BERLIN (kobinet)
Am Montag, dem 23. Juni 2025 gibt es eine Demonstration in Berlin.
Eine Demonstration ist eine Versammlung auf der Straße.
Bei einer Demonstration zeigen Menschen ihre Meinung.
Die Demonstration findet von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr statt.
Der Ort ist vor dem Roten Rathaus in Berlin.
Am Donners-tag, dem 25. Juni 2025 gibt es 2 Kund-gebungen in Berlin.
Eine Kund-gebung ist eine Versammlung auf der Straße.
Bei einer Kund-gebung zeigen Menschen ihre Meinung.
Sie zeigen: Wir sind gegen etwas.
Die 1. Kund-gebung ist von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr.
Sie findet vor dem Bundes-rat statt.
Der Bundes-rat vertritt die 16 Bundes-länder in Berlin.
Die Mitglieder stimmen über neue Gesetze ab.
Die 2. Kund-gebung ist von 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Sie findet vor dem Bundes-kanzler-amt statt.
Das Bundes-kanzler-amt ist das Büro des Bundes-kanzlers.
Der Bundes-kanzler leitet die Regierung von Deutschland.
Ein Bundes-verband ist ein Zusammen-schluss von vielen Gruppen.
Die Gruppen arbeiten gemeinsam zu einem Thema.
Sie sprechen für alle Mitglieder mit einer Stimme.
Selbst-hilfe bedeutet: Menschen helfen sich gegenseitig.
Sie haben alle ähnliche Probleme oder Erfahrungen.
Ein körper-behinderter Mensch hat eine Behinderung am Körper.
Der Körper funktioniert in manchen Teilen nicht wie bei anderen Menschen.
Der Bundes-verband Selbst-hilfe Körper-behinderter organisiert diese Kund-gebungen.
Dieser Verband heißt kurz: BSK.
Der BSK kämpft gegen Spar-maß-nahmen.
Spar-maß-nahmen bedeutet: Der Staat gibt weniger Geld aus.
Das schadet Menschen mit Behinderungen.
Es gibt Pläne für weniger Geld in der Eingliederungs-hilfe.
Eingliederungs-hilfe bedeutet: Hilfe damit Menschen mit Behinderungen am Leben teil-nehmen können.
Der BSK lehnt diese Pläne ab.
Menschen mit Behinderungen sollen weniger selbst entscheiden können.
Das ist gegen ihre Rechte.
Der BSK ist dagegen.
Es gibt die UN-Behinderten-rechts-konvention.
Das ist ein Vertrag zwischen vielen Ländern.
Deutschland hat diesen Vertrag im Jahr 2009 unterschrieben.
Dieser Vertrag schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Die geplanten Kürzungen verstoßen gegen diesen Vertrag.
Das bedeutet: Die Kürzungen sind nicht erlaubt.
Kürzungen bedeuten: Es gibt weniger Geld oder weniger Hilfe als vorher.
Auch die Schul-assistenz soll gestrichen werden.
Schul-assistenz bedeutet: Hilfe für Kinder mit Behinderungen in der Schule.
Der BSK ist dagegen.
Außerdem soll die Bezahlung für Assistenz-kräfte schlechter werden.
Assistenz-kräfte helfen Menschen mit Behinderungen im Alltag.
Sie helfen zum Beispiel beim Waschen, Anziehen oder Einkaufen.
Der BSK lehnt das ab.
Es gibt zu wenig Assistenz-kräfte in Deutschland.
Deshalb muss die Arbeit gut bezahlt sein.
Menschen mit Behinderungen bekommen Hilfs-mittel.
Hilfs-mittel sind zum Beispiel Roll-stühle oder Hör-geräte.
Es soll eine Kosten-grenze für Hilfs-mittel geben.
Das bedeutet: Wer wenig Geld hat, bekommt weniger Hilfe.
Das ist nicht fair.
Fahr-dienste bringen Menschen mit Behinderungen zu verschiedenen Orten.
Diese Fahr-dienste sollen nicht mehr bezahlt werden.
Der Staat sagt: Nutzt den öffentlichen Nah-verkehr.
Öffentlicher Nah-verkehr bedeutet: Bus und Bahn.
Aber Bus und Bahn haben noch viele Hinder-nisse für Menschen mit Behinderungen.
Viele Menschen können Bus und Bahn nicht nutzen.
Bund, Länder und Kommunen planen viele Kürzungen.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Bei den Planungen werden die betroffenen Menschen nicht gefragt.
Der BSK findet das falsch.
