Berlin (kobinet)
Am 7. Mai 2026 war eine wichtige Sitzung.
Die Sitzung war im Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag ist das Parlament in Deutschland.
Das Parlament ist eine Versammlung von Volks-Vertretern.
Die Volks-Vertreter machen dort Gesetze.
Dort wurde über ein neues Gesetz gesprochen.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Kurz: BGG.
Ein Gesetz ist eine Regel für alle Menschen.
Das BGG soll Menschen mit Behinderung helfen.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Es gibt einen Zusammen-Schluss von vielen Gruppen.
Dieser Zusammen-Schluss heißt Deutscher Behinderten-Rat.
Kurz: DBR.
Der DBR hat den Gesetz-Entwurf geprüft.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein erster Vorschlag für ein neues Gesetz.
Der Vorschlag kann noch geändert werden.
Der DBR ist mit dem Entwurf nicht zufrieden.
Michaela Engelmeier spricht für den DBR.
Sie sagt: Das BGG ist eine große Chance.
Die Chance ist für mehr Teilhabe in Deutschland.
Teilhabe bedeutet: Alle können mitmachen.
Diese Chance darf nicht verspielt werden.
Das Gesetz muss die Rechte von Menschen mit Behinderung stärken.
Der DBR hat mehrere Kritik-Punkte am Entwurf.
Kritik-Punkte sind Dinge, die nicht gut sind.
Die Abgeordneten müssen das Gesetz noch ändern.
Abgeordnete vertreten Menschen in der Politik.
Der DBR fordert wichtige Verbesserungen.
Erster Kritik-Punkt: Angemessene Vorkehrungen
Angemessene Vorkehrungen bedeutet: Unternehmen müssen Barrieren abbauen.
Barrieren sind Hindernisse für Menschen mit Behinderung.
Der Entwurf sagt: Umbau-Maßnahmen sind zu teuer.
Das gilt pauschal für alle Unternehmen.
Pauschal bedeutet: ohne den Einzel-Fall zu prüfen.
Der DBR hält das für falsch.
Jeder Fall muss einzeln geprüft werden.
Das fordert auch die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Eine Konvention ist ein gemeinsamer Vertrag.
Alle, die den Vertrag unterschreiben, halten sich daran.
Deutschland hat diesen Vertrag unterschrieben.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein internationaler Vertrag.
Dieser Vertrag schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Der Vertrag gilt in vielen Ländern weltweit.
Zweiter Kritik-Punkt: Beweis-Last-Erleichterung
Beweis-Last bedeutet: Eine Person muss selbst beweisen.
Sie muss beweisen, dass sie ungerecht behandelt wurde.
Das ist oft sehr schwer.
Beweis-Last-Erleichterung bedeutet: Betroffene müssen weniger beweisen.
Betroffene sind Menschen, die benachteiligt wurden.
Diskriminierung bedeutet: Jemand wird ungerecht behandelt.
Die Person wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Diese Regel war im ersten Entwurf noch enthalten.
Im neuen Entwurf wurde sie gestrichen.
Das macht es für Betroffene sehr schwer.
Ohne diese Regel ist Diskriminierung kaum zu beweisen.
Michaela Engelmeier warnt davor.
Der DBR fordert: Die Regel muss wieder ins Gesetz.
Außerdem dürfen die Fristen nicht zu kurz sein.
Fristen sind Zeit-Räume, in denen man etwas tun muss.
Dritter Kritik-Punkt: Rechts-Schutz
Rechts-Schutz bedeutet: Menschen können sich vor Gericht wehren.
Dafür gibt es Regeln und Gerichte.
Der Entwurf erlaubt nur eine Fest-Stellungs-Klage.
Eine Fest-Stellungs-Klage ist ein Antrag vor Gericht.
Das Gericht stellt dann fest, dass etwas falsch war.
Aber die Fest-Stellungs-Klage ändert nichts daran.
Das reicht dem DBR nicht.
Unternehmen haben dann keine echten Folgen zu befürchten.
Der DBR fordert mehr Möglichkeiten für Betroffene.
Betroffene sollen Beseitigung von Barrieren fordern können.
Beseitigung bedeutet: Die Barriere wird entfernt.
Außerdem soll Schaden-Ersatz möglich sein.
Schaden-Ersatz bedeutet: Wer einen Schaden verursacht, muss zahlen.
Die betroffene Person bekommt dann Geld.
Auch Verbands-Klagen sollen möglich sein.
Verbands-Klage bedeutet: Eine Gruppe klagt gemeinsam.
So können viele Menschen zusammen ihre Rechte einfordern.
Das stärkt die Rechte aller Betroffenen.
Vierter Kritik-Punkt: Frist für Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Der Entwurf sagt: Behörden müssen bis 2045 barrierefrei sein.
Behörden sind öffentliche Ämter des Staates.
Sie erledigen wichtige Aufgaben für alle Menschen.
Das Jahr 2045 ist noch fast 20 Jahre entfernt.
Engelmeier sagt: Das ist nicht akzeptabel.
Akzeptabel bedeutet: Etwas ist in Ordnung so.
Der DBR fordert: Die Frist soll 2035 sein.
Fünfter Kritik-Punkt: Entschädigungs-Grenze
Entschädigung bedeutet: Jemand bekommt Geld für erlittenes Unrecht.
Das soll etwas wieder gut machen.
Der Entwurf begrenzt die Entschädigung auf 1.000 Euro.
Das gilt für öffentliche Unternehmen.
Öffentliche Unternehmen gehören dem Staat.
Zum Beispiel staatliche Verkehrs-Betriebe.
Diese Begrenzung war im ersten Entwurf nicht vorgesehen.
Der DBR hält diese Begrenzung für falsch.
Staatliche Unternehmen haben eine besondere Verantwortung.
Verantwortung bedeutet: Man kümmert sich um Probleme.
Man macht seine Aufgabe gut.
Staatliche Unternehmen müssen die Grund-Rechte einhalten.
Grund-Rechte sind die wichtigsten Rechte aller Menschen.
Jeder Mensch hat diese Rechte.
Auch die UN-Behinderten-Rechts-Konvention muss eingehalten werden.
Der DBR fordert Bundes-Tag und Bundes-Regierung zum Handeln auf.
Das Gesetz muss grundlegend verbessert werden.
Engelmeier sagt: Menschen mit Behinderung brauchen klare Rechte.
Das Gesetz muss echte Teilhabe ermöglichen.

Foto: DBR
Berlin (kobinet) Am 7. Mai 2026 fand die erste Lesung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Deutschen Bundestag statt. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) sieht am vorliegenden Regierungsentwurf erhebliche Defizite. Zwar erkennt das Aktionsbündnis grundsätzlich an, dass mit der Reform wichtige Fragen der Barrierefreiheit und der angemessenen Vorkehrungen stärker in den Fokus gerückt werden sollen. In seiner jetzigen Form bleibt der Entwurf jedoch weit hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. "Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes ist eine zentrale Chance für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit in Deutschland. Diese Chance darf nicht durch unzureichende Regelungen verspielt werden", erklärte Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates.
„Wir erwarten ein Gesetz, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen wirksam stärkt – und nicht durch neue Hürden einschränkt“, so Michaela Engelmeier. Die Abgeordneten müssen im parlamentarischen Verfahren jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und noch wesentliche Veränderungen im Gesetzentwurf vornehmen, um nicht einer großen Gruppe von Wählerinnnen und Wählern vor den Kopf zu stoßen. Der DBR sieht insbesondere in folgenden Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf:
Angemessene Vorkehrungen dürfen nicht pauschal als unverhältnismäßig gelten
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Produkten und Dienstleistungen für Unternehmen grundsätzlich als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen gelten. Damit wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, das eigentlich eine Einzelfallprüfung vorsieht, faktisch ausgehöhlt. Dieser pauschale Ausschluss widerspricht sowohl dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention als auch dem Grundprinzip der individuellen Abwägung.
Beweislasterleichterung muss wieder ins Gesetz
Besonders kritisch bewertet der DBR, dass die im Referentenentwurf noch vorgesehene Beweislasterleichterung im Kabinettsentwurf gestrichen wurde. Danach hätte es ausgereicht, Tatsachen glaubhaft zu machen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. „Ohne eine solche Regelung wird es für Betroffene in der Praxis kaum möglich sein, Diskriminierungen erfolgreich geltend zu machen“, warnt Engelmeier. Der DBR fordert daher, die entsprechende Regelung aus dem Referentenentwurf wieder in das Gesetz aufzunehmen. Schließlich darf die Durchsetzung von Ansprüchen nicht durch kurze Geltendmachungsfristen erschwert werden.
Keine Einschränkung des Rechtsschutzes
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Betroffene bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsvorgaben lediglich eine Feststellungsklage gegen Unternehmen erheben können. Ein solcher Anspruch auf bloße Feststellung bleibt nach Auffassung des DBR in der Praxis für rechtswidrig handelnde Unternehmen folgenlos und ist daher nicht ausreichend und nützt den Betroffenen nichts.
Das Bündnis fordert daher einen einklagbaren Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung von Benachteiligungen. Darüber hinaus müssen auch Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sowie Verbandsklagen möglich sein, um wirksame Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.
Frist für Barrierefreiheit in Bundesbehörden deutlich zu lang
Nach dem Gesetzentwurf sollen öffentliche Gebäudeteile in Bundesbehörden erst bis zum 31. Dezember 2045 barrierefrei sein. „Menschen mit Behinderungen sollen also noch zwei Jahrzehnte auf selbstverständliche Zugänglichkeit warten. Das ist nicht akzeptabel“, kritisiert Engelmeier. Der DBR hält eine Frist bis spätestens 2035 für angemessen und realistisch. Der Kabinettsentwurf begrenzt den Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden gegen öffentliche Unternehmen – etwa staatliche Verkehrsbetriebe – auf maximal 1.000 Euro. Eine solche Deckelung war im Referentenentwurf noch nicht vorgesehen. Nach Auffassung des DBR ist diese Begrenzung nicht nachvollziehbar. Gerade Unternehmen in staatlicher Trägerschaft stehen in besonderer Verantwortung, die Grundrechte und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Der Deutsche Behindertenrat appelliert an Bundestag und Bundesregierung, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu verbessern. „Menschen mit Behinderungen brauchen kein Gesetz mit symbolischen Fortschritten, sondern ein Gesetz mit klaren Rechten und wirksamen Durchsetzungsmechanismen“, betont Engelmeier. „Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, ein Behindertengleichstellungsgesetz vorzulegen, das seinem Namen gerecht wird und echte Teilhabe ermöglicht.“

Foto: DBR
Berlin (kobinet) Am 7. Mai 2026 fand die erste Lesung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Deutschen Bundestag statt. Der Deutsche Behindertenrat (DBR) sieht am vorliegenden Regierungsentwurf erhebliche Defizite. Zwar erkennt das Aktionsbündnis grundsätzlich an, dass mit der Reform wichtige Fragen der Barrierefreiheit und der angemessenen Vorkehrungen stärker in den Fokus gerückt werden sollen. In seiner jetzigen Form bleibt der Entwurf jedoch weit hinter den Erwartungen von Millionen Menschen mit Behinderungen zurück. "Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes ist eine zentrale Chance für mehr Teilhabe und Barrierefreiheit in Deutschland. Diese Chance darf nicht durch unzureichende Regelungen verspielt werden", erklärte Michaela Engelmeier, Sprecherinnenratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates.
