Freiburg / Berlin (kobinet)
Mehrere Verbände sind besorgt
Mehrere Verbände sind besorgt.
Verbände sind Gruppen von Menschen.
Sie setzen sich für die gleichen Ziele ein.
Sie kritisieren neue Pläne zur Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Du bekommst Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Am 26. Februar 2026 gab es Gespräche im Kanzler-Amt.
Das Kanzler-Amt ist die Stelle des Bundes-Kanzlers.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef der deutschen Regierung.
Dort sprachen Bund, Länder und Kommunen über Einsparungen.
Eine Kommune ist ein Ort wie eine Stadt oder ein Dorf.
Einsparungen bedeutet: Man gibt weniger Geld aus.
Die Verbände sagen: Diese Pläne sind nicht gut genug.
Die Verbände fordern verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Sie fordern außerdem die Anerkennung von Tarif-Bindung.
Eine Tarif-Bindung ist eine Vereinbarung über Lohn und Arbeit.
Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer müssen sich daran halten.
Und sie fordern ausreichend Geld für die Bezahlung der Leistungen.
Das fordern 5 Verbände gemeinsam.
Unter anderem die Diakonie Deutschland und die Caritas.
Die Diakonie ist eine große Hilfs-Organisation.
Sie gehört zur Kirche und hilft Menschen in Not.
Caritas ist ein großer Hilfs-Verband der katholischen Kirche.
Caritas hilft Menschen in Not.
Elke Ronneberger ist bei der Diakonie zuständig für Sozial-Politik.
Sozial-Politik kümmert sich um das Zusammen-Leben von Menschen.
Sie hilft Menschen, die Unterstützung brauchen.
Sie sagt: Teil-Habe ist ein Grund-Recht.
Teil-Habe bedeutet: Menschen mit Behinderung können am Leben teil-nehmen.
Das ist im Bundes-Teil-Habe-Gesetz geregelt.
Teil-Habe ist kein Spar-Posten.
Kürzungen treffen Menschen in ihrem Alltag.
Sie schränken die Selbst-Bestimmung der Menschen ein.
Selbst-Bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Sie sagt weiter: Wir wollen Menschen gut begleiten.
Dafür brauchen wir gutes Fach-Personal.
Fach-Personal sind Mitarbeiter mit einer besonderen Ausbildung.
Sie kennen ihren Beruf sehr gut.
Und wir brauchen Tarif-Bindung.
Außerdem brauchen wir ausreichend Geld für die Leistungen.
Tarif-Bindung als Grundlage für Qualität und Stabilität
Johanne Hannemann leitet den Verband diakonischer Dienstgeber.
Ein Dienstgeber ist eine Person oder eine Einrichtung, die andere Menschen beschäftigt.
Der Dienstgeber zahlt den Lohn.
Sie sagt: Tarif-Bindung gibt Sicherheit.
Sie gibt Sicherheit für die Beschäftigten und für die Qualität.
Die regelmäßige Anerkennung von Tarif-Entgelten ist dafür wichtig.
Tarif-Entgelte sind festgelegte Lohn-Beträge für eine Arbeit.
Diese Beträge gelten für alle gleich.
Fach-Kräfte sichern Teil-Habe
Mehrere Verbände weisen auf einen wichtigen Zusammenhang hin.
Teil-Habe braucht genug Fach-Kräfte.
Fach-Kräfte sind Menschen mit einer besonderen Ausbildung.
Sie können einen bestimmten Beruf sehr gut.
Und Fach-Kräfte brauchen Tarif-Bindung.
Nur mit genug Fach-Kräften kann gute Unterstützung geleistet werden.
Einrichtungen müssen Personal langfristig gewinnen und halten können.
Das erklärt Pfarrer Frank Stefan vom Bundes-Fach-Verband für Teil-Habe.
Ein Bundes-Fach-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen arbeiten in ganz Deutschland zusammen.
Johannes Brumm spricht für die Caritas-Dienstgeber.