Die Kürzungen schaden diesen Menschen besonders:
Menschen mit Behinderungen,
Menschen mit langen Krankheiten,
Lange Krankheiten nennt man: chronische Erkrankungen.
Eine chronische Erkrankung ist eine Krankheit, die sehr lange dauert.
Menschen, die aus einem anderen Land nach Deutschland gezogen sind,
Das nennt man: Migrations-hintergrund haben.
ältere Menschen,
Beschäftigte in sozialen Berufen
und arme Menschen.
Menschen-rechte gelten immer.
Niemand darf sie wegnehmen.
Das sagt der BSK.
Der BSK sammelt Unterschriften gegen die Kürzungen.
Diese Unterschriften werden bei den Kund-gebungen übergeben.

Foto: BSK e.V.
BERLIN (kobinet) Der Aktionsratschlag Eingliederungshilfe, in dem der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mitarbeitet, ruft anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zu Kundgebungen gegen menschenverachtende Spar-Politik mit Überreichung der gesammelten Unterschriften gegen Sparmaßnahmen in der Eingliederungshilfe auf. Diese Kundgebungen werden am Donnerstag, dem 25. Juni 2025 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 10.30 Uhr vor dem Bundesrat und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt stattfinden.
Die geplanten Kürzungsvorschläge weist der BSK kategorisch und nachdrücklich zurück. Es dürfen, so dieser Verband, keine Leistungskürzungen erfolgen. „Eingeschränkt werden soll das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ihre Möglichkeiten zur Mitentscheidungen. Geplant ist auch über die Festschreibung des Kostenvorbehalts in §104 SGB IX das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben weiter zu beschränken, was gegen die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention verstößt“, stellt die Bundesvorsitzende Verena Gotzes empört fest.
Ebenso soll die Schulassistenz gestrichen werden und die Tarifbindung für Beschäftigte ausgehebelt werden. „Eine Streichung der Integrationshilfe und Schulassistenz verstößt auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und deshalb muss dieser Anspruch ausdrücklich erhalten bleiben. Die Aufhebung der Tarifbindung lehnen wir nachdrücklich ab, denn eine attraktive Tätigkeit der Assistenzkräfte wird wegen des Fachkräftemangel benötigt“, so Frau Gotzes weiter.
In der Diskussion stehen auch die Einführung finanzielle Obergrenzen bei der Hilfsmittelversorgung oder die Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste mit Verweis auf die Nutzung des ÖPNV. „Damit bestimmt die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen über ihre Hilfsmittelversorgung, was ausdrücklich abzulehnen ist. Auch die angedachte Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste ist absolut realitätsfern und nachdrücklich zurückzuweisen, denn der ÖPNV ist immer noch mit vielen Barrieren versehen“, ergänzt Verena Gotzes.
Unter Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 geltendes Gesetz in der Bundesrepublik), in der die fundamentalen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert werden, werden viele Regelungen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) nun wieder in Frage gestellt.
Aus Sicht des BSK zeichnet sich ein breiter Frontalangriff von Bund, Ländern und Kommunen auf den Sozialstaat ab. Es werden Arbeitsgruppen aus sogenannten „Expertinnen und Experten“ eingesetzt ohne Beteiligung der von den Kürzungen betroffenen Menschen. Die präsentierten Lösungen laufen immer auf eines hinaus: Die Rechte und Ansprüche von besonders vulnerablen Gruppen sollen beschnitten werden: Beispielsweise von Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen sowie mit Migrationshintergrund, von Seniorinnen und Senioren und Beschäftigte im Care-Sektor (Sozial- und Bildungsbereich, Gesundheitsberufe) wie auch von sozial benachteiligten Menschen.
„Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“, unterstreicht der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und stellt weiter fest: „Die sozialstaatlichen Systeme und Angebote sowie Teilhabeleistungen sind notwendige Bedingung eines würdigen Miteinanders, sind Voraussetzung einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und ihr Fundament. Deshalb dürfen sie nicht eingeschränkt werden und daher kommt zahlreich zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 25. Juni 2026 um 8:30 Uhr vor dem Bundesrat und um 14 Uhr vor dem Bundeskanzleramt.“
Eine weitere Möglichkeit an einem Protest gegen die Kürzungspolitik teilnehmen zu können ist die Demonstration des Bündnisses Soziales Berlin am 23.06.2026 von 8.30 bis 11.00 Uhr vor dem Roten Rathaus in Berlin.
Der BSK wird bei diesen Anlässen an politische Vertreter der Bundesregierung und des Senats seine Unterschriften gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe überreichen, wenn diese sich dafür bereitstellen.
