Wiesbaden (kobinet)
Das Hessische Ministerium für Arbeit schreibt einen Preis aus.
Ein Ministerium ist eine wichtige Behörde der Regierung.
Der Preis heißt: Landes-Preis für Inklusion im Arbeits-Leben.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen überall mit.
Das gilt auch für Menschen mit Behinderung.
Gesucht werden Arbeit-Geber aus Hessen.
Ein Arbeit-Geber ist ein Unternehmen oder eine Person.
Ein Arbeit-Geber stellt andere Menschen an.
Diese Arbeit-Geber helfen Menschen mit Behinderung.
Sie geben diesen Menschen einen Arbeits-Platz.
Inklusion ist für sie selbst-verständlich.
Die Gewinner bekommen 3.000 Euro.
Sie bekommen auch eine Urkunde.
Eine Urkunde ist ein offizielles Schreiben auf Papier.
Das Schreiben zeigt: Du hast etwas Besonderes geleistet.
Die Gewinner dürfen 3 Jahre lang mit dem Preis werben.
Eine unabhängige Jury entscheidet über den Preis.
Eine Jury ist eine Gruppe von Menschen.
Die Jury bewertet alle Bewerbungen.
Unabhängig bedeutet: Die Jury ist neutral.
Die Jury gehört zu keinem Unternehmen.
Die Bewerbungs-Frist endet am 15. Juni 2026.
Bewerbungs-Frist bedeutet: Bis zu diesem Tag müsst ihr euch bewerben.
Das Bewerbungs-Formular findet ihr hier:
soziales.hessen.de – Landes-Preis Inklusion
Fragen könnt ihr per E-Mail stellen:

Foto: public domain
Wiesbaden (kobinet) Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales schreibt erneut den Landespreis für Inklusion im Arbeitsleben aus. "Der Aufruf richtet sich an hessische Arbeitgeber, die sich in besonderer Weise für die Inklusion und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt einsetzen", heißt es im Newsletter der Hessischen Landesregierung. Gesucht werden vorbildliche Arbeitgeber und Unternehmen, für die Inklusion selbstverständlich zum Arbeitsalltag gehört und die sich aktiv für die Teilhabe ihrer Mitarbeitenden einsetzen. Mit dem Landespreis möchte die Hessische Landesregierung diese positiven Beispiele sichtbar machen und andere Unternehmen ermutigen, sich ebenfalls zu engagieren.
Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro eine Anerkennungsurkunde sowie die Berechtigung, sich für drei Jahre öffentlich – beispielsweise in Kundenkommunikation oder Werbemaßnahmen – auf die Auszeichnung zu berufen. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2026.
Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen gibt’s unter:
Fragen werden Ihnen unter der E-Mail-Adresse: [email protected] beantwortet.

Foto: public domain
Wiesbaden (kobinet) Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales schreibt erneut den Landespreis für Inklusion im Arbeitsleben aus. "Der Aufruf richtet sich an hessische Arbeitgeber, die sich in besonderer Weise für die Inklusion und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt einsetzen", heißt es im Newsletter der Hessischen Landesregierung. Gesucht werden vorbildliche Arbeitgeber und Unternehmen, für die Inklusion selbstverständlich zum Arbeitsalltag gehört und die sich aktiv für die Teilhabe ihrer Mitarbeitenden einsetzen. Mit dem Landespreis möchte die Hessische Landesregierung diese positiven Beispiele sichtbar machen und andere Unternehmen ermutigen, sich ebenfalls zu engagieren.
Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten neben einem Geldpreis in Höhe von 3.000 Euro eine Anerkennungsurkunde sowie die Berechtigung, sich für drei Jahre öffentlich – beispielsweise in Kundenkommunikation oder Werbemaßnahmen – auf die Auszeichnung zu berufen. Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2026.
Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen gibt’s unter:
Fragen werden Ihnen unter der E-Mail-Adresse: [email protected] beantwortet.