Er ergänzt: Tarif-Bindung schafft gute Arbeits-Bedingungen.
Sie macht soziale Berufe attraktiver.
Attraktiver bedeutet: Mehr Menschen wollen in diesen Berufen arbeiten.
Träger können so besser planen.
Träger sind Einrichtungen oder Organisationen, die Hilfs-Angebote anbieten.
Sie sind verantwortlich für diese Angebote.
Nur so kann Teil-Habe auch langfristig gesichert werden.
Rechtliche Grundlagen im Sozial-Gesetz-Buch 9
Das Sozial-Gesetz-Buch 9 regelt die Eingliederungs-Hilfe.
Das Sozial-Gesetz-Buch ist ein Gesetz-Buch in Deutschland.
Man sagt auch SGB 9 dazu.
Es erkennt Tarif-Entgelte aktuell als wirtschaftlich an.
Wirtschaftlich bedeutet hier: Die Kosten sind angemessen und berechtigt.
Dies gilt auch für kirchliche Arbeits-Rechts-Regelungen.
Arbeits-Rechts-Regelungen sind Regeln für die Arbeit.
Sie sagen, was Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer dürfen und müssen.
Das Bundes-Sozial-Gericht hat das so entschieden.
Die Verbände sagen: Das hat sich bewährt.
Tarif-Bindung wird infrage gestellt
Einige neue Überlegungen machen den Verbänden Sorgen.
Es wird diskutiert: Tarif-Entgelte sollen nicht mehr anerkannt werden.
Hannemann sagt: Das gefährdet gerechte Bezahlung in sozialen Berufen.
Es wird auch überlegt: Öffentliche Tarif-Verträge sollen die Ober-Grenze sein.
Eine Ober-Grenze ist ein Höchst-Wert.
Mehr als diesen Wert ist nicht erlaubt.
Das wäre ein starker Eingriff in die Tarif-Freiheit der Kirchen.
Tarif-Freiheit bedeutet: Arbeit-Geber und Arbeit-Nehmer handeln Lohn und Regeln selbst aus.
Der Staat mischt sich dabei nicht ein.
Einsparungen durch weniger Bürokratie
Die Verbände sehen auch Möglichkeiten zum Sparen.
Es gibt zu viele verschiedene Regeln in den Bundes-Ländern.
Das kostet viel Aufwand bei der Abrechnung.
Stefan sagt: Weniger Bürokratie ist richtig und überfällig.
Bürokratie bedeutet: Viele komplizierte Regeln und Formulare.
Das kostet viel Zeit und Aufwand.
Aber Einsparungen dürfen nicht die Bezahlung der Beschäftigten verschlechtern.

Foto: Ralph Milewski
Freiburg / Berlin (kobinet) Die aktuellen Vorschläge der Sozialstaatskommission sowie die Beratungen vom 26. Februar 2026 im Kanzleramt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu Einsparungen in der Eingliederungshilfe werden von mehreren Verbänden als ungeeignet bewertet, eine zukunftssichere und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Stattdessen brauche es die klare Anerkennung bestehender Tarifbindungen und eine auskömmliche, verlässliche Refinanzierung der Leistungen, fordern der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), die Caritas-Dienstgeber, der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB), der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und die Diakonie Deutschland. Voraussetzung dafür sei eine verlässliche Refinanzierung der Tarifentgelte. Überlegungen, die diese Grundsätze infrage stellen, erteilen sie eine klare Absage.
