Berlin (kobinet)
Das Landes-Sozial-Gericht Berlin-Brandenburg hat ein wichtiges Urteil gesprochen.
Landes-Sozial-Gericht bedeutet: Ein Gericht für Sozial-Fragen in einem Bundes-Land.
Das Gericht hat das Urteil im November 2025 gesprochen.
Henry Spradau berichtet darüber bei kobinet-nachrichten.
Landes-Sozial-Gericht Berlin-Brandenburg zur Anerkennung des Chronischen Fatigue-Syndroms als Berufs-Erkrankung
Bericht von Henry Spradau
Eine Erzieherin arbeitete an einer Grund-Schule bei Berlin.
Im Jahr 2012 steckte sie sich bei Schülern an.
Die Krankheit hieß Ringel-Röteln.
Ringel-Röteln sind eine Virus-Erkrankung.
Eine Virus-Erkrankung ist eine Krankheit durch Viren.
Viren sind winzig kleine Erreger, die den Körper krank machen.
Nach der Ansteckung wurde die Erzieherin sehr krank.
Ansteckung bedeutet: Viren gehen von einer Person auf eine andere über.
Sie bekam ein Chronisches Fatigue-Syndrom.
Das bedeutet: Dauerhafte, sehr starke Erschöpfung. Abgekürzt heißt es: CFS.
Menschen mit CFS sind körperlich und geistig sehr erschöpft.
Sie können kaum arbeiten.
Menschen mit CFS haben oft Schlaf-Störungen.
Schlaf-Störungen bedeutet: Jemand kann nicht gut schlafen.
Sie haben auch oft Konzentrations-Probleme.
Konzentrations-Probleme bedeutet: Es fällt schwer, sich auf etwas zu konzentrieren.
CFS tritt häufig nach einer Infektion auf.
Infektion bedeutet: Bakterien oder Viren machen den Körper krank.
CFS ist eine Mehr-System-Erkrankung.
Das bedeutet: Die Krankheit betrifft viele Teile des Körpers gleichzeitig.
Zum Beispiel das Gehirn, die Muskeln und das Herz.
Die Berufs-Genossenschaft wollte nicht zahlen.
Berufs-Genossenschaft bedeutet: Eine Versicherung für Unfälle und Krankheiten bei der Arbeit.
Die Berufs-Genossenschaft sagte: Die Krankheit kommt nicht von der Arbeit.
Die Erzieherin klagte dagegen.
Das Sozial-Gericht Frankfurt (Oder) gab ihr am 25. September 2019 Recht.
Die Berufs-Genossenschaft wollte das nicht akzeptieren.
Deshalb entschied das Landes-Sozial-Gericht Berlin-Brandenburg.
Das Gericht sagte: Das CFS ist eine Berufs-Erkrankung.
Berufs-Erkrankung bedeutet: Eine Krankheit, die durch die Arbeit entstanden ist.
Die Erzieherin hatte sich bei der Arbeit angesteckt.
Deshalb hat sie Anspruch auf Leistungen der Gesetzlichen Unfall-Versicherung.
Gesetzliche Unfall-Versicherung bedeutet: Eine Pflicht-Versicherung für Arbeits-Unfälle und Berufs-Erkrankungen.
Diese Versicherung zahlt, wenn jemand bei der Arbeit verunglückt oder krank wird.
Das Gericht verurteilte die Berufs-Genossenschaft zur Zahlung einer Rente.
Die Erwerbs-Fähigkeit der Erzieherin ist um 40 Prozent gemindert.
Erwerbs-Fähigkeit bedeutet: Die Fähigkeit, durch Arbeit Geld zu verdienen.
Eine Minderung von 40 Prozent bedeutet: Sie kann viel weniger arbeiten als früher.
Das Urteil ist auch für andere Menschen wichtig.
Es zeigt: Eine Covid-19-Erkrankung kann als Berufs-Erkrankung anerkannt werden.
COVID-19 ist eine ansteckende Krankheit. Manche Menschen bekommen Fieber und Husten.
Das ist möglich, wenn die Ansteckung bei der Arbeit passiert ist.
Auch Long-COVID kann so anerkannt werden.
Long-COVID bedeutet: Beschwerden, die lange nach einer COVID-19-Erkrankung bleiben.
Eine weitere Klage gegen dieses Urteil ist nicht möglich.
