Berlin (kobinet)
Es gibt einen Bericht über den Sozial-Staat.
Der Sozial-Staat ist Deutschland.
Deutschland hilft Menschen, die Hilfe brauchen.
Den Bericht hat eine Kommission geschrieben.
Eine Kommission ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen arbeiten zusammen an einem wichtigen Thema.
Die Arbeits-Gruppe hat Vorschläge gemacht.
Die Vorschläge sollen den Sozial-Staat verbessern.
Verena Bentele ist VdK-Präsidentin.
Der VdK ist ein Sozial-Verband.
Ein Sozial-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe hilft anderen Menschen bei Problemen.
Der VdK hilft Menschen mit Behinderung.
Und der VdK hilft armen Menschen.
Verena Bentele sagt:
Die Vorschläge sind gut.
Aber es darf keine Kürzungen geben.
Zum Beispiel beim Geld für die Wohnung.
Kürzungen schaden armen Menschen.
Der VdK findet gut:
Der Sozial-Staat ist wichtig für die Demokratie.
Demokratie bedeutet auf Deutsch: Herrschaft des Volkes.
Das Volk entscheidet über wichtige Dinge.
Und der Sozial-Staat ist wichtig für die Wirtschaft.
Das sagt auch die Kommission.
Der Sozial-Staat ist heute kompliziert.
Viele Menschen verstehen ihn nicht.
Das soll einfacher werden.
Der VdK findet das richtig.
Es gibt verschiedene Hilfen vom Staat.
Zum Beispiel Grund-Sicherung.
Grund-Sicherung ist Geld vom Staat.
Menschen ohne Geld bekommen diese Hilfe.
Und Wohn-Geld.
Wohn-Geld ist Geld vom Staat.
Das Geld hilft bei der Miete.
Und Kinder-Zuschlag.
Der Kinder-Zuschlag ist Geld vom Staat.
Eltern bekommen das Geld für ihre Kinder.
Diese Hilfen soll es an einem Ort geben.
Zum Beispiel im Job-Center.
Oder im Sozial-Amt.
Das macht es für Menschen einfacher.
Aber:
Wohn-Geld ist ein Zuschuss zur Wohnung.
Ein Zuschuss ist Geld vom Staat.
Der Staat gibt das Geld einer Person.
Grund-Sicherung ist Geld zum Leben.
Das ist nicht das Gleiche.
Das muss man beachten.
Es gibt immer mehr Menschen ohne Wohnung.
Deshalb darf das Geld für Wohnungen nicht weniger werden.
Das findet der VdK sehr wichtig.
Viele Menschen nutzen ihre Hilfen nicht.
Sie wissen nicht:
Sie haben ein Recht auf Hilfe.
Oder die Anträge sind zu schwer.
Digitale Anträge können helfen.
Das heißt:
Man kann Anträge am Computer machen.
Das kann einfacher sein.
Aber es muss barriere-frei sein.
Barriere-frei heißt: Jeder Mensch kann es nutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Auch Menschen ohne Computer.
Behörden sollen Daten teilen können.
Dann müssen Menschen nicht zu vielen Ämtern gehen.
Das spart Zeit und Mühe.
Manchmal gibt es Pauschalen.
Eine Pauschale ist ein fester Geld-Betrag.
Man bezahlt immer den gleichen Preis.
Das heißt:
Jeder bekommt den gleichen Betrag.
Das kann einfacher sein.
Aber es kann auch Probleme geben.
Ein Beispiel:
Menschen mit Behinderung arbeiten in Werkstätten.
Sie bekommen dort Mittag-Essen.
Dafür gibt es eine Pauschale.
Wenn das Essen teurer wird:
Die Pauschale bleibt gleich.
Dann müssen die Menschen mehr zahlen.
Oder das Essen wird schlechter.
Das will der VdK verhindern.
Nicht alle Menschen können digital arbeiten.
Deshalb braucht es auch Beratung vor Ort.
Man nennt das hybrid.
Das heißt:
Es gibt digitale Hilfe und Hilfe vor Ort.
Kinder und Jugendliche bekommen Hilfen.
Zum Beispiel für Bildung.
Oder für Freizeit-Angebote.
Diese Hilfen sollen einfacher werden.
Zum Beispiel:
Man muss keine Belege mehr vorlegen.
Und man bekommt das Geld schneller.
Das findet der VdK gut.
Auch Kinder-Geld soll einfacher werden.
Man soll keinen Antrag mehr stellen müssen.
Man bekommt es automatisch.
Das hilft jungen Familien.