„Teilhabe ist ein Grundrecht – kein Sparposten. Kürzungen in der Eingliederungshilfe treffen konkret Menschen in ihrem Alltag, in ihrer Selbstbestimmung und ihren Zukunftschancen“, sagt Diakonie-Bundesvorständin für Sozialpolitik Elke Ronneberger. „Wir wollen die Menschen weiterhin professionell, verlässlich und mit Wertschätzung begleiten. Dafür braucht es qualifiziertes Personal, Tarifbindung und eine auskömmliche Refinanzierung.“
Tarifbindung als Grundlage für Qualität und Stabilität
„Tarifbindung gibt Sicherheit – für Beschäftigte, Leistungserbringer und die Qualität sozialer Leistungen. Die regelmäßige Anerkennung der Wirtschaftlichkeit von Tarifentgelten ist dafür unverzichtbar“, sagt Johanne Hannemann, Vorstandsvorsitzende des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD).
Fachkräfte sichern Teilhabe
Der BeB, der CBP sowie die Caritas-Dienstgeber weisen auf den engen Zusammenhang zwischen Teilhabe, Fachkraftsicherung und Tarifbindung hin. „Nur mit ausreichend qualifizierten Fachkräften können Unterstützungsleistungen kontinuierlich, bedarfsgerecht und in hoher Qualität erbracht werden. Einrichtungen und Dienste sind darauf angewiesen, Personal langfristig zu gewinnen und zu binden, um stabile Unterstützungsangebote zu gewährleisten und echte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen“, erklärt BeB-Vorsitzender Pfarrer Frank Stefan. „Tarifbindung und ihre verlässliche Refinanzierung sind deshalb unerlässlich.“, ergänzt der Sprecher der Caritas-Dienstgeber, Johannes Brumm. „Sie schaffen wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen, erhöhen die Attraktivität sozialer Berufe und geben Trägern Planungssicherheit. Nur wenn diese Rahmenbedingungen stimmen, können Fachkräfte gehalten, neue gewonnen und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch langfristig gesichert werden.“
Rechtliche Grundlagen im SGB IX
Das Sozialgesetzbuch IX und die darauf aufbauenden Landesrahmenverträge erkennen aktuell Entgelte aus Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Regel als wirtschaftlich an. Dies beruht auf einem Urteil des Bundessozialgerichts und hat sich aus Sicht der Verbände bewährt.
Tarifbindung wird infrage gestellt
Mit Sorge sehen die Verbände daher einen Teil der aktuellen Reformüberlegungen zur Weiterentwicklung des Sozialstaats. Diskutiert wird unter anderem, tarifliche Entgelte künftig nicht mehr grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen. „Wer Tarifbindungen infrage stellt, gefährdet die Attraktivität von Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen – und damit die Grundlage für eine gerechte Bezahlung in sozialen Berufen“, so Hannemann. Kritisch werden zudem Überlegungen betrachtet, Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zur alleinigen Referenzgröße im Sinne einer Obergrenze zu machen. „Das wäre ein massiver Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Tarifautonomie.“ Ein solcher Schritt wäre aus Sicht von Hannemann rechtlich höchst problematisch.
Einsparungen durch Bürokratieabbau realisieren
Zugleich sehen die diakonischen und caritativen Unternehmen erhebliches Potenzial, Kosten durch Vereinfachungen zu senken. Die derzeit oft kleinteiligen und zwischen den Bundesländern unterschiedlichen Regelungen zur Leistungsabrechnung verursachen einen hohen administrativen Aufwand. „Weniger Bürokratie ist richtig und überfällig“, so Stefan. „Aber Einsparungen dürfen nicht zulasten der tariflichen Bezahlung der Beschäftigten und der Qualität sozialer Leistungen gehen.“

Foto: Ralph Milewski
Freiburg / Berlin (kobinet) Die aktuellen Vorschläge der Sozialstaatskommission sowie die Beratungen vom 26. Februar 2026 im Kanzleramt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu Einsparungen in der Eingliederungshilfe werden von mehreren Verbänden als ungeeignet bewertet, eine zukunftssichere und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Stattdessen brauche es die klare Anerkennung bestehender Tarifbindungen und eine auskömmliche, verlässliche Refinanzierung der Leistungen, fordern der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), die Caritas-Dienstgeber, der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB), der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und die Diakonie Deutschland. Voraussetzung dafür sei eine verlässliche Refinanzierung der Tarifentgelte. Überlegungen, die diese Grundsätze infrage stellen, erteilen sie eine klare Absage.
