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Recht auf Meinungsfreiheit großzügiger auslegen! empfiehlt Ronen Steinke

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Vorn ein Findling mit Inschrift Willis Blick, dahinter Bäume im Sonnenlicht im hellen Grün.
milde gegenüber Ohnmächtigen, die politisch Dampf ablassen
Foto: Hubertus Thomasius

Staufen (kobinet) Mehr Gelassenheit und Liberalität mit an die Politik adressierten Wutäußerungen von Bürgern zieht der SZ-Autor und Jurist Ronen Steinke entgegengesetzten Reaktionen vor, insbesondere einer juristischen Ahndung. Verbalem Volkszorn rechtliche Daumenschrauben anzulegen, davon verspricht er sich keine meinungspolitische Klimaverbesserung, fürchtet eher das Gegenteil. Demokratietheoretisch wie -praktisch lässt sich Steinke bei seinen diskurspolitischen Überlegungen von einer bemerkenswerten Prämisse leiten: Noch in der sozusagen besten aller realexistierenden Demokratien besteht zwischen Regierenden und Regierten, Politikern und Bürgern ein beträchtliches Machtgefälle. Das bei den Regierten mitunter jenes Ohnmachtsempfinden bedingt und psychologisch plausibel macht und das sich dann in wüsten verbalen Attacken auf die politisch Mächtigen Bahn bricht. Und demokratisch sogar insofern gerechtfertigt erscheint, als die quasi selbstherrlich Regierenden sich nur noch auf diese rabiate Weise vom "Souverän", von Bürgern überhaupt beeindrucken lassen. – So jedenfalls mein Verständnis der Botschaft von Steinkes publizistischer Intervention, seinem Buch "Meinungsfreiheit, wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen".

Bei Beschimpfungen den Zusammenhang berücksichtigen

Im Deutschlandfunk-Gespräch verweist Ronen Steinke auf den Kontext, in dem „Politikerbeleidigungen“ durchaus legitim erscheinen: „Es geht ja um Machtkritik, es geht um einen Freiraum, den es zu verteidigen gilt und der wichtig ist. Und die Freiheit, auch zuzuspitzen und mal polemisch, mal verkürzt, mit so ner Metapher wie Pinoccio oder Schwachkopf auf den Punkt zu bringen, was man von den Mächtigen hält, die am Ende ja immer am längeren Hebel sitzen … Da ist der Staat, in der Weise, wie er sich Kritik verbittet auch machtvoller geworden und das halte ich eher für eine besorgniserregende Entwicklung.“ – Wer „Beleidigung“ verbieten wolle, weil sie vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit nicht gedeckt sei, gehe über Auslegbarkeitsfragen hinweg und mache es sich zu einfach: „Ich glaube, es ist für unseren Diskurs nichts Schlechtes, wenn zwischendurch auch jemand, der in der Gesellschaft nicht große Macht besitzt, seine Wut – ob berechtigt oder nicht – aussprechen darf. Und ich halte es nicht für eine kluge Regel, dass dann der Staat sagt, die Beleidigung eines Politikers, die Verletzung seiner Gefühle, wiegt schwerer als die Beleidigung eines Normalbürgers. Ich glaube, dass wenn man in der Position der Macht ist in der Gesellschaft, ein dickeres Fell haben sollte.“

Steinke macht meines Erachtens zurecht darauf aufmerksam, dass Beleidigung ein „schwammiger Begriff“ ist: „Wenn man sagt, die Außenministerin ist die dümmste Außenministerin aller Zeiten – das ist ein realer Fall aus Bayern –, ist das eine Beleidigung? Die Justiz sagt derzeit ja, das ist eine Beleidigung. Ich würde da ein Fragezeichen dahinter setzen. Das ist aus meiner Sicht Kritik, es fällt unter den großen Oberbegriff der Machtkritik … Ich glaube, wenn solche Fälle schon zur strafrechtlichen Reaktion führen … da verruscht etwas und das finde ich nicht gut.“

„Nachrichten aus der Schnatterzone der Damentoilette“

Szenenwechsel. Diesmal keine anonyme Bürgerstimme, die auf Social Media politische Repräsentanten verbal ungebührlich traktiert, sondern ein bekannter TV-Literaturkritiker, der sich in seiner Sendung „Druckfrisch“ über Autorinnen mokiert (z.B. „intellektuelle Desasterzone“). Feministische Stimmen fordern Sanktionierung. Wegen „plump misogyner Wortwahl“. Aktivistinnen verlangen Schritte der rechtlichen Medienaufsicht gegen Moderator Denis Scheck, fordern Zensurmaßnahmen zur Verhinderung sexistischer, respektloser, unsachlicher Rezensionen der Bücher von Autorinnen.

Ausgelöst hat diesen jüngsten Feuilleton-Aufreger Schecks Abwertung – „Schnatterzone der Damentoilette“ – von „Alt genug“, einer Neuerscheinung der Autorin Ildiko von Kürthy. – Die Schriftstellervereinigung PEN Berlin hat sich in der Kontroverse unlängst so positioniert: Dass polemische und auch verletzende Literaturkritik vom freien Wort gedeckt sei. Letztlich lebe die Literaturkritik von dieser polemischen Schärfe. Zugleich verteidigt der Verband das Recht der Autorin, es dem Kritiker mit gleicher Münze heimzuzahlen. Problematisch sieht der PEN Berlin dagegen Forderungen, Denis Scheck als Moderator der Sendung vor die Tür zu setzen, hier hoffe man, dass die Verantwortlichen bei der ARD dem Druck standhalten.

Muss man sich am Ende also – dies fragt auch die Dlf-Moderatorin ihren Gast Ronen Steinke – Frauenfeindlichkeit und verbal geäußerten Frauenhass gefallen lassen? Hass sei doch keine Meinung. „Ein Missverständnis“, so entgegnet ihr Steinke, „Meinung im Sinne des Artikel 5 des Grundgesetzes ist keine Auszeichnung, die für besonders ehrenwerte Meinungen verliehen wird … Die Idee ist, alle sollen miteinander ins Gespräch kommen, auch dumpfe Meinungen, auch ressentimentgeladene Meinungen.“ – Dem wäre an dieser Stelle höchstens hinzuzufügen, dass Steinkes Ideal des freien Meinungsaustauschs und der Verständnissuche auch für uns auf kobinet wünschenswert erscheint.

https://www.deutschlandfunk.de/mit-sprechverboten-gewinnt-man-keine-debatte-ronen-steinke-ue-meinungsfreiheit-100.html