BERLIN (kobinet)
Der All-gemeine Blinden- und Seh-behinderten-verein Berlin hat sich mit dem Senat getroffen.
Der Senat ist die Regierung von Berlin.
Er trifft wichtige Entscheidungen für die Stadt.
Der Verein heißt kurz ABSV.
Es gab 2 Treffen.
Bei den Treffen ging es um E-Scooter.
Ein E-Scooter ist ein Roller mit Motor.
Der Motor fährt mit Strom.
Viele E-Scooter stehen falsch auf Geh-wegen.
Das ist gefährlich für blinde Menschen.
Beide Seiten wollen das ändern.
E-Scooter sollen nur noch an festen Plätzen stehen.
Diese Plätze heißen Mobilitäts-punkte und Mobilitäts-stationen.
Das sind besondere Orte in der Stadt.
Dort kannst du zwischen verschiedenen Verkehrs-mitteln wechseln.
Zum Beispiel findest du dort Busse und Fahrräder zum Ausleihen.
Die Änderung passiert in Gebieten nacheinander.
Diese Gebiete heißen Cluster.
Ein Cluster ist ein Gebiet in der Stadt.
Die Orte in einem Cluster gehören zusammen.
Zuerst werden feste Abstell-plätze eingerichtet.
Dann darf man E-Scooter nicht mehr frei abstellen.
So entsteht nach und nach eine Ordnung.
Der Senat plant die Umstellung bis zum Jahr 2035.
Umstellung bedeutet: Etwas ändert sich.
Es wird auf eine neue Art gemacht.
Das ist noch sehr lange hin.
Der ABSV-Chef heißt Dr. Thomas Krämer.
Er sagt: Bis 2035 warten ist nicht in Ordnung.
Wann die Umstellung fertig ist, steht noch nicht fest.

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
BERLIN (kobinet) Nach zwei Gesprächsterminen zwischen dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) und Senat wurde deutlich, dass beide Seiten das Ziel verfolgen, das ungeordnete Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen zu beenden. Nach Vorstellungen des Senats sollen die Fahrzeuge in weiten Bereichen nur noch an festen Abstellflächen – sogenannten Mobilitätspunkten und Mobilitätsstationen – geparkt werden dürfen. Auch für den ABSV ist das eine akzeptable Lösung für freie und sichere Gehwege. Die Umstellung soll gebietsweise in sogenannten Clustern erfolgen. Sobald in einem solchen Gebiet die vorgesehenen Abstellflächen eingerichtet sind, wird das freie Abstellen durch das Einrichten von Parkverbotszonen unterbunden. E-Scooter können dann nur noch an den vorgesehenen Standorten entliehen und zurückgegeben werden. Damit ist das Freefloating in den betreffenden Gebieten (Clustern) beendet. So entsteht Schritt für Schritt eine geordnete Struktur. Offen ist derzeit noch der zeitliche Rahmen. Nach der bisherigen Strategie des Senats soll die vollständige Umstellung erst bis 2035 erfolgen – ein Zeitraum, der laut ABSV-Geschäftsführer Dr. Thomas Krämer "so nicht akzeptabel ist".

Foto: DBSV/Cornelia Weiß
BERLIN (kobinet) Nach zwei Gesprächsterminen zwischen dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) und Senat wurde deutlich, dass beide Seiten das Ziel verfolgen, das ungeordnete Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen zu beenden. Nach Vorstellungen des Senats sollen die Fahrzeuge in weiten Bereichen nur noch an festen Abstellflächen – sogenannten Mobilitätspunkten und Mobilitätsstationen – geparkt werden dürfen. Auch für den ABSV ist das eine akzeptable Lösung für freie und sichere Gehwege. Die Umstellung soll gebietsweise in sogenannten Clustern erfolgen. Sobald in einem solchen Gebiet die vorgesehenen Abstellflächen eingerichtet sind, wird das freie Abstellen durch das Einrichten von Parkverbotszonen unterbunden. E-Scooter können dann nur noch an den vorgesehenen Standorten entliehen und zurückgegeben werden. Damit ist das Freefloating in den betreffenden Gebieten (Clustern) beendet. So entsteht Schritt für Schritt eine geordnete Struktur. Offen ist derzeit noch der zeitliche Rahmen. Nach der bisherigen Strategie des Senats soll die vollständige Umstellung erst bis 2035 erfolgen – ein Zeitraum, der laut ABSV-Geschäftsführer Dr. Thomas Krämer "so nicht akzeptabel ist".





Es ist schon auffällig, wie oft solche bewußt überlang gewählten Fristen bis zur „vollständigen Umstellung“ eine Form der Ablehnung von berechtigten Forderungen für die Gegenwart sind. Das steckt nicht nur im Gesetzentwurf bezüglich des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG; Bund). Für Menschen im Rollstuhl bedeutet Ausweichen oft erhebliche Umwege und manchmal ein Ausweichen auf die Fahrbahn mit wohl nachvollziehbaren Risiken. Für Menschen mit stark eingeschränkter Sehfähigkeit entsteht durch im Weg stehende Hindernisse Gefahr für Leib und Leben. Es ist grob unfair, auf der Hand liegende und sogar seitens der zuständigen Stellen bereits erkannte Lösungen nicht zeitnah umzusetzen.