Der BSK arbeitet in einem Aktionsratschlag mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (APAA) und den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell oder bei ambulanten Diensten beschäftigt sind und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammen.

Foto: BSK e.V.
BERLIN (kobinet) Der Aktionsratschlag Eingliederungshilfe, in dem der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) mitarbeitet, ruft anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz und dem Treffen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zu Kundgebungen gegen menschenverachtende Spar-Politik mit Überreichung der gesammelten Unterschriften gegen Sparmaßnahmen in der Eingliederungshilfe auf. Diese Kundgebungen werden am Donnerstag, dem 25. Juni 2025 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 10.30 Uhr vor dem Bundesrat und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt stattfinden.
Die geplanten Kürzungsvorschläge weist der BSK kategorisch und nachdrücklich zurück. Es dürfen, so dieser Verband, keine Leistungskürzungen erfolgen. „Eingeschränkt werden soll das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und ihre Möglichkeiten zur Mitentscheidungen. Geplant ist auch über die Festschreibung des Kostenvorbehalts in §104 SGB IX das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben weiter zu beschränken, was gegen die rechtsverbindliche UN-Behindertenrechtskonvention verstößt“, stellt die Bundesvorsitzende Verena Gotzes empört fest.
Ebenso soll die Schulassistenz gestrichen werden und die Tarifbindung für Beschäftigte ausgehebelt werden. „Eine Streichung der Integrationshilfe und Schulassistenz verstößt auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und deshalb muss dieser Anspruch ausdrücklich erhalten bleiben. Die Aufhebung der Tarifbindung lehnen wir nachdrücklich ab, denn eine attraktive Tätigkeit der Assistenzkräfte wird wegen des Fachkräftemangel benötigt“, so Frau Gotzes weiter.
In der Diskussion stehen auch die Einführung finanzielle Obergrenzen bei der Hilfsmittelversorgung oder die Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste mit Verweis auf die Nutzung des ÖPNV. „Damit bestimmt die finanzielle Situation der Menschen mit Behinderungen über ihre Hilfsmittelversorgung, was ausdrücklich abzulehnen ist. Auch die angedachte Aufhebung der Finanzierung der Fahrdienste ist absolut realitätsfern und nachdrücklich zurückzuweisen, denn der ÖPNV ist immer noch mit vielen Barrieren versehen“, ergänzt Verena Gotzes.
Unter Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention (seit 2009 geltendes Gesetz in der Bundesrepublik), in der die fundamentalen Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen konkretisiert werden, werden viele Regelungen des Bundesteilhabegesetz (BTHG) nun wieder in Frage gestellt.
Aus Sicht des BSK zeichnet sich ein breiter Frontalangriff von Bund, Ländern und Kommunen auf den Sozialstaat ab. Es werden Arbeitsgruppen aus sogenannten „Expertinnen und Experten“ eingesetzt ohne Beteiligung der von den Kürzungen betroffenen Menschen. Die präsentierten Lösungen laufen immer auf eines hinaus: Die Rechte und Ansprüche von besonders vulnerablen Gruppen sollen beschnitten werden: Beispielsweise von Menschen mit Behinderungen und mit chronischen Erkrankungen sowie mit Migrationshintergrund, von Seniorinnen und Senioren und Beschäftigte im Care-Sektor (Sozial- und Bildungsbereich, Gesundheitsberufe) wie auch von sozial benachteiligten Menschen.
„Menschenrechte sind nicht verhandelbar!“, unterstreicht der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter und stellt weiter fest: „Die sozialstaatlichen Systeme und Angebote sowie Teilhabeleistungen sind notwendige Bedingung eines würdigen Miteinanders, sind Voraussetzung einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft und ihr Fundament. Deshalb dürfen sie nicht eingeschränkt werden und daher kommt zahlreich zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am 25. Juni 2026 um 8:30 Uhr vor dem Bundesrat und um 14 Uhr vor dem Bundeskanzleramt.“
Eine weitere Möglichkeit an einem Protest gegen die Kürzungspolitik teilnehmen zu können ist die Demonstration des Bündnisses Soziales Berlin am 23.06.2026 von 8.30 bis 11.00 Uhr vor dem Roten Rathaus in Berlin.
Der BSK wird bei diesen Anlässen an politische Vertreter der Bundesregierung und des Senats seine Unterschriften gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe überreichen, wenn diese sich dafür bereitstellen.
Der BSK arbeitet in einem Aktionsratschlag mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (APAA) und den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell oder bei ambulanten Diensten beschäftigt sind und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammen.




