stand sogar die vollständige Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung im Raum.
Niemand hat ernsthaft damit gerechnet, dass stattdessen eine Rückabwicklung diskutiert werden könnte. Nun taucht dieses Szenario zumindest indirekt in einem offiziellen Papier auf. Und wir können davon ausgehen, dass eine „bereichsübergreifende Anpassung“ kaum bedeuten wird, dass sich die jeweils günstigste Regelung durchsetzt, sondern eher die restriktivste. Das reicht aus, um bei vielen Menschen mit Behinderungen große Sorgen auszulösen.
Es geht dabei nicht um ein abstraktes Verwaltungsthema, sondern um die Lebensplanung von Menschen mit Behinderungen. Wer solche grundlegenden Reformen infrage stellt, greift unmittelbar in ihre Biografien ein.
kobinet-nachrichten: Oft wird argumentiert, die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung verursache hohe Kosten. Was entgegnen Sie?
Harry Hieb: Diese Betrachtung greift viel zu kurz. Die Reform war kein finanzielles Geschenk, sondern Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen werden, zunächst ihr Vermögen aufzubrauchen oder auf Partnerschaften zu verzichten, nur weil sie Assistenz oder andere Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen.
Hinzu kommt, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung von Einkommen und Vermögen enorm ist. Untersuchungen zeigen, dass seit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stehen (siehe https://nitsa-ev.de/wp-content/uploads/2026/04/ISLNITSA-Finanzuntersuchung-Defizit-aufgrund-EkVmAnr.pdf). Es wäre daher fatal, zu einem System zurückzukehren, das teuer, bürokratisch und zugleich diskriminierend ist.
kobinet-nachrichten: Sie sprechen häufig von einer möglichen „Rückabwicklung“. Was würde das konkret bedeuten?
Harry Hieb: Genau darüber wird bisher kaum gesprochen. Viele Menschen haben seit dem Wegfall der Vermögensanrechnung erstmals Rücklagen bilden können – für größere Anschaffungen, für das Alter oder einfach für ein Stück finanzielle Sicherheit. Sie haben das getan, weil der Staat ihnen zugesichert hat, dass dies künftig möglich ist.
Sollte diese Regelung wieder abgeschafft werden, stünden viele Betroffene plötzlich vor der Frage, ob sie ihr erspartes Vermögen zunächst wieder aufbrauchen müssten, bevor sie Leistungen erhalten. Das wäre aus meiner Sicht ein massiver Vertrauensbruch.
Noch gravierender wären die Folgen für verheiratete Paare. Viele Menschen haben ihre Lebensplanung auch deshalb verändert, weil das Einkommen ihrer Ehepartner nicht mehr zur Finanzierung der Eingliederungshilfe herangezogen wird. Würde diese Regelung wieder zurückgenommen, hätte das unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf bestehende Ehen und Partnerschaften. Menschen haben auf Grundlage geltenden Rechts geheiratet. Der Staat kann solche Lebensentscheidungen nicht nachträglich entwerten.
kobinet-nachrichten: Manche gehen davon aus, dass es im Falle einer Gesetzesänderung einen Bestandsschutz geben würde.
Harry Hieb: Ein Bestandsschutz wäre allenfalls eine Notreparatur. Genau das haben wir bereits bei der Reform der Einkommensanrechnung erlebt. Diese brachte nicht nur Verbesserungen, sondern führte insbesondere für Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 teilweise zu erheblichen finanziellen Nachteilen. Deshalb musste mit § 150 SGB IX ein Bestandsschutz geschaffen werden.
Man darf dabei aber nicht vergessen: Ein Bestandsschutz schützt ausschließlich Bestandsfälle. Alle Menschen, die künftig erstmals Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen, hätten nichts davon. Es entstünde eine Zweiklassengesellschaft innerhalb desselben Leistungssystems.
Hinzu kommt, dass es derzeit keinerlei Hinweise auf einen möglichen Bestandsschutz gibt. In den vorliegenden Papieren findet sich dazu nichts. Deshalb müssen wir diese Fragen bereits jetzt stellen und dürfen nicht erst reagieren, wenn konkrete Gesetzentwürfe auf dem Tisch liegen.
