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BERLIN (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert in einem Offenen Brief im Vorfeld der morgigen Bildungsministerkonferenz an die Bundesländer, den Zugang zum Regelschulsystem für geflüchtete Kinder zu verbessern. Die Kinderrechtsorganisation kritisiert, dass die bisher gültige EU-Aufnahmerichtlinie zum Bildungszugang vielfach nicht eingehalten und das Recht auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland dadurch nur sehr unzureichend umgesetzt wird. "Die Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Bundesländer haben sich entsprechend Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung für alle Kinder verpflichtet. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie macht klare Vorgaben zu einem schnellen Bildungszugang für geflüchtete Kinder.
Hierbei ist aus Sicht des Kinderhilfswerkes unbedingt darauf zu achten, dass die Beschulung gemeinsam mit allen in Deutschland lebenden Kindern in Regelschulen organisiert wird. „Die isolierte Beschulung von Kindern in Unterkünften ist diskriminierend, schadet dem Spracherwerb, der psychischen Gesundheit und verstößt gegen Europarecht und die Kinderrechte“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Für eine Verbesserung der Situation hatte sich vor kurzem auch der Bundestag im Zuge der Beratungen über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und die bis Juni 2026 umzusetzende neue EU-Aufnahmerichtlinie ausgesprochen. In dem entsprechenden Entschließungsantrag fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, in einem regelhaften Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass der Zugang zum Regelschulsystem für geflüchtete Kinder und Jugendliche in allen Bundesländern unabhängig von Wohnverpflichtungen oder Verfahrensstand spätestens zwei Monate nach Antragstellung verpflichtend sichergestellt wird. Dazu wird den Bundesländern empfohlen, die jeweiligen Landes-Schulgesetze gegebenenfalls entsprechend anzupassen. Wichtig ist dabei aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch, dass dafür endlich die notwendigen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, damit die Bestimmungen der EU-Aufnahmerichtlinie in der Praxis, beispielsweise mit der Schaffung zusätzlicher Regelschulplätze, umgesetzt werden können.




