Kiel (kobinet)
Es gibt zurzeit Gerüchte.
Ein Gerücht ist eine ungeprüfte Geschichte.
Man weiß nicht: Stimmt das wirklich?
Die Gerüchte handeln vom Persönlichen Budget.
Persönliches Budget bedeutet: Geld vom Amt für Hilfe.
Du kannst damit deine Assistenz bezahlen.
Das Persönliche Budget funktioniert so:
Menschen mit Behinderung bekommen Geld vom Amt.
Eine Behinderung macht manche Dinge schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Mit diesem Geld bezahlen sie selbst ihre Hilfen.
Zum Beispiel: Assistenz oder andere Unterstützung.
Eine Assistenz hilft dir im Alltag.
Das ist ein wichtiges Recht.
Dieses Recht steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt SGB IX.
SGB IX bedeutet: Sozial-Gesetz-Buch Neun.
Das Sozial-Gesetz-Buch enthält Regeln für Hilfen in Deutschland.
Das Recht steht im Paragraph 29.
Ein Paragraph ist ein Teil eines Gesetzes.
Jeder Paragraph hat eine Nummer.
So findest du Regeln leichter.
Dort steht: Menschen mit Behinderung müssen das Persönliche Budget bekommen.
Das nennt man einen Rechts-Anspruch.
Ein Rechts-Anspruch bedeutet: Du hast ein Recht auf etwas.
Das steht im Gesetz.
Niemand darf dir das wegnehmen.
Das Amt muss das Persönliche Budget bewilligen.
Bewilligen bedeutet: Das Amt sagt Ja zu deinem Antrag.
Du bekommst dann das, worum du gebeten hast.
Nun gibt es Gerüchte über eine Änderung.
Bund und Länder beraten über das Persönliche Budget.
Bund bedeutet: die Regierung für ganz Deutschland.
Länder bedeutet: die Regierungen der einzelnen Bundes-Länder.
Ein Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
Sie wollen den Rechts-Anspruch vielleicht abschaffen.
Dann darf das Amt selbst entscheiden.
Das Amt kann dann Ja oder Nein sagen.
Das nennt man Ermessen.
Ermessen bedeutet: Das Amt entscheidet selbst.
Du hast dann keinen sicheren Anspruch mehr.
Das wäre sehr schlimm für Menschen mit Behinderung.
Sie könnten ihr Leben nicht mehr selbst bestimmen.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Ich entscheide selbst über mein Leben.
Niemand anderes entscheidet für dich.
Deshalb wehren sich Organisationen dagegen.
Die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft Persönliches Budget ist dagegen.
Eine Bundes-Arbeits-Gemeinschaft ist eine Gruppe von Einrichtungen.
Sie arbeiten gemeinsam für ein Ziel in ganz Deutschland.
Sie haben ein Positions-Papier geschrieben.
Ein Positions-Papier ist ein Text mit der Meinung einer Gruppe.
Darin erklären sie, warum die Änderung falsch ist.
Auf das Papier hat Heiner Popken hingewiesen.
Heiner Popken arbeitet beim ZSL Nord.
ZSL Nord bedeutet: Zentrum für Selbst-Bestimmtes Leben Norddeutschland.
Er hat kobinet-nachrichten informiert.
kobinet-nachrichten ist eine Nachrichten-Seite für Menschen mit Behinderung.
Im Positions-Papier steht auch:
Das Persönliche Budget im Arbeit-Geber-Modell ist günstiger.
Beim Arbeit-Geber-Modell stellen Menschen mit Behinderung ihre Assistenz-Kräfte selbst ein.
Der Mensch mit Behinderung ist dann selbst der Chef.
Das Arbeit-Geber-Modell kostet etwa 40 Prozent weniger als andere Hilfen.
Die Änderung spart also kein Geld.
Sie kostet sogar mehr Geld.
Das Papier heißt: Ermessen statt Anspruch – der teure Umweg.
Du kannst das Papier online lesen.
Hier ist der Link:
bag-pb.de – Positions-Papier zum Persönlichen Budget

Foto: Ralph Milewski
Kiel (kobinet) Derzeit verdichten sich Gerüchte, dass in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ernsthaft erwogen wird, den Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX wieder in eine Ermessensleistung umzuwandeln – also von "muss bewilligt werden" zurück zu "kann bewilligt werden". Offizielle Begründungen gibt es bislang nicht, doch es ist zu erwarten, dass erneut die bekannten Schlagworte "Kostendämpfung" und "Entbürokratisierung" bemüht werden. Für Menschen mit Behinderungen wäre das ein massiver Eingriff in ihre Selbstbestimmung. So heißt es in einem Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget, auf die Heiner Popken vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) den kobinet-nachrichten mitteilte.
Das Persönliche Budget sei das Schlüsselinstrument, mit dem behinderte Menschen Assistenz und Teilhabeleistungen selbst steuern und damit das in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf ein selbstbestimmtes Leben überhaupt praktisch nutzen können. „Dass Politik und Verwaltung diese menschenrechtlichen Maßstäbe häufig ausblenden, ist leider nichts Neues. Wenn nun aber – wie zu erwarten – mit ‚Kostendämpfung‘ und ‚Entbürokratisierung‘ argumentiert werden sollte, obwohl das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell im Regelfall rund 40 Prozent günstiger ist als die vergleichbare Sachleistung, drängt sich die Frage auf, ob es nicht in Wahrheit um eine Rückabwicklung der mit dem BTHG beabsichtigten Reformen geht“, heißt es u.a. im Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) hat die finanz- und verwaltungspolitischen Folgen einer solchen Umstellung in einem aktuellen Positionspapier („Das Persönliche Budget. Ermessen statt Anspruch: der teure Umweg) durchgerechnet: Die ins Spiel gebrachten Einspar- und Entbürokratisierungsargumente tragen nach dieser Analyse nicht, im Gegenteil drohen Mehrkosten und zusätzliche Verfahren. Das Papier ist online abrufbar unter:
https://bag-pb.de/vom-anspruch-herabgestufte-zum-ermessen/

Foto: Ralph Milewski
Kiel (kobinet) Derzeit verdichten sich Gerüchte, dass in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ernsthaft erwogen wird, den Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX wieder in eine Ermessensleistung umzuwandeln – also von "muss bewilligt werden" zurück zu "kann bewilligt werden". Offizielle Begründungen gibt es bislang nicht, doch es ist zu erwarten, dass erneut die bekannten Schlagworte "Kostendämpfung" und "Entbürokratisierung" bemüht werden. Für Menschen mit Behinderungen wäre das ein massiver Eingriff in ihre Selbstbestimmung. So heißt es in einem Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget, auf die Heiner Popken vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) den kobinet-nachrichten mitteilte.
Das Persönliche Budget sei das Schlüsselinstrument, mit dem behinderte Menschen Assistenz und Teilhabeleistungen selbst steuern und damit das in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf ein selbstbestimmtes Leben überhaupt praktisch nutzen können. „Dass Politik und Verwaltung diese menschenrechtlichen Maßstäbe häufig ausblenden, ist leider nichts Neues. Wenn nun aber – wie zu erwarten – mit ‚Kostendämpfung‘ und ‚Entbürokratisierung‘ argumentiert werden sollte, obwohl das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell im Regelfall rund 40 Prozent günstiger ist als die vergleichbare Sachleistung, drängt sich die Frage auf, ob es nicht in Wahrheit um eine Rückabwicklung der mit dem BTHG beabsichtigten Reformen geht“, heißt es u.a. im Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) hat die finanz- und verwaltungspolitischen Folgen einer solchen Umstellung in einem aktuellen Positionspapier („Das Persönliche Budget. Ermessen statt Anspruch: der teure Umweg) durchgerechnet: Die ins Spiel gebrachten Einspar- und Entbürokratisierungsargumente tragen nach dieser Analyse nicht, im Gegenteil drohen Mehrkosten und zusätzliche Verfahren. Das Papier ist online abrufbar unter:
https://bag-pb.de/vom-anspruch-herabgestufte-zum-ermessen/




