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Gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe demonstrieren

Vier sich gegenseitig am Handgelänk haltende Hände darunter die Buchstaben BSK
Logo des BSK
Foto: BSK e.V.

BERLIN (kobinet) Der Aktionsratschlag Eingliederungshilfe, in dem der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mitarbeitet, ruft anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zu Kundgebungen gegen menschenverachtende Spar-Politik mit Überreichung der gesammelten Unterschriften gegen Sparmaßnahmen in der Eingliederungshilfe auf. Diese Kundgebungen werden am Donnerstag, dem 25. Juni 2025 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 10.30 Uhr vor dem Bundesrat und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt stattfinden.

Die geplanten Kürzungsvorschläge weist der BSK kategorisch und nachdrücklich zurück. Es dürfen, so dieser Verband, keine Leistungskürzungen erfolgen. „Eingeschränkt werden soll das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ihre Möglichkeiten zur Mitentscheidungen. Geplant ist auch über die Festschreibung des Kostenvorbehalts in §104 SGB IX das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben weiter zu beschränken, was gegen die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention verstößt“, stellt die Bundesvorsitzende Verena Gotzes empört fest.

Ebenso soll die Schulassistenz gestrichen werden und die Tarifbindung für Beschäftigte ausgehebelt werden. „Eine Streichung der Integrationshilfe und Schulassistenz verstößt auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und deshalb muss dieser Anspruch ausdrücklich erhalten bleiben. Die Aufhebung der Tarifbindung lehnen wir nachdrücklich ab, denn eine attraktive Tätigkeit der Assistenzkräfte wird wegen des Fachkräftemangel benötigt“, so Frau Gotzes weiter.

In der Diskussion stehen auch die Einführung finanzielle Obergrenzen bei der Hilfsmittelversorgung oder die Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste mit Verweis auf die Nutzung des ÖPNV. „Damit bestimmt die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen über ihre Hilfsmittelversorgung, was ausdrücklich abzulehnen ist. Auch die angedachte Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste ist absolut realitätsfern und nachdrücklich zurückzuweisen, denn der ÖPNV ist immer noch mit vielen Barrieren versehen“, ergänzt Verena Gotzes.

Unter Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 geltendes Gesetz in der Bundesrepublik), in der die fundamentalen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert werden, werden viele Regelungen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) nun wieder in Frage gestellt.

Aus Sicht des BSK zeichnet sich ein breiter Frontalangriff von Bund, Ländern und Kommunen auf den Sozialstaat ab. Es werden Arbeitsgruppen aus sogenannten „Expertinnen und Experten“ eingesetzt ohne Beteiligung der von den Kürzungen betroffenen Menschen. Die präsentierten Lösungen laufen immer auf eines hinaus: Die Rechte und Ansprüche von besonders vulnerablen Gruppen sollen beschnitten werden: Beispielsweise von Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen sowie mit Migrationshintergrund, von Seniorinnen und Senioren und Beschäftigte im Care-Sektor (Sozial- und Bildungsbereich, Gesundheitsberufe) wie auch von sozial benachteiligten Menschen.

„Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“, unterstreicht der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und stellt weiter fest: „Die sozialstaatlichen Systeme und Angebote sowie Teilhabeleistungen sind notwendige Bedingung eines würdigen Miteinanders, sind Voraussetzung einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und ihr Fundament. Deshalb dürfen sie nicht eingeschränkt werden und daher kommt zahlreich zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 25. Juni 2026 um 8:30 Uhr vor dem Bundesrat und um 14 Uhr vor dem Bundeskanzleramt.“

Eine weitere Möglichkeit an einem Protest gegen die Kürzungspolitik teilnehmen zu können ist die Demonstration des Bündnisses Soziales Berlin am 23.06.2026 von 8.30 bis 11.00 Uhr vor dem Roten Rathaus in Berlin.

Der BSK wird bei diesen Anlässen an politische Vertreter der Bundesregierung und des Senats seine Unterschriften gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe überreichen, wenn diese sich dafür bereitstellen.

Der BSK arbeitet in einem Aktionsratschlag mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (APAA) und den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell oder bei ambulanten Diensten beschäftigt sind und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammen.