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Droht die Rückkehr der alten Einkommens- und Vermögensanrechnung? Warum jetzt Wachsamkeit gefragt ist

Redaktioneller Hinweis: Für Artikel der Kategorie "Kolumne" sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Dies gilt auch für deren Äußerungen in den Lesermeinungen sowie für die Moderation der Kommentare zu deren Beiträgen. Die Inhalte geben nicht die Meinung der Redaktion oder des Trägervereins wieder. Inhaltliche Kritik richten Sie bitte direkt an die Autoren per Email.
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Foto: NITSA e. V.

Ulm (kobinet) Droht die Rückkehr zur alten Einkommens- und Vermögensanrechnung und warum jetzt Wachsamkeit gefragt ist? Darüber sprach kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul mit Harry Hieb, Vorstandsmitglied im Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) sowie Sprecher für Fragen der Einkommens- und Vermögensanrechnung bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL). Denn auch das Thema der Anrechnung des Einkommens und Vermögens bei Leistungen der Eingliederungshilfe und Assistenz wird bei der derzeitigen Diskussion um Einsparungen nicht ausgenommen, wie im Interview mit Harry Hieb, der selbst Persönliche Assistenz nutzt, deutlich wird.

kobinet-nachrichten: Im Dokument „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ der Bund-Länder-Arbeitsgruppe finden sich Überlegungen, die Reformen der Eingliederungshilfe erneut auf den Prüfstand zu stellen. Hinsichtlich der Anrechnung von Einkommen und Vermögen heißt es: „Die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen ist derzeit in vielen Sozialbereichen unterschiedlich geregelt. Über eine bereichsübergreifende Anpassung, die sowohl die angespannten öffentlichen Haushalte als auch die Zielsetzungen der jeweiligen Leistungen in den Blick nimmt, wird die Bundesregierung im Kontext der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform einen Vorschlag vorlegen. Die Ergebnisse sollten auch im Bereich der Eingliederungshilfe berücksichtigt werden.“ Warum bereitet Ihnen das solche Sorgen?

Harry Hieb: Weil wir inzwischen wissen, dass nichts mehr ausgeschlossen werden kann. Erst vor sechs Jahren traten die neuen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen in Kraft – nach einem jahrelangen politischen Ringen. Dabei bewegen sich die Freibeträge bis heute auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und bleiben weit hinter dem zurück, was für eine gleichberechtigte Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erforderlich wäre.

Damals wurde uns vermittelt, dies sei lediglich ein erster Schritt. Weitere Anhebungen der Freibeträge sollten folgen und langfristig stand sogar die vollständige Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung im Raum.

Niemand hat ernsthaft damit gerechnet, dass stattdessen eine Rückabwicklung diskutiert werden könnte. Nun taucht dieses Szenario zumindest indirekt in einem offiziellen Papier auf. Und wir können davon ausgehen, dass eine „bereichsübergreifende Anpassung“ kaum bedeuten wird, dass sich die jeweils günstigste Regelung durchsetzt, sondern eher die restriktivste. Das reicht aus, um bei vielen Menschen mit Behinderungen große Sorgen auszulösen.

Es geht dabei nicht um ein abstraktes Verwaltungsthema, sondern um die Lebensplanung von Menschen mit Behinderungen. Wer solche grundlegenden Reformen infrage stellt, greift unmittelbar in ihre Biografien ein.

kobinet-nachrichten: Oft wird argumentiert, die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensanrechnung verursache hohe Kosten. Was entgegnen Sie?

Harry Hieb: Diese Betrachtung greift viel zu kurz. Die Reform war kein finanzielles Geschenk, sondern Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung und Gleichberechtigung. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen werden, zunächst ihr Vermögen aufzubrauchen oder auf Partnerschaften zu verzichten, nur weil sie Assistenz oder andere Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen.

Hinzu kommt, dass der Verwaltungsaufwand für die Prüfung von Einkommen und Vermögen enorm ist. Untersuchungen zeigen, dass seit der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stehen (siehe https://nitsa-ev.de/wp-content/uploads/2026/04/ISLNITSA-Finanzuntersuchung-Defizit-aufgrund-EkVmAnr.pdf). Es wäre daher fatal, zu einem System zurückzukehren, das teuer, bürokratisch und zugleich diskriminierend ist.

kobinet-nachrichten: Sie sprechen häufig von einer möglichen „Rückabwicklung“. Was würde das konkret bedeuten?

Harry Hieb: Genau darüber wird bisher kaum gesprochen. Viele Menschen haben seit dem Wegfall der Vermögensanrechnung erstmals Rücklagen bilden können – für größere Anschaffungen, für das Alter oder einfach für ein Stück finanzielle Sicherheit. Sie haben das getan, weil der Staat ihnen zugesichert hat, dass dies künftig möglich ist.

Sollte diese Regelung wieder abgeschafft werden, stünden viele Betroffene plötzlich vor der Frage, ob sie ihr erspartes Vermögen zunächst wieder aufbrauchen müssten, bevor sie Leistungen erhalten. Das wäre aus meiner Sicht ein massiver Vertrauensbruch.

Noch gravierender wären die Folgen für verheiratete Paare. Viele Menschen haben ihre Lebensplanung auch deshalb verändert, weil das Einkommen ihrer Ehepartner nicht mehr zur Finanzierung der Eingliederungshilfe herangezogen wird. Würde diese Regelung wieder zurückgenommen, hätte das unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf bestehende Ehen und Partnerschaften. Menschen haben auf Grundlage geltenden Rechts geheiratet. Der Staat kann solche Lebensentscheidungen nicht nachträglich entwerten.

kobinet-nachrichten: Manche gehen davon aus, dass es im Falle einer Gesetzesänderung einen Bestandsschutz geben würde.

Harry Hieb: Ein Bestandsschutz wäre allenfalls eine Notreparatur. Genau das haben wir bereits bei der Reform der Einkommensanrechnung erlebt. Diese brachte nicht nur Verbesserungen, sondern führte insbesondere für Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 teilweise zu erheblichen finanziellen Nachteilen. Deshalb musste mit § 150 SGB IX ein Bestandsschutz geschaffen werden.

Man darf dabei aber nicht vergessen: Ein Bestandsschutz schützt ausschließlich Bestandsfälle. Alle Menschen, die künftig erstmals Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen, hätten nichts davon. Es entstünde eine Zweiklassengesellschaft innerhalb desselben Leistungssystems.

Hinzu kommt, dass es derzeit keinerlei Hinweise auf einen möglichen Bestandsschutz gibt. In den vorliegenden Papieren findet sich dazu nichts. Deshalb müssen wir diese Fragen bereits jetzt stellen und dürfen nicht erst reagieren, wenn konkrete Gesetzentwürfe auf dem Tisch liegen.

Vertrauen in staatliches Handeln entsteht nur dann, wenn Menschen sich darauf verlassen können, dass grundlegende Lebensentscheidungen nicht wenige Jahre später wieder infrage gestellt werden.

kobinet-nachrichten: Was erwarten Sie jetzt von der Politik und den Verbänden?

Harry Hieb: Vor allem Wachsamkeit und eine klare Haltung. Die heutigen Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung sind trotz aller Verbesserungen noch immer unzureichend. Sie sind kein politisches Entgegenkommen, sondern Ausdruck der Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und des Anspruchs auf gleichberechtigte Teilhabe.

Gerade deshalb darf dieses Thema in Zeiten knapper öffentlicher Kassen nicht zum Steinbruch für Sparmaßnahmen werden. Wer an dieser Reform rüttelt, verändert nicht nur Haushaltszahlen, sondern greift tief in das Leben vieler Menschen mit Behinderungen ein.

Konsequent wäre stattdessen, die Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Eingliederungshilfe endgültig abzuschaffen. Das würde nicht nur die Selbstbestimmung stärken, sondern nach vorliegenden Berechnungen auch den Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren und jährlich Einsparungen von mindestens 20 Millionen Euro ermöglichen.

kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.

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