Bad Kreuznach (kobinet)
Das Zentrum für selbst-bestimmtes Leben in Bad Kreuznach kritisiert ein neues Bistro.
Kritisieren bedeutet: Du sagst, dass etwas nicht gut ist.
Du zeigst, was besser sein sollte.
Das Bistro steht am Korn-Markt in Bad Kreuznach.
Das Bistro hat keine barriere-freie Toilette.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können einen Ort nutzen.
Auch Menschen im Roll-Stuhl.
Menschen im Roll-Stuhl können ins Bistro kommen.
Aber sie können die Toilette nicht nutzen.
Die Toilette ist für sie nicht zugänglich.
Zugänglich bedeutet: Alle Menschen können einen Ort betreten und nutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
Das ist eine Benach-teiligung von Menschen mit Behinderung.
Benach-teiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das nennt man auch Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Das ist nicht erlaubt.
Das Zentrum fragt: Wie kann so ein Bistro genehmigt werden?
Genehmigt bedeutet: Eine Behörde erlaubt etwas.
Zum Beispiel darf ein Gebäude dann gebaut werden.
In Rheinland-Pfalz gibt es Regeln zur Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Diese Regeln stehen in der Landes-Bau-Ordnung.
Die Landes-Bau-Ordnung ist ein Gesetz.
Es legt fest, wie Gebäude gebaut werden müssen.
Das Zentrum hat das auf Facebook geschrieben.
Sein Kommentar lautet: Mit der Rampe rein – für die Toilette raus?

Foto: ZsL Bad Kreuznach
Bad Kreuznach (kobinet) Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Debatte zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) moniert das Bad Kreuznacher Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL): "Wie kann im Jahr 2026 ein gastronomischer Betrieb ohne barrierefreie Toilette eröffnet bzw. von den Behörden genehmigt werden? Was ist mit der Barrierefreiheit, die in der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung formuliert ist? Als zahlende Gäste sind Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte willkommen, aber wehe sie müssen auf die Toilette, dann sind sie eine Last und müssen nach draußen. Also sind Behinderte einmal mehr Menschen zweiter Klasse. Das ist beschämend - im Jahr 2026!" So heißt es in einem Facebook-Post. Dabei geht es um Neueröffnung eines Bistros am Kornmarkt im Herzen von Bad Kreuznach ohne barrierefrei nutzbare Toilette. Dies wurde so kommentiert: "Mit der Rampe rein - für die Toilette raus?"

Foto: ZsL Bad Kreuznach
Bad Kreuznach (kobinet) Nicht zuletzt angesichts der aktuellen Debatte zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) moniert das Bad Kreuznacher Zentrum für selbstbestimmtes Leben (ZsL): "Wie kann im Jahr 2026 ein gastronomischer Betrieb ohne barrierefreie Toilette eröffnet bzw. von den Behörden genehmigt werden? Was ist mit der Barrierefreiheit, die in der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung formuliert ist? Als zahlende Gäste sind Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte willkommen, aber wehe sie müssen auf die Toilette, dann sind sie eine Last und müssen nach draußen. Also sind Behinderte einmal mehr Menschen zweiter Klasse. Das ist beschämend - im Jahr 2026!" So heißt es in einem Facebook-Post. Dabei geht es um Neueröffnung eines Bistros am Kornmarkt im Herzen von Bad Kreuznach ohne barrierefrei nutzbare Toilette. Dies wurde so kommentiert: "Mit der Rampe rein - für die Toilette raus?"





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