Vertrauen in staatliches Handeln entsteht nur dann, wenn Menschen sich darauf verlassen können, dass grundlegende Lebensentscheidungen nicht wenige Jahre später wieder infrage gestellt werden.
kobinet-nachrichten: Was erwarten Sie jetzt von der Politik und den Verbänden?
Harry Hieb: Vor allem Wachsamkeit und eine klare Haltung. Die heutigen Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung sind trotz aller Verbesserungen noch immer unzureichend. Sie sind kein politisches Entgegenkommen, sondern Ausdruck der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und des Anspruchs auf gleichberechtigte Teilhabe.
Gerade deshalb darf dieses Thema in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht zum Steinbruch für Sparmaßnahmen werden. Wer an dieser Reform rüttelt, verändert nicht nur Haushaltszahlen, sondern greift tief in das Leben vieler Menschen mit Behinderungen ein.
Konsequent wäre stattdessen, die Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Eingliederungshilfe endgültig abzuschaffen. Das würde nicht nur die Selbstbestimmung stärken, sondern nach vorliegenden Berechnungen auch den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und jährlich Einsparungen von mindestens 20 Millionen Euro ermöglichen.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

Foto: NITSA e. V.
Ulm (kobinet) Droht die Rückkehr zur alten Einkommens- und Vermögensanrechnung und warum jetzt Wachsamkeit gefragt ist? Darüber sprach kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit Harry Hieb, Vorstandsmitglied im Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) sowie Sprecher für Fragen der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Denn auch das Thema der Anrechnung des Einkommens und Vermögens bei Leistungen der Eingliederungshilfe und Assistenz wird bei der derzeitigen Diskussion um Einsparungen nicht ausgenommen, wie im Interview mit Harry Hieb, der selbst Persönliche Assistenz nutzt, deutlich wird.
kobinet-nachrichten: Im Dokument „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe finden sich Überlegungen, die Reformen der Eingliederungshilfe erneut auf den Prüfstand zu stellen. Hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen heißt es: „Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen ist derzeit in vielen Sozialbereichen unterschiedlich geregelt. Über eine bereichsübergreifende Anpassung, die sowohl die angespannten öffentlichen Haushalte als auch die Zielsetzungen der jeweiligen Leistungen in den Blick nimmt, wird die Bundesregierung im Kontext der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform einen Vorschlag vorlegen. Die Ergebnisse sollten auch im Bereich der Eingliederungshilfe berücksichtigt werden.“ Warum bereitet Ihnen das solche Sorgen?
Harry Hieb: Weil wir inzwischen wissen, dass nichts mehr ausgeschlossen werden kann. Erst vor sechs Jahren traten die neuen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen in Kraft – nach einem jahrelangen politischen Ringen. Dabei bewegen sich die Freibeträge bis heute auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und bleiben weit hinter dem zurück, was für eine gleichberechtigte Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich wäre.
Damals wurde uns vermittelt, dies sei lediglich ein erster Schritt. Weitere Anhebungen der Freibeträge sollten folgen und langfristig stand sogar die vollständige Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung im Raum.
Niemand hat ernsthaft damit gerechnet, dass stattdessen eine Rückabwicklung diskutiert werden könnte. Nun taucht dieses Szenario zumindest indirekt in einem offiziellen Papier auf. Und wir können davon ausgehen, dass eine „bereichsübergreifende Anpassung“ kaum bedeuten wird, dass sich die jeweils günstigste Regelung durchsetzt, sondern eher die restriktivste. Das reicht aus, um bei vielen Menschen mit Behinderungen große Sorgen auszulösen.
Es geht dabei nicht um ein abstraktes Verwaltungsthema, sondern um die Lebensplanung von Menschen mit Behinderungen. Wer solche grundlegenden Reformen infrage stellt, greift unmittelbar in ihre Biografien ein.
kobinet-nachrichten: Oft wird argumentiert, die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung verursache hohe Kosten. Was entgegnen Sie?
Harry Hieb: Diese Betrachtung greift viel zu kurz. Die Reform war kein finanzielles Geschenk, sondern Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen werden, zunächst ihr Vermögen aufzubrauchen oder auf Partnerschaften zu verzichten, nur weil sie Assistenz oder andere Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen.