Hier ist der Link zum Bericht:

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Der Bericht der Sozialstaatskommission liegt vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung und erteilt Sparmaßnahmen eine klare Absage: "Die Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten wichtige und richtige Ansätze. Gleichzeitig betonen wir: Die Umsetzung darf nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen, zum Beispiel durch Kürzungen bei den Wohnkosten. Solche Einschnitte würden Menschen mit ohnehin geringen Einkommen zusätzlich belasten und sind inakzeptabel."
Der VdK begrüßt das klare Bekenntnis zum Sozialstaat als Fundament unserer Demokratie und einer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft. Dieses Bekenntnis müsse nun von Bund, Ländern und Kommunen mit Leben gefüllt werden. „In der öffentlichen Debatte muss neben den steuerfinanzierten Leistungen der Blick jetzt auch ganz klar auf die Stärkung der Sozialversicherungen gerichtet werden. Leistungsstarke und gerecht finanzierte Sozialversicherungen sind eine absolut unverzichtbare Grundvoraussetzung für gelingende Reformen. Zu einer solchen Gesamtsicht hat der VdK zahlreiche Vorschläge gemacht. Die Diagnose der Kommission, dass der derzeitige Sozialstaat für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung schwer durchschaubar ist, teilen wir aus der täglichen Erfahrung mit unseren Mitgliedern. Deshalb begrüßen wir die angestrebten Vereinfachungen. Die Idee, Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag durch die zentralen Anlaufstellen Jobcenter und Sozialämter zugänglich zu machen, ist grundsätzlich sinnvoll, wenn die Zuständigkeiten klar definiert und barrierefrei organisiert werden“, betonte Verena Bentele.
Allerdings müssten nach Ansicht des VdK Unterschiede zwischen einzelnen Leistungen berücksichtigt werden. So dienten Wohngeld und die Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung unterschiedlichen Zwecken: Das eine sei ein Zuschuss zur Wohnung, das andere Teil der Existenzsicherung. Die geplante Zusammenführung dürfe nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen. Angesichts der steigenden Wohnungslosigkeit lehnt der VdK derartige Kürzungsabsichten strikt ab.
„Wir unterstützen Digitalisierungsschritte, die Antragsverfahren für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. Das kann viele Hürden abbauen. Die derzeit hohen Nichtinanspruchnahmequoten sind ein erhebliches Gerechtigkeits- und Armutsproblem. Ein barrierefreier, digitaler Zugang zu Leistungen kann hier Fortschritte bringen, insbesondere wenn Daten digital zwischen Behörden geteilt werden und die Menschen nicht von Amt zu Amt laufen müssen. Gleichzeitig darf die Nutzung von Pauschalierungen oder von KI-Anwendungen nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Pauschalen können zwar Verwaltungsaufwand reduzieren, sie bergen jedoch das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken. Ein Beispiel hierfür ist eine bundeseinheitliche Pauschale zur Mittagsverpflegung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Steigen die realen Kosten, beispielsweise für Energie oder Lebensmittel, schneller als die Pauschale, würden die Betroffenen die Mehrkosten tragen müssen oder unter Qualitätseinbußen leiden. Dies muss vermieden werden“, erklärte Verena Bentele.
Positiv bewertet der VdK, dass Digitalisierung vor allem hinter den Kulissen Prozesse vereinfachen soll. Bisherige Digitalisierungsprozesse haben zu oft Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung erzeugt. Das dürfe sich in Zukunft nicht wiederholen. Ein digitales Sozialportal könne Chancen eröffnen, aber nicht alle Menschen seien digital aufgestellt. Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, seien daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Dass es vor Ort zentrale Anlaufstellen geben soll, an denen Menschen Unterstützung erhalten, ohne digitale Hürden überwinden zu müssen, hatte der VdK ausdrücklich gefordert. Dies entspricht auch einem demokratischen Anspruch, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.
„Die Vereinfachung der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche begrüßen wir ausdrücklich. Eine Befreiung von der Vorlagepflicht für Belege und die Auszahlung nach Bedarf kann zu mehr Chancengerechtigkeit führen. Auch die antragslose Gewährung von Kindergeld stellt eine wertvolle Entlastung für junge Familien dar“, so Verena Bentele.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Der Bericht der Sozialstaatskommission liegt vor. VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht darin einen Schritt in die richtige Richtung und erteilt Sparmaßnahmen eine klare Absage: "Die Ergebnisse der Kommission zur Sozialstaatsreform enthalten wichtige und richtige Ansätze. Gleichzeitig betonen wir: Die Umsetzung darf nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen, zum Beispiel durch Kürzungen bei den Wohnkosten. Solche Einschnitte würden Menschen mit ohnehin geringen Einkommen zusätzlich belasten und sind inakzeptabel."
Der VdK begrüßt das klare Bekenntnis zum Sozialstaat als Fundament unserer Demokratie und einer erfolgreichen sozialen Marktwirtschaft. Dieses Bekenntnis müsse nun von Bund, Ländern und Kommunen mit Leben gefüllt werden. „In der öffentlichen Debatte muss neben den steuerfinanzierten Leistungen der Blick jetzt auch ganz klar auf die Stärkung der Sozialversicherungen gerichtet werden. Leistungsstarke und gerecht finanzierte Sozialversicherungen sind eine absolut unverzichtbare Grundvoraussetzung für gelingende Reformen. Zu einer solchen Gesamtsicht hat der VdK zahlreiche Vorschläge gemacht. Die Diagnose der Kommission, dass der derzeitige Sozialstaat für Bürgerinnen, Bürger und Verwaltung schwer durchschaubar ist, teilen wir aus der täglichen Erfahrung mit unseren Mitgliedern. Deshalb begrüßen wir die angestrebten Vereinfachungen. Die Idee, Leistungen wie Grundsicherung, Wohngeld und Kinderzuschlag durch die zentralen Anlaufstellen Jobcenter und Sozialämter zugänglich zu machen, ist grundsätzlich sinnvoll, wenn die Zuständigkeiten klar definiert und barrierefrei organisiert werden“, betonte Verena Bentele.
Allerdings müssten nach Ansicht des VdK Unterschiede zwischen einzelnen Leistungen berücksichtigt werden. So dienten Wohngeld und die Kosten der Unterkunft in der Grundsicherung unterschiedlichen Zwecken: Das eine sei ein Zuschuss zur Wohnung, das andere Teil der Existenzsicherung. Die geplante Zusammenführung dürfe nicht zu einer Kürzung der Wohnkosten und damit zum Verlust von Wohnungen führen. Angesichts der steigenden Wohnungslosigkeit lehnt der VdK derartige Kürzungsabsichten strikt ab.
„Wir unterstützen Digitalisierungsschritte, die Antragsverfahren für Bürgerinnen und Bürger vereinfachen. Das kann viele Hürden abbauen. Die derzeit hohen Nichtinanspruchnahmequoten sind ein erhebliches Gerechtigkeits- und Armutsproblem. Ein barrierefreier, digitaler Zugang zu Leistungen kann hier Fortschritte bringen, insbesondere wenn Daten digital zwischen Behörden geteilt werden und die Menschen nicht von Amt zu Amt laufen müssen. Gleichzeitig darf die Nutzung von Pauschalierungen oder von KI-Anwendungen nicht zu Lasten der Leistungsberechtigten gehen. Pauschalen können zwar Verwaltungsaufwand reduzieren, sie bergen jedoch das Risiko, reale Kosten nicht abzudecken. Ein Beispiel hierfür ist eine bundeseinheitliche Pauschale zur Mittagsverpflegung in Werkstätten für Menschen mit Behinderung: Steigen die realen Kosten, beispielsweise für Energie oder Lebensmittel, schneller als die Pauschale, würden die Betroffenen die Mehrkosten tragen müssen oder unter Qualitätseinbußen leiden. Dies muss vermieden werden“, erklärte Verena Bentele.
Positiv bewertet der VdK, dass Digitalisierung vor allem hinter den Kulissen Prozesse vereinfachen soll. Bisherige Digitalisierungsprozesse haben zu oft Verwirrung, Frustration und Ausgrenzung erzeugt. Das dürfe sich in Zukunft nicht wiederholen. Ein digitales Sozialportal könne Chancen eröffnen, aber nicht alle Menschen seien digital aufgestellt. Hybride Beratungsangebote, also digital und vor Ort, seien daher unerlässlich, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Dass es vor Ort zentrale Anlaufstellen geben soll, an denen Menschen Unterstützung erhalten, ohne digitale Hürden überwinden zu müssen, hatte der VdK ausdrücklich gefordert. Dies entspricht auch einem demokratischen Anspruch, Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken.
„Die Vereinfachung der Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche begrüßen wir ausdrücklich. Eine Befreiung von der Vorlagepflicht für Belege und die Auszahlung nach Bedarf kann zu mehr Chancengerechtigkeit führen. Auch die antragslose Gewährung von Kindergeld stellt eine wertvolle Entlastung für junge Familