Berlin (kobinet)
Am 7. Mai 2026 hat der Bundes-Tag ein neues Gesetz besprochen.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Gleichstellung bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Bei der Diskussion ging es auch um Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Die Diskussion hat gut 1 Stunde gedauert.
Viele behinderte Menschen haben die Diskussion beobachtet.
Sie saßen auf der Besucher-Tribüne des Bundes-Tags.
Die Besucher-Tribüne ist ein Platz für Zuschauer im Bundes-Tag.
Andere behinderte Menschen haben vor dem Reichs-Tag protestiert.
Der Reichs-Tag ist ein großes, altes Gebäude in Berlin.
Dort arbeitet heute der Bundes-Tag.
Protest bedeutet: Menschen sind gegen etwas.
Sie zeigen das öffentlich.
Sie wollen eine Änderung.
Die Menschen protestierten auch am Europa-Tag.
Den Europa-Tag gibt es 2 Mal im Jahr.
Man feiert dann Frieden in Europa.
Sie forderten Gleichstellung für behinderte Menschen.
Einige Redner und Rednerinnen haben die Proteste erwähnt.
Sie sprachen auch über die Menschen auf der Besucher-Tribüne.
Viele behinderte Menschen finden: Die Bundes-Regierung hört nicht zu.
Verbände hatten oft nur 3 bis 4 Tage Zeit für ihre Meinung.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen mit dem gleichen Ziel.
Sie setzen sich gemeinsam für ihre Rechte ein.
Das ist sehr wenig Zeit.
Im neuen Gesetz-Entwurf gibt es eine besondere Regel.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein erster Plan für ein neues Gesetz.
Der Plan kann noch geändert werden.
Die Regel sagt: Firmen müssen keine Barriere-Freiheit herstellen.
Der Gesetz-Entwurf nennt das eine unbillige Belastung.
Unbillige Belastung bedeutet: Es wäre zu schwer für die Firmen.
Viele behinderte Menschen und Verbände sind dagegen.
Die Partei CDU und CSU hat diese Regel unterstützt.
Die CDU und CSU wollte die Regel nicht streichen.
Die Zeitung taz schreibt darüber.
Ihr Titel lautet: Bloß nicht die Unternehmen behindern.
Die Abgeordnete Heike Heubach von der SPD möchte das Gesetz ändern.
Abgeordnete vertreten Menschen in der Politik.
Sie sprechen für Bürger im Parlament.
Jetzt berät ein Ausschuss über das Gesetz.
Ein Ausschuss ist eine kleine Gruppe von Abgeordneten.
Die Abgeordneten prüfen das Gesetz gemeinsam.
Dann gibt es eine Anhörung.
Bei einer Anhörung dürfen Fach-Leute und betroffene Menschen ihre Meinung sagen.
Betroffene sind Menschen, für die das Thema im eigenen Leben wichtig ist.
Danach stimmt der Bundes-Tag über das Gesetz ab.
Mehr dazu steht in der Zeitung taz.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und zur Barrierefreiheit vom 7. Mai 2026 hat bei vielen Aktiven der Behindertenbewegung für Diskussionen gesorgt. Hat diese die ganze Bandbreite des behindertenpolitischen Bewusstseins und Handlungswillen im Deutschen Bundestag doch deutlich gemacht. Eine Reihe von behinderten Menschen hat die gut einstündige und engagiert geführte Debatte von der Besuchertribüne des Bundestages verfolgt. Hierzu haben die kobinet-nachrichten eine Reihe von Rückmeldungen erreicht. Auf den Punkt gebracht hat die Debatte jedoch die Tageszeitung taz. Sie titelt ihren Beitrag über die Debatte, die die Haltung der Abgeordneten der CDU/CSU widergibt, wie folgt: "Bloß nicht die Unternehmen behindern".
Einige Redner*innen hatten in der Bundestagsdebatte auf die Anwesenheit von Vertreter*innen der Behindertenbewegung auf der Zuschauertribüne des Bundestags und auf die Proteste vor dem Reichstag bzw. während des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen hingewiesen. Und diese Präsenz war auch frei nach dem Spruch „‚We are watching you“ nötiger denn je. Denn die Bundesregierung hat in den letzten Monaten bei einer Reihe von Gesetzgebungsverfahren mehr als deutlich gemacht, dass die Meinung der Betroffenen und ihrer Verbände wenig im Interessengerangel der Politik interessiert. Wie sollte man sonst Rückmeldefristen für Stellungnahmen für Gesetzgebungsverfahren von zum Teil nur drei bis vier Tagen verstehen.
Und auch beim Behindertengleichstellungsgesetz ist die Handschrift der massiven Interessenvertretung der Wirtschaft allein schon dadurch gut zu lesen, wenn im Gesetzentwurf Unternehmen grundsätzlich von Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen ausgenommen werden, in dem diese pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ bezeichnet werden. In der Debatte war vonseiten der Vertreter*innen der CDU/CSU, die diese Klausel über das Wirtschaftsministerium in den Gesetzentwurf reingedrückt haben, auch nichts zu hören, dass dieser Satz gestrichen werden soll. Ob die SPD das durchdrücken kann und dem Engagement von Heike Heubach folgt, das steht noch in den Sternen. Denn nun wird der Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten, zur Anhörung kommen und letztendlich abschließend vom Bundestag beschlossen werden.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und zur Barrierefreiheit vom 7. Mai 2026 hat bei vielen Aktiven der Behindertenbewegung für Diskussionen gesorgt. Hat diese die ganze Bandbreite des behindertenpolitischen Bewusstseins und Handlungswillen im Deutschen Bundestag doch deutlich gemacht. Eine Reihe von behinderten Menschen hat die gut einstündige und engagiert geführte Debatte von der Besuchertribüne des Bundestages verfolgt. Hierzu haben die kobinet-nachrichten eine Reihe von Rückmeldungen erreicht. Auf den Punkt gebracht hat die Debatte jedoch die Tageszeitung taz. Sie titelt ihren Beitrag über die Debatte, die die Haltung der Abgeordneten der CDU/CSU widergibt, wie folgt: "Bloß nicht die Unternehmen behindern".
Einige Redner*innen hatten in der Bundestagsdebatte auf die Anwesenheit von Vertreter*innen der Behindertenbewegung auf der Zuschauertribüne des Bundestags und auf die Proteste vor dem Reichstag bzw. während des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen hingewiesen. Und diese Präsenz war auch frei nach dem Spruch „‚We are watching you“ nötiger denn je. Denn die Bundesregierung hat in den letzten Monaten bei einer Reihe von Gesetzgebungsverfahren mehr als deutlich gemacht, dass die Meinung der Betroffenen und ihrer Verbände wenig im Interessengerangel der Politik interessiert. Wie sollte man sonst Rückmeldefristen für Stellungnahmen für Gesetzgebungsverfahren von zum Teil nur drei bis vier Tagen verstehen.
Und auch beim Behindertengleichstellungsgesetz ist die Handschrift der massiven Interessenvertretung der Wirtschaft allein schon dadurch gut zu lesen, wenn im Gesetzentwurf Unternehmen grundsätzlich von Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen ausgenommen werden, in dem diese pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ bezeichnet werden. In der Debatte war vonseiten der Vertreter*innen der CDU/CSU, die diese Klausel über das Wirtschaftsministerium in den Gesetzentwurf reingedrückt haben, auch nichts zu hören, dass dieser Satz gestrichen werden soll. Ob die SPD das durchdrücken kann und dem Engagement von Heike Heubach folgt, das steht noch in den Sternen. Denn nun wird der Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten, zur Anhörung kommen und letztendlich abschließend vom Bundestag beschlossen werden.





Herr Merz vermutet zwar, dass er die Wirtschaft unterstützt. Er unterstützt aber lediglich Unternehmen und schadet der Wirtschaft massiv.