Hinzu kommt, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung von Einkommen und Vermögen enorm ist. Untersuchungen zeigen, dass seit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stehen (siehe https://nitsa-ev.de/wp-content/uploads/2026/04/ISLNITSA-Finanzuntersuchung-Defizit-aufgrund-EkVmAnr.pdf). Es wäre daher fatal, zu einem System zurückzukehren, das teuer, bürokratisch und zugleich diskriminierend ist.
kobinet-nachrichten: Sie sprechen häufig von einer möglichen „Rückabwicklung“. Was würde das konkret bedeuten?
Harry Hieb: Genau darüber wird bisher kaum gesprochen. Viele Menschen haben seit dem Wegfall der Vermögensanrechnung erstmals Rücklagen bilden können – für größere Anschaffungen, für das Alter oder einfach für ein Stück finanzielle Sicherheit. Sie haben das getan, weil der Staat ihnen zugesichert hat, dass dies künftig möglich ist.
Sollte diese Regelung wieder abgeschafft werden, stünden viele Betroffene plötzlich vor der Frage, ob sie ihr erspartes Vermögen zunächst wieder aufbrauchen müssten, bevor sie Leistungen erhalten. Das wäre aus meiner Sicht ein massiver Vertrauensbruch.
Noch gravierender wären die Folgen für verheiratete Paare. Viele Menschen haben ihre Lebensplanung auch deshalb verändert, weil das Einkommen ihrer Ehepartner nicht mehr zur Finanzierung der Eingliederungshilfe herangezogen wird. Würde diese Regelung wieder zurückgenommen, hätte das unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf bestehende Ehen und Partnerschaften. Menschen haben auf Grundlage geltenden Rechts geheiratet. Der Staat kann solche Lebensentscheidungen nicht nachträglich entwerten.
kobinet-nachrichten: Manche gehen davon aus, dass es im Falle einer Gesetzesänderung einen Bestandsschutz geben würde.
Harry Hieb: Ein Bestandsschutz wäre allenfalls eine Notreparatur. Genau das haben wir bereits bei der Reform der Einkommensanrechnung erlebt. Diese brachte nicht nur Verbesserungen, sondern führte insbesondere für Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 teilweise zu erheblichen finanziellen Nachteilen. Deshalb musste mit § 150 SGB IX ein Bestandsschutz geschaffen werden.
Man darf dabei aber nicht vergessen: Ein Bestandsschutz schützt ausschließlich Bestandsfälle. Alle Menschen, die künftig erstmals Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen, hätten nichts davon. Es entstünde eine Zweiklassengesellschaft innerhalb desselben Leistungssystems.
Hinzu kommt, dass es derzeit keinerlei Hinweise auf einen möglichen Bestandsschutz gibt. In den vorliegenden Papieren findet sich dazu nichts. Deshalb müssen wir diese Fragen bereits jetzt stellen und dürfen nicht erst reagieren, wenn konkrete Gesetzentwürfe auf dem Tisch liegen.
Vertrauen in staatliches Handeln entsteht nur dann, wenn Menschen sich darauf verlassen können, dass grundlegende Lebensentscheidungen nicht wenige Jahre später wieder infrage gestellt werden.
kobinet-nachrichten: Was erwarten Sie jetzt von der Politik und den Verbänden?
Harry Hieb: Vor allem Wachsamkeit und eine klare Haltung. Die heutigen Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung sind trotz aller Verbesserungen noch immer unzureichend. Sie sind kein politisches Entgegenkommen, sondern Ausdruck der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und des Anspruchs auf gleichberechtigte Teilhabe.
Gerade deshalb darf dieses Thema in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht zum Steinbruch für Sparmaßnahmen werden. Wer an dieser Reform rüttelt, verändert nicht nur Haushaltszahlen, sondern greift tief in das Leben vieler Menschen mit Behinderungen ein.
Konsequent wäre stattdessen, die Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Eingliederungshilfe endgültig abzuschaffen. Das würde nicht nur die Selbstbestimmung stärken, sondern nach vorliegenden Berechnungen auch den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und jährlich Einsparungen von mindestens 20 Millionen Euro ermöglichen.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.





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