„Wir erwarten ein Gesetz, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen wirksam stärkt – und nicht durch neue Hürden einschränkt“, so Michaela Engelmeier. Die Abgeordneten müssen im parlamentarischen Verfahren jetzt ihre Verantwortung wahrnehmen und noch wesentliche Veränderungen im Gesetzentwurf vornehmen, um nicht einer großen Gruppe von Wählerinnnen und Wählern vor den Kopf zu stoßen. Der DBR sieht insbesondere in folgenden Punkten dringenden Nachbesserungsbedarf:
Angemessene Vorkehrungen dürfen nicht pauschal als unverhältnismäßig gelten
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bauliche Veränderungen sowie Änderungen an Produkten und Dienstleistungen für Unternehmen grundsätzlich als unverhältnismäßige und unbillige Belastungen gelten. Damit wird das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, das eigentlich eine Einzelfallprüfung vorsieht, faktisch ausgehöhlt. Dieser pauschale Ausschluss widerspricht sowohl dem Geist der UN-Behindertenrechtskonvention als auch dem Grundprinzip der individuellen Abwägung.
Beweislasterleichterung muss wieder ins Gesetz
Besonders kritisch bewertet der DBR, dass die im Referentenentwurf noch vorgesehene Beweislasterleichterung im Kabinettsentwurf gestrichen wurde. Danach hätte es ausgereicht, Tatsachen glaubhaft zu machen, die eine Benachteiligung vermuten lassen. „Ohne eine solche Regelung wird es für Betroffene in der Praxis kaum möglich sein, Diskriminierungen erfolgreich geltend zu machen“, warnt Engelmeier. Der DBR fordert daher, die entsprechende Regelung aus dem Referentenentwurf wieder in das Gesetz aufzunehmen. Schließlich darf die Durchsetzung von Ansprüchen nicht durch kurze Geltendmachungsfristen erschwert werden.
Keine Einschränkung des Rechtsschutzes
Der Entwurf sieht außerdem vor, dass Betroffene bei Verstößen gegen Barrierefreiheitsvorgaben lediglich eine Feststellungsklage gegen Unternehmen erheben können. Ein solcher Anspruch auf bloße Feststellung bleibt nach Auffassung des DBR in der Praxis für rechtswidrig handelnde Unternehmen folgenlos und ist daher nicht ausreichend und nützt den Betroffenen nichts.
Das Bündnis fordert daher einen einklagbaren Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung von Benachteiligungen. Darüber hinaus müssen auch Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche sowie Verbandsklagen möglich sein, um wirksame Rechtsdurchsetzung sicherzustellen.
Frist für Barrierefreiheit in Bundesbehörden deutlich zu lang
Nach dem Gesetzentwurf sollen öffentliche Gebäudeteile in Bundesbehörden erst bis zum 31. Dezember 2045 barrierefrei sein. „Menschen mit Behinderungen sollen also noch zwei Jahrzehnte auf selbstverständliche Zugänglichkeit warten. Das ist nicht akzeptabel“, kritisiert Engelmeier. Der DBR hält eine Frist bis spätestens 2035 für angemessen und realistisch. Der Kabinettsentwurf begrenzt den Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden gegen öffentliche Unternehmen – etwa staatliche Verkehrsbetriebe – auf maximal 1.000 Euro. Eine solche Deckelung war im Referentenentwurf noch nicht vorgesehen. Nach Auffassung des DBR ist diese Begrenzung nicht nachvollziehbar. Gerade Unternehmen in staatlicher Trägerschaft stehen in besonderer Verantwortung, die Grundrechte und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
Der Deutsche Behindertenrat appelliert an Bundestag und Bundesregierung, den Gesetzentwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren grundlegend zu verbessern. „Menschen mit Behinderungen brauchen kein Gesetz mit symbolischen Fortschritten, sondern ein Gesetz mit klaren Rechten und wirksamen Durchsetzungsmechanismen“, betont Engelmeier. „Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, ein Behindertengleichstellungsgesetz vorzulegen, das seinem Namen gerecht wird und echte Teilhabe ermöglicht.“




