KÖLN (kobinet)
Pflege-Familien sind sehr wichtig für Kinder mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Sie geben den Kindern ein sicheres Zuhause.
Die Kinder können so am Alltag teil-nehmen.
Viele Pflege-Familien brauchen aber selbst Hilfe.
Deshalb haben 3 Organisationen neue Regeln gemacht.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen für ein Ziel.
Das sind der Landschafts-Verband Rheinland und der Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.
Ein Landschafts-Verband ist eine besondere Organisation in Nord-Rhein-Westfalen.
Er kümmert sich um Menschen, die Hilfe brauchen.
Der Landschafts-Verband Rheinland heißt kurz: LVR.
Der Landschafts-Verband Westfalen-Lippe heißt kurz: LWL.
Dazu kommt die Landes-Arbeits-Gemeinschaft der Freien Wohlfahrts-Pflege NRW.
Eine Landes-Arbeits-Gemeinschaft ist ein Zusammen-Schluss von Organisationen.
Wohlfahrts-Pflege bedeutet: Organisationen helfen Menschen, die Hilfe brauchen.
Diese Landes-Arbeits-Gemeinschaft heißt kurz: LAG FW NRW.
LVR, LWL und LAG FW NRW arbeiten alle in Nord-Rhein-Westfalen.
Die neuen Regeln gelten für alle Pflege-Familien gleich.
Sie legen fest: Welche Hilfe bekommen Pflege-Familien?
Sie legen fest: Wie gut muss die Hilfe sein?
Jedes Kind soll die Hilfe bekommen, die es braucht.
Ende April gab es eine Info-Veranstaltung in Köln.
Eine Info-Veranstaltung ist ein Treffen.
Menschen bekommen dort wichtige Informationen.
LVR, LWL und LAG FW NRW haben dort die neuen Regeln erklärt.
Fach-Kräfte und Träger waren dabei.
Fach-Kräfte sind Menschen mit einer besonderen Aus-Bildung.
Träger sind Organisationen.
Sie betreuen und beraten Pflege-Familien.
Im Rheinland ist genau geregelt: Wer ist zuständig?
Zuständig bedeutet: Eine Person oder Organisation ist verantwortlich.
Sie kümmert sich um eine Aufgabe.
Der LVR plant die Hilfen für jedes Kind.
Er schaut: Was braucht das Kind genau?
Freie Träger führen die Beratung und Hilfe durch.
Rund 600 Kinder mit Behinderung leben im Rheinland in Pflege-Familien.

Foto: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
KÖLN (kobinet) flegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Sie bieten ihnen ein stabiles Zuhause und ermöglichen Teilhabe im Alltag. Gleichzeitig stehen viele Familien vor großen Herausforderungen. Um sie besser zu unterstützen, haben der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) neue landeseinheitliche Standards für die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegeverhältnissen in der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Diese haben der LVR, LWL und die LAG FW NRW Ende April im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Köln Fachkräften und Trägern vorgestellt.
Die neuen Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsstandards regeln erstmals einheitlich, wie Pflegefamilien begleitet werden, welche Leistungen sie erhalten und welche fachlichen Anforderungen gelten. Ziel ist es, die Beratung und Unterstützung stärker am individuellen Bedarf der Kinder auszurichten und gleichzeitig die Qualität dieser Leistung nachhaltig zu sichern.
Im Bereich der Pflegefamilien in der Eingliederungshilfe sind im Rheinland klare Zuständigkeiten geregelt: Der LVR steuert die Beratungs- und Unterstützungsleistungen über die Teilhabeplanung. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt und die Umsetzung der Hilfen sichergestellt. Die Leistungen der Beratung und Unterstützung werden von freien Trägern erbracht.
Rund 600 Kinder und Jugendliche mit Behinderung wachsen im Rheinland in Pflegefamilien auf.

Foto: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de
KÖLN (kobinet) flegefamilien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Kinder und Jugendliche mit Behinderung: Sie bieten ihnen ein stabiles Zuhause und ermöglichen Teilhabe im Alltag. Gleichzeitig stehen viele Familien vor großen Herausforderungen. Um sie besser zu unterstützen, haben der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege NRW (LAG FW NRW) neue landeseinheitliche Standards für die Beratung, Begleitung und Unterstützung von Pflegeverhältnissen in der Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Diese haben der LVR, LWL und die LAG FW NRW Ende April im Rahmen einer Informationsveranstaltung in Köln Fachkräften und Trägern vorgestellt.
Die neuen Leistungs-, Vergütungs- und Qualitätsstandards regeln erstmals einheitlich, wie Pflegefamilien begleitet werden, welche Leistungen sie erhalten und welche fachlichen Anforderungen gelten. Ziel ist es, die Beratung und Unterstützung stärker am individuellen Bedarf der Kinder auszurichten und gleichzeitig die Qualität dieser Leistung nachhaltig zu sichern.
Im Bereich der Pflegefamilien in der Eingliederungshilfe sind im Rheinland klare Zuständigkeiten geregelt: Der LVR steuert die Beratungs- und Unterstützungsleistungen über die Teilhabeplanung. Dabei wird der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt und die Umsetzung der Hilfen sichergestellt. Die Leistungen der Beratung und Unterstützung werden von freien Trägern erbracht.
Rund 600 Kinder und Jugendliche mit Behinderung wachsen im Rheinland in Pflegefamilien auf.