„Teilhabe ist ein Grundrecht – kein Sparposten. Kürzungen in der Eingliederungshilfe treffen konkret Menschen in ihrem Alltag, in ihrer Selbstbestimmung und ihren Zukunftschancen“, sagt Diakonie-Bundesvorständin für Sozialpolitik Elke Ronneberger. „Wir wollen die Menschen weiterhin professionell, verlässlich und mit Wertschätzung begleiten. Dafür braucht es qualifiziertes Personal, Tarifbindung und eine auskömmliche Refinanzierung.“
Tarifbindung als Grundlage für Qualität und Stabilität
„Tarifbindung gibt Sicherheit – für Beschäftigte, Leistungserbringer und die Qualität sozialer Leistungen. Die regelmäßige Anerkennung der Wirtschaftlichkeit von Tarifentgelten ist dafür unverzichtbar“, sagt Johanne Hannemann, Vorstandsvorsitzende des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD).
Fachkräfte sichern Teilhabe
Der BeB, der CBP sowie die Caritas-Dienstgeber weisen auf den engen Zusammenhang zwischen Teilhabe, Fachkraftsicherung und Tarifbindung hin. „Nur mit ausreichend qualifizierten Fachkräften können Unterstützungsleistungen kontinuierlich, bedarfsgerecht und in hoher Qualität erbracht werden. Einrichtungen und Dienste sind darauf angewiesen, Personal langfristig zu gewinnen und zu binden, um stabile Unterstützungsangebote zu gewährleisten und echte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen“, erklärt BeB-Vorsitzender Pfarrer Frank Stefan. „Tarifbindung und ihre verlässliche Refinanzierung sind deshalb unerlässlich.“, ergänzt der Sprecher der Caritas-Dienstgeber, Johannes Brumm. „Sie schaffen wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen, erhöhen die Attraktivität sozialer Berufe und geben Trägern Planungssicherheit. Nur wenn diese Rahmenbedingungen stimmen, können Fachkräfte gehalten, neue gewonnen und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch langfristig gesichert werden.“
Rechtliche Grundlagen im SGB IX
Das Sozialgesetzbuch IX und die darauf aufbauenden Landesrahmenverträge erkennen aktuell Entgelte aus Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Regel als wirtschaftlich an. Dies beruht auf einem Urteil des Bundessozialgerichts und hat sich aus Sicht der Verbände bewährt.
Tarifbindung wird infrage gestellt
Mit Sorge sehen die Verbände daher einen Teil der aktuellen Reformüberlegungen zur Weiterentwicklung des Sozialstaats. Diskutiert wird unter anderem, tarifliche Entgelte künftig nicht mehr grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen. „Wer Tarifbindungen infrage stellt, gefährdet die Attraktivität von Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen – und damit die Grundlage für eine gerechte Bezahlung in sozialen Berufen“, so Hannemann. Kritisch werden zudem Überlegungen betrachtet, Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zur alleinigen Referenzgröße im Sinne einer Obergrenze zu machen. „Das wäre ein massiver Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Tarifautonomie.“ Ein solcher Schritt wäre aus Sicht von Hannemann rechtlich höchst problematisch.
Einsparungen durch Bürokratieabbau realisieren
Zugleich sehen die diakonischen und caritativen Unternehmen erhebliches Potenzial, Kosten durch Vereinfachungen zu senken. Die derzeit oft kleinteiligen und zwischen den Bundesländern unterschiedlichen Regelungen zur Leistungsabrechnung verursachen einen hohen administrativen Aufwand. „Weniger Bürokratie ist richtig und überfällig“, so Stefan. „Aber Einsparungen dürfen nicht zulasten der tariflichen Bezahlung der Beschäftigten und der Qualität sozialer Leistungen gehen.“




