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taz hat’s auf den Punkt gebracht: Bloß nicht die Unternehmen behindern

Bild von der Gruppe im Bundestag, die die Debatte verfolgt hat
Bild von der Gruppe im Bundestag, die die Debatte verfolgt hat
Foto: ISL

Berlin (kobinet) Die Bundestagsdebatte zum Gesetzentwurf der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz und zur Barrierefreiheit vom 7. Mai 2026 hat bei vielen Aktiven der Behindertenbewegung für Diskussionen gesorgt. Hat diese die ganze Bandbreite des behindertenpolitischen Bewusstseins und Handlungswillen im Deutschen Bundestag doch deutlich gemacht. Eine Reihe von behinderten Menschen hat die gut einstündige und engagiert geführte Debatte von der Besuchertribüne des Bundestages verfolgt. Hierzu haben die kobinet-nachrichten eine Reihe von Rückmeldungen erreicht. Auf den Punkt gebracht hat die Debatte jedoch die Tageszeitung taz. Sie titelt ihren Beitrag über die Debatte, die die Haltung der Abgeordneten der CDU/CSU widergibt, wie folgt: "Bloß nicht die Unternehmen behindern".

Einige Redner*innen hatten in der Bundestagsdebatte auf die Anwesenheit von Vertreter*innen der Behindertenbewegung auf der Zuschauertribüne des Bundestags und auf die Proteste vor dem Reichstag bzw. während des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung behinderter Menschen hingewiesen. Und diese Präsenz war auch frei nach dem Spruch „‚We are watching you“ nötiger denn je. Denn die Bundesregierung hat in den letzten Monaten bei einer Reihe von Gesetzgebungsverfahren mehr als deutlich gemacht, dass die Meinung der Betroffenen und ihrer Verbände wenig im Interessengerangel der Politik interessiert. Wie sollte man sonst Rückmeldefristen für Stellungnahmen für Gesetzgebungsverfahren von zum Teil nur drei bis vier Tagen verstehen.

Und auch beim Behindertengleichstellungsgesetz ist die Handschrift der massiven Interessenvertretung der Wirtschaft allein schon dadurch gut zu lesen, wenn im Gesetzentwurf Unternehmen grundsätzlich von Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen ausgenommen werden, in dem diese pauschal als „unverhältnismäßige und unbillige Belastung“ bezeichnet werden. In der Debatte war vonseiten der Vertreter*innen der CDU/CSU, die diese Klausel über das Wirtschaftsministerium in den Gesetzentwurf reingedrückt haben, auch nichts zu hören, dass dieser Satz gestrichen werden soll. Ob die SPD das durchdrücken kann und dem Engagement von Heike Heubach folgt, das steht noch in den Sternen. Denn nun wird der Gesetzentwurf im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten, zur Anhörung kommen und letztendlich abschließend vom Bundestag beschlossen werden.

Link zum taz-Beitrag vom 7. Mai 2026

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Christian Gruber
10.05.2026 09:25

Herr Merz vermutet zwar, dass er die Wirtschaft unterstützt. Er unterstützt aber lediglich Unternehmen und schadet der Wirtschaft massiv.