BERLIN (kobinet)
Der Bundes-Gerichts-Hof hat ein Urteil gesprochen.
Der Bundes-Gerichts-Hof ist das wichtigste Gericht in Deutschland.
Ein Urteil ist eine Entscheidung von einem Gericht.
Es geht um Diskriminierung bei der Wohnungs-Suche.
Awet Tesfaiesus ist Politikerin.
Sie arbeitet für die Partei Bündnis 90/DIE GRÜNEN.
Sie ist Mitglied im Deutschen Bundes-Tag.
Sie arbeitet auch im Rechts-Ausschuss.
Das ist eine Gruppe von Politikern.
Awet Tesfaiesus sagt:
Das Urteil ist sehr wichtig.
Es ist ein Warn-Schuss.
Das bedeutet: Eine klare Warnung.
Rassistische Diskriminierung ist kein kleines Vergehen.
Ein Vergehen ist eine Straf-Tat mit einer geringen Strafe.
Diskriminierung bedeutet: Jemand wird ungerecht behandelt.
Das gilt auch beim Wohnung-Suchen.
Diskriminierung ist nicht erlaubt.
Sie ist rechts-widrig.
Das bedeutet: gegen das Gesetz.
Das bedeutet: Sie verstößt gegen das Gesetz.
Und sie hat Folgen.
Der Bundes-Gerichts-Hof sagt klar:
Ausgrenzung ist verboten.
Ausgrenzung bedeutet: Jemand wird ausgeschlossen.
Zum Beispiel wegen der Herkunft.
Herkunft bedeutet: Aus welchem Land jemand kommt.
Menschen werden wegen ihrer Haut-Farbe schlecht behandelt.
Oder weil jemand anders aussieht.
Das ist auch dann verboten.
Wenn es heimlich passiert.
Awet Tesfaiesus erklärt:
Das ist kein Einzel-Fall.
Viele Menschen erleben so etwas.
Sie werden bei der Wohnungs-Suche benachteiligt.
Benachteiligt bedeutet: schlechter behandelt als andere.
Wegen ihres Namens.
Oder wegen ihrer Herkunft.
Oder wegen ihrer Religion.
Oder wegen einer Behinderung.
Oder wegen ihrer sexuellen Identität.
Das bedeutet: Wen man liebt und ob man sich als Mann oder Frau fühlt.
Die Klägerin konnte ihr Recht durchsetzen.
Durchsetzen bedeutet: etwas erreichen und dafür kämpfen.
Klägerin bedeutet: Eine Frau hat geklagt.
Aber es war sehr schwierig.
Sie musste die Diskriminierung beweisen.
Das war viel Arbeit.
Viele betroffene Menschen können das nicht.
Sie haben nicht genug Geld.
Oder nicht genug Zeit.
Awet Tesfaiesus sagt:
Das zeigt ein Problem.
Der Schutz vor Diskriminierung reicht nicht aus.
Wir müssen mehr tun.
Awet Tesfaiesus fordert:
Die Ausnahmen im Miet-Recht müssen weg.
Alle Vermieter und Vermieterinnen müssen fair sein.
Das muss Pflicht sein.
Anti-Diskriminierungs-Verbände müssen helfen können.
Das sind Gruppen von Menschen, die bei Ungerechtigkeiten helfen.
Sie sollen betroffene Menschen vor Gericht unterstützen.
Sie sollen selbst klagen dürfen.
Das bedeutet: Sie gehen selbst vor Gericht.
Damit wichtige Rechts-Fragen geklärt werden.
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes muss stärker werden.
Sie soll im Interesse aller klagen können.
Sie hat besondere Fach-Kenntnisse.
Diese soll sie vor Gericht einbringen dürfen.

Foto: Pixabay/geralt
BERLIN (kobinet) Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche erklärt Awet Tesfaiesus, Mitglied der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Mitglied im Rechtsausschuss, dass dieses Urteil ein überfälliger Warnschuss ist. Nach ihren Worten ist rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kein Kavaliersdelikt. Diskriminierung ist auch auch diesem Gebiet rechtswidrig und hat Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt.
Dieser Fall ist, wie Awet Tesfaiesus erklärt, kein Einzelfall. Täglich erleben Menschen nach ihren Worten bei der Wohnungssuche Benachteiligung. Wegen ihres Namens. Wegen ihrer Herkunft. Wegen Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Dass die Klägerin hier ihr Recht durchsetzen konnte, lag auch am enormen Aufwand beim Nachweis der Diskriminierung. Viele Betroffene haben diese Möglichkeiten nicht. Daran zeigt sich: Unser Diskriminierungsschutz reicht noch nicht aus.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages und des Rechtsauschusses fordert Tesfaiesus: „Die bestehenden Ausnahmen im Mietrecht müssen abgeschafft werden. Alle Vermieter*innen müssen verpflichtet sein, fair zu handeln. Antidiskriminierungsverbände müssen Betroffene vor Gericht unterstützen können. Sie müssen selbst klagen dürfen, um grundlegende Rechtsfragen im öffentlichen Interesse zu klären. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss gestärkt werden: Sie sollte im Interesse der Allgemeinheit Klagen führen können. Und ihre besondere Expertise als sachkundige Stelle in Gerichtsverfahren einbringen dürfen.“

Foto: Pixabay/geralt
BERLIN (kobinet) Zum Urteil des Bundesgerichtshofs zur Diskriminierung bei der Wohnungssuche erklärt Awet Tesfaiesus, Mitglied der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und Mitglied im Rechtsausschuss, dass dieses Urteil ein überfälliger Warnschuss ist. Nach ihren Worten ist rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt kein Kavaliersdelikt. Diskriminierung ist auch auch diesem Gebiet rechtswidrig und hat Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt. Der Bundesgerichtshof stellt unmissverständlich klar: Ausgrenzung wegen Herkunft oder zugeschriebener Nicht-Zugehörigkeit ist verboten. Auch dann, wenn sie verdeckt erfolgt.
Dieser Fall ist, wie Awet Tesfaiesus erklärt, kein Einzelfall. Täglich erleben Menschen nach ihren Worten bei der Wohnungssuche Benachteiligung. Wegen ihres Namens. Wegen ihrer Herkunft. Wegen Religion, Behinderung oder sexueller Identität. Dass die Klägerin hier ihr Recht durchsetzen konnte, lag auch am enormen Aufwand beim Nachweis der Diskriminierung. Viele Betroffene haben diese Möglichkeiten nicht. Daran zeigt sich: Unser Diskriminierungsschutz reicht noch nicht aus.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages und des Rechtsauschusses fordert Tesfaiesus: „Die bestehenden Ausnahmen im Mietrecht müssen abgeschafft werden. Alle Vermieter*innen müssen verpflichtet sein, fair zu handeln. Antidiskriminierungsverbände müssen Betroffene vor Gericht unterstützen können. Sie müssen selbst klagen dürfen, um grundlegende Rechtsfragen im öffentlichen Interesse zu klären. Auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss gestärkt werden: Sie sollte im Interesse der Allgemeinheit Klagen führen können. Und ihre besondere Expertise als sachkundige Stelle in Gerichtsverfahren einbringen dürfen.“




