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Vor 10 Jahren ketteten sich behinderte Menschen für Barrierefreiheit und Selbstbestimmung in der Bannmeile des Reichstags an

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Ankettaktion vom 11./12. Mai 2016 am Spreeufer
Ankettaktion vom 11./12. Mai 2016 am Spreeufer
Foto: ISL

Berlin (kobinet) Heute vor zehn Jahren, am 12. Mai 2016, hat nicht nur der Deutsche Bundestag die damalige Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen und mit den Stimmen fast aller Abgeordneten der Koalition aus CDU, SPD und CSU die Verpflichtung privater Anbieter zu angessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit abgelehnt. Heute vor zehn Jahren hatten sich auch Menschen mit ganz unterschiedlichen Behinderungen in der Bannmeile am Spreeufer in der Nähe des Reichstages angekettet, um über 22 Stunden hinweg für Barrierefreiheit und ein gutes Bundesteilhabegesetz zu demonstrieren. Die Parallelen von damals zur heutigen Situation sind nach Ansicht von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul, der damals mit vielen Aktivist*innen bei den Protesten mit dabei war, offensichtlich. Denn wieder steht eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetz an, wieder traut sich die Regierung nicht, Unternehmen ernsthaft zur Barrierefreiheit zu verpflichten und leider gilt es derzeit auch die Erfolge des Bundesteilhabegesetzes gegen Vorschläge zu Leistungskürzungen und zur Einschränkung der Rechte behinderter Menschen zu verteidigen.

Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul

Über 22 Stunden harrten die Aktivist*innen vom 11. Mai 2016 ab 17:15 Uhr bis zum 12. Mai um 15:15 Uhr am Spreeufer am Reichstag aus und erreichten damit zwar nicht ihr politisches Ziel, aber ein enormes Medienecho, durch das die zwiespältige Behindertenpolitik der damaligen Bundesregierung bloßgestellt wurde. Ähnlich wie bei den vielen Protestaktionen, die in den letzten Tagen zum Europäischen Protesttag für die Gleichstellung behinderter Menschen vom 2. – 10. Mai 2026 durchgeführt wurden, hatten die Betroffenen zwar die Argumente auf ihrer Seite, aber nicht die Mehrheit des Parlaments.

Die damalige Ankettaktion bildete den ersten Höhepunkt einer Vielzahl von Aktionen, die im Laufe des Jahres 2016 folgenden sollten, um für ein gutes Bundesteilhabegesetz und gegen die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zu protestieren. Trotz der 68 Änderungsanträge, die letztendlich beim Bundesteilhabegesetz erkämpft wurden, blieb ein halbherziges Bundesteilhabegesetz, das weit davon entfernt ist, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Deshalb müssten wir heute dafür streiten, dass dieses Gesetz verbessert wird, anstatt dass wir derzeit aufgrund von unsäglichen Vorschlägen für Leistungskürzungen und die Einschränkung von Rechten behinderter Menschen in eine Verteidigungsposition gedrängt werden.

In Sachen Barrierefreiheit hat sich 2016 außer kosmetischen Änderungen wie die Einrichtung einer Schlichtungsstelle beim Bundesbehindertenbeauftragten oder die Einführung Leichter Sprache bei Bundesbehörden vor Ort nichts getan, denn nach wie vor dürfen private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten frei heraus behinderte Menschen benachteiligen, in dem sie weiterhin kräftig Barrieren aufbauen können. Das Getue so mancher Abgeordneten von CDU, SPD und CSU, die damals gegen Vorschriften zur Barrierefreiheit im privaten Bereich gestimmt hatten, scheint sich zehn Jahre danach zu wiederholen. Und auch heute werden wieder Vorschläge vorgelegt, die blenden sollen, statt echte Verbesserungen in Sachen Barrierefreiheit zu bringen. Wenn Unternehmen pauschal von Maßnahmen zur Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen aufgrund von vermeintlichen unverhältnismäßigen und unbilligen Belastungen ausgenommen werden, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz vom 11. Febraur 2026, dann hat sich nichts wesentliches in Deutschland geändert.

Wenn wir jetzt beispielsweise von Wilfried Oellers von der CDU/CSU-Fraktion hören, dass der Gesetzentwurf ja nur ein Diskussionsvorschlag sei und noch Änderungen am Gesetz vorgenommen werden können, klingt das zwar nett, aber die Realität des Abstimmungsverhaltens vom 12. Mai 2016 sprach damals eine andere Sprache. Wer sich darüber informieren möchte, wie die Bundestagsabgeordneten vor zehn Jahren, am 12. Mai 2016, in Sachen Verpflichtung privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zu angemessenen Vorkehrungen zur Barrierefreiheit abgestimmt haben, kann dies im Protokoll des Deutschen Bundestages der damaligen Sitzung nachlesen. Dort steht ab Seite 16758 das Ergebnis der Namentlichen Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Davor sind die Debattenbeiträge zur Reform des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes nachzulesen. Der einzige, der sich damals übrigens von der Regierungskoalition aus CDU, SPD und CSU enthalten hat, war Hubert Hüppe. Alle anderen anwesenden Abgeordneten der Koalition haben sich gegen die Verpflichtung Privater zur Barrierefreiheit ausgesprochen.

Link zum Protokoll mit dem Ergebnis der Namentlichen Abstimmung ab Seite 16758

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Bernd Kittendorf
13.05.2026 20:49

Wenn man sich in der verlinkten PDF-Datei ein wenig über die Reden informiert, findet man neben anderen die Rede von Bundesministerin Andrea Nahles mit Inhalten wie „Seit 2002 regeln wir über das BGG die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau, Verkehr und Infrastruktur“. Das war 2016, vor zehn Jahren.

In den „Abschließenden Bemerkungen“ zur Staatenprüfung Deutschlands in 2023 wird gemessen an der UN-BRK der vorgefundene Zustand im Bereich öffentlicher Verkehr so beschrieben: „Der Ausschuss ist besorgt über … die weitgehend fehlende Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr“ (unter Barrierefreiheit (Art. 9), 19. c). Ach! Die Beschreibung, was man als barrierefrei ansehen kann, bewirkt nicht zwingend, dass alle in dieser Richtung handeln und ohne zusätzlichen „Antrieb“ in die Pötte kommen.

Und dann war da noch „Mit der vorliegenden BGG-Änderung wollen wir immer noch bestehende bauliche Barrieren in allen Bundesgebäuden endlich abbauen.“ Das steht zehn Jahre später wieder drin, noch immer mit ewig langen Fristen, in denen ein Neugeborener volljährig werden kann.

Und das mit den „Privaten“? Dazu sagte sie: „Was das vorliegende Gesetz angeht, sage ich ganz offen: Ja, auch mir fehlt im BGG der private Sektor. Den hätte ich gern mit in das Gesetz einbezogen. Das ist nicht gelungen.“ Dann wurde die nicht direkt beantwortete und nicht unwichtige Frage „Warum?“ in den Raum gestellt und es ging weiter mit „Aber es wird beim nächsten Mal gelingen.“ (Beifall bei Abgeordneten der SPD). Wer wie gestimmt hat, darauf hat der Artikel ja hingewiesen. Zehn Jahre später steht das trotzdem nicht im Entwurf.

Überzeugend war die Debatte damals nicht, überzeugend ist das Vorgehen wieder nicht.