Menu Close

Geld für die Teilhabe für Menschen mit Behinderung

Buchstaben LWH Hessen mit  liegendem Semikolon als angedeutetes Lächeln auf weißem Grund
LWV Hessen
Foto: gemeinfrei

KASSEL (kobinet) Die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen heute im Kasseler Ständehaus für das Haushaltsjahr 2026 mit Ausgaben in Höhe von rund 2,71 Milliarden Euro beschlossen. Das ist eine Ausgabensteigerung gegenüber dem Vorjahr um 173,8 Millionen Euro. Von den 2,71 Milliarden Euro Gesamtbudget wird der LWV 2,26 Milliarden Euro (rund 83 Prozent) für die Eingliederungshilfe und die überörtliche Sozialhilfe aufwenden. "An diesen Zahlen ist abzulesen, dass der LWV Hessen für Verlässlichkeit, Stabilität und eine starke Eingliederungshilfe steht", sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler. Das größte Ausgabenpaket innerhalb der Eingliederungshilfe – worunter auch die Leistungen des Blindengeldes und des Gehörlosen- und Taubblindengeldes fallen – ist die Unterstützung der behinderten Menschen beim Wohnen, bei der Arbeit und der Tagesstruktur. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das Budget für Arbeit. Zur überörtlichen Sozialhilfe gehören Leistungen, die als Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unter anderem für wohnungslose Männer und Frauen aufgewendet werden.

Kurz gesagt ()

Der LWV Hessen hat für 2026 einen Haushalt von 2,71 Milliarden Euro beschlossen – eine Steigerung um 173,8 Millionen Euro. Davon fließen 83 Prozent in die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Trotz steigender Ausgaben wird die Verbandsumlage für Landkreise und Städte um 100 Millionen Euro gesenkt, indem eigene Liquidität und ein Zukunftssicherungsbeitrag genutzt werden – dies soll Zeit gewinnen, um die Eingliederungshilfe nachhaltig steuerbar zu gestalten.

„Mit dem Haushalt zeigen wir, dass wir uns vor diesem Hintergrund unserer doppelten Verantwortung bewusst sind, Teilhabe verlässlich zu sichern und dabei die Finanzierung so zu steuern, dass das System dauerhaft tragfähig bleibt.“ So wird die Verbandsumlage, die die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen als Träger des Verbands an den LWV zahlen müssen, nicht in gleichem Maße steigen wie die Ausgaben. Das hat im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen kann der Haushalt dieses Jahres um 19,7 Millionen Euro aus dem verhandelten Zukunftssicherungsbeitrag mit den Leistungserbringern entlastet werden. Zum anderen wird die auf Basis dieses verringerten Haushaltsvolumens zu erbringende Verbandsumlage um 100 Millionen Euro gesenkt, die aus der originären Liquidität des LWV entnommen werden. So beläuft sich die Summe, die die Landkreise und kreisfreien Städte an Verbandsumlage zahlen müssen, auf rund 2,05 Milliarden Euro statt auf 2,15 Milliarden Euro. „Damit gewinnen wir notwendige Zeit, die Eingliederungshilfe in Hessen praktikabel, umsetzbar und steuerbar aufzustellen“, erläutert Landesdirektorin Simmler weiter.

Das größte Ausgabenpaket innerhalb der Eingliederungshilfe – worunter auch die Leistungen des Blindengeldes und des Gehörlosen- und Taubblindengeldes fallen – ist die Unterstützung der behinderten Menschen beim Wohnen, bei der Arbeit und der Tagesstruktur. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das Budget für Arbeit. Zur überörtlichen Sozialhilfe gehören Leistungen, die als Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unter anderem für wohnungslose Männer und Frauen aufgewendet werden.

Neben den Kosten für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind im Haushalt 2026 Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u. a. für Kriegs- und Gewaltopfer) in Höhe von rund 22,9 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 113 Millionen Euro. Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind 51,8 Millionen Euro eingeplant. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch viele Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder anderen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder.

Für die Personalkosten von 1.521,5 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der LWV-Förderschulen sind 156,9 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht einer Quote von lediglich 5,79 Prozent des Gesamthaushalts, ein im Vergleich zu anderen Verwaltungen sehr geringer Wert.