Das Urteil hat das Akten-Zeichen: L 3 U 206/19.
Ein Akten-Zeichen ist eine Nummer für ein Gerichts-Verfahren.
Das Urteil wurde am 27. November 2025 gesprochen.

Foto: privat
Berlin (kobinet) Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil festgestellt, dass in einem Einzelfall Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) bestehen, weil sich durch eine beruflich bedingte Virusinfektion ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) entwickelt hatte, so dass eine Berufserkrankung vorliegt. Darauf macht Henry Spradau in einem Beitrag für die kobinet-nachrichten aufmerksam.
Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zur Anerkennung des Chronischen Fatigue-Syndroms (CSF) als Berufserkrankung
Bericht von Henry Spradau
Das LSG hat in einem Urteil von November 2025 festgestellt, dass in dem betreffenden Einzelfall Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) bestehen, weil sich durch eine beruflich bedingte Virusinfektion ein CFS entwickelt hatte, so dass eine Berufserkrankung vorliegt.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Eine an einer Grundschule im Berliner Umland tätige Erzieherin hatte sich 2012 am Arbeitsplatz bei Schülern mit Ringelröteln angesteckt. Nach der Infektion erkrankte sie an CFS und litt an einer starken körperlichen und geistigen Erschöpfung. Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte es ab, die Symptome auf die Infektion zurückzuführen und Leistungen der GUV zuzuerkennen.
Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) gab der Erzieherin in seinem Urteil vom 25.9.2019 Recht; die BG legte Berufung ein.
Das LSG stellt fest, dass eine Berufskrankheit vorliegt, weil das CFS eine Folge der im beruflichen Umfeld erfolgten Virusinfektion war. Es verurteilte die BG auch zur Zahlung einer Rente wegen der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 Prozent.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Dem Urteil kann eine Präzedenzwirkung zukommen, weil danach die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit grundsätzlich möglich ist. Symptome der Multisystemerkrankung CFS sind u.a. sehr starke und anhaltende Erschöpfungszustände sowie Konzentrations- und Schlafstörungen. Es tritt häufig nach Infektionen auf.
Urteil LSG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2025 – L 3 U 206/19

Foto: privat
Berlin (kobinet) Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil festgestellt, dass in einem Einzelfall Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) bestehen, weil sich durch eine beruflich bedingte Virusinfektion ein Chronisches Fatigue-Syndrom (CFS) entwickelt hatte, so dass eine Berufserkrankung vorliegt. Darauf macht Henry Spradau in einem Beitrag für die kobinet-nachrichten aufmerksam.
Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg zur Anerkennung des Chronischen Fatigue-Syndroms (CSF) als Berufserkrankung
Bericht von Henry Spradau
Das LSG hat in einem Urteil von November 2025 festgestellt, dass in dem betreffenden Einzelfall Ansprüche gegenüber der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) bestehen, weil sich durch eine beruflich bedingte Virusinfektion ein CFS entwickelt hatte, so dass eine Berufserkrankung vorliegt.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Eine an einer Grundschule im Berliner Umland tätige Erzieherin hatte sich 2012 am Arbeitsplatz bei Schülern mit Ringelröteln angesteckt. Nach der Infektion erkrankte sie an CFS und litt an einer starken körperlichen und geistigen Erschöpfung. Die Berufsgenossenschaft (BG) lehnte es ab, die Symptome auf die Infektion zurückzuführen und Leistungen der GUV zuzuerkennen.
Das Sozialgericht Frankfurt (Oder) gab der Erzieherin in seinem Urteil vom 25.9.2019 Recht; die BG legte Berufung ein.
Das LSG stellt fest, dass eine Berufskrankheit vorliegt, weil das CFS eine Folge der im beruflichen Umfeld erfolgten Virusinfektion war. Es verurteilte die BG auch zur Zahlung einer Rente wegen der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 Prozent.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Dem Urteil kann eine Präzedenzwirkung zukommen, weil danach die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Berufskrankheit grundsätzlich möglich ist. Symptome der Multisystemerkrankung CFS sind u.a. sehr starke und anhaltende Erschöpfungszustände sowie Konzentrations- und Schlafstörungen. Es tritt häufig nach Infektionen auf.
Urteil LSG Berlin-Brandenburg vom 27.11.2025 – L 3 U 206/19




