Berlin (kobinet)
Am 11. Februar 2026 hat das Bundes-Kabinett einen Gesetz-Entwurf beschlossen.
Das Bundes-Kabinett ist eine Gruppe von wichtigen Politikern.
Sie leiten zusammen die Regierung von Deutschland.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben auf, welche Regeln sie wollen.
Der Gesetz-Entwurf geht um das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es sorgt dafür, dass alle die gleichen Rechte haben.
Gleich-stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Der Entwurf wurde an den Bundes-Rat und den Bundes-Tag weitergegeben.
Der Bundes-Rat vertritt die Bundes-Länder in Deutschland.
Jedes Bundes-Land schickt Vertreter.
Der Bundes-Tag ist das Parlament von Deutschland.
Die Menschen in Deutschland wählen die Politiker dort.
Der Bundes-Rat gibt zuerst eine Stellungnahme ab.
Eine Stellungnahme ist eine schriftliche Meinung zu einem Thema.
Die Stellungnahme soll am 27. März 2026 beschlossen werden.
Danach befasst sich der Bundes-Tag mit dem Entwurf.
Das ist voraussichtlich im April und Mai 2026.
In dem Gesetz geht es vor allem um Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Das heißt: Alle können Gebäude, Web-Seiten und Angebote nutzen.
Es geht darum, ob Firmen Barriere-Freiheit herstellen müssen.
Viele Behinderten-Verbände haben den Entwurf kritisiert.
Behinderten-Verbände sind Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Diese Gruppen setzen sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein.
Sie finden: Der Entwurf macht es Firmen zu leicht.
Firmen könnten so Barriere-Freiheit vermeiden.
Die Aus-schüsse des Bundes-Rats haben den Entwurf beraten.
Aus-schüsse sind kleinere Gruppen im Bundes-Rat.
Sie besprechen wichtige Themen.
Das Ergebnis gibt den Behinderten-Verbänden in wichtigen Punkten Recht.
Die Aus-schüsse wollen eine Ausnahme für Firmen streichen.
Eine Ausnahme bedeutet: Eine Regel gilt nicht für alle.
Für manche gilt die Regel nicht.
Diese Ausnahme hätte Firmen erlaubt, keine Barriere-Freiheit herzustellen.
Der Bundes-Rat will das Gesetz stärker an die UN-Behinderten-Rechts-Konvention anbinden.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag von vielen Ländern.
Darin steht: Menschen mit Behinderung haben überall die gleichen Rechte.
Hier findest du das Dokument des Bundes-Rats:

Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin
Berlin (kobinet) Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen und damit den Gesetzentwurf an den Bundesrat und den Bundestag zur weiteren Beratung weitergeleitet. Während sich der Deutsche Bundestag voraussichtlich im April und Mai 2026 mit dem Gesetzentwurf, in dem es entscheidend darum geht, wie und ob die Barrierefreiheit in Deutschland weiterentwickelt wird, befasst, hat der Bundesrat zuerst die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Diese wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 27. März verabschiedet. Die Ergebnisse über die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates lassen darauf hoffen, dass der Bundesrat der Kritik vieler Behindertenverbände in einigen wichtigen Punkten Rückenwind verleiht, so zum Beispiel im Hinblick auf die Kritik an den geplanten massiven Ausnahmen für Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen.
Eine zentrale Aussage im bisherigen Ergebnis der Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen des Bundesrats lautet: „In Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 ist die Angabe ‚; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.‘ durch ein Komma zu ersetzen.“ Damit unterstützt die Vorlage das Ansinnen vieler Behindertenorganisationen und Aktivist*innen für mehr Barrierefreiheit die massiven Ausnahmen für Unternehmen zu streichen.
An verschiedenen Stellen betont der Bundesrat, dass in dem Gesetz eine stärkere Anbindung an die UN-Behindertenrechtskonvention nötig ist.
Link zum Dokument des Bundesrats im Vorfeld der Bundesratssitzung am 27. März 2026

Foto: Bundesrat / Christian v. Steffelin
Berlin (kobinet) Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes beschlossen und damit den Gesetzentwurf an den Bundesrat und den Bundestag zur weiteren Beratung weitergeleitet. Während sich der Deutsche Bundestag voraussichtlich im April und Mai 2026 mit dem Gesetzentwurf, in dem es entscheidend darum geht, wie und ob die Barrierefreiheit in Deutschland weiterentwickelt wird, befasst, hat der Bundesrat zuerst die Möglichkeit eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben. Diese wird voraussichtlich in der nächsten Sitzung des Bundesrats am 27. März verabschiedet. Die Ergebnisse über die Beratungen in den Ausschüssen des Bundesrates lassen darauf hoffen, dass der Bundesrat der Kritik vieler Behindertenverbände in einigen wichtigen Punkten Rückenwind verleiht, so zum Beispiel im Hinblick auf die Kritik an den geplanten massiven Ausnahmen für Unternehmen zur Herstellung von Barrierefreiheit und angemessenen Vorkehrungen.
Eine zentrale Aussage im bisherigen Ergebnis der Beratung des Gesetzentwurfs in den Ausschüssen des Bundesrats lautet: „In Artikel 1 Nummer 3 § 7 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 ist die Angabe ‚; für Unternehmer im Sinne des Absatzes 2 gelten alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung.‘ durch ein Komma zu ersetzen.“ Damit unterstützt die Vorlage das Ansinnen vieler Behindertenorganisationen und Aktivist*innen für mehr Barrierefreiheit die massiven Ausnahmen für Unternehmen zu streichen.
An verschiedenen Stellen betont der Bundesrat, dass in dem Gesetz eine stärkere Anbindung an die UN-Behindertenrechtskonvention nötig ist.
Link zum Dokument des Bundesrats im Vorfeld der Bundesratssitzung am 27. März 2026




