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Persönliches Budget: Vom Muss zum Kann? Der teure Rückschritt

50 Euro-Scheine aufgefächert auf dem Tisch liegend in Draufsicht. schwarz-weiß Foto
Geld für Exklusion
Foto: Ralph Milewski

Kiel (kobinet) Derzeit verdichten sich Gerüchte, dass in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ernsthaft erwogen wird, den Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget nach § 29 SGB IX wieder in eine Ermessensleistung umzuwandeln – also von "muss bewilligt werden" zurück zu "kann bewilligt werden". Offizielle Begründungen gibt es bislang nicht, doch es ist zu erwarten, dass erneut die bekannten Schlagworte "Kostendämpfung" und "Entbürokratisierung" bemüht werden. Für Menschen mit Behinderungen wäre das ein massiver Eingriff in ihre Selbstbestimmung. So heißt es in einem Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget, auf die Heiner Popken vom Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) den kobinet-nachrichten mitteilte.

Das Persönliche Budget sei das Schlüsselinstrument, mit dem behinderte Menschen Assistenz und Teilhabeleistungen selbst steuern und damit das in Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verankerte Recht auf ein selbstbestimmtes Leben überhaupt praktisch nutzen können. „Dass Politik und Verwaltung diese menschenrechtlichen Maßstäbe häufig ausblenden, ist leider nichts Neues. Wenn nun aber – wie zu erwarten – mit ‚Kostendämpfung‘ und ‚Entbürokratisierung‘ argumentiert werden sollte, obwohl das Persönliche Budget im Arbeitgebermodell im Regelfall rund 40 Prozent günstiger ist als die vergleichbare Sachleistung, drängt sich die Frage auf, ob es nicht in Wahrheit um eine Rückabwicklung der mit dem BTHG beabsichtigten Reformen geht“, heißt es u.a. im Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Persönliches Budget (BAG PB) hat die finanz- und verwaltungspolitischen Folgen einer solchen Umstellung in einem aktuellen Positionspapier („Das Persönliche Budget. Ermessen statt Anspruch: der teure Umweg) durchgerechnet: Die ins Spiel gebrachten Einspar- und Entbürokratisierungsargumente tragen nach dieser Analyse nicht, im Gegenteil drohen Mehrkosten und zusätzliche Verfahren. Das Papier ist online abrufbar unter:
https://bag-pb.de/vom-anspruch-herabgestufte-zum-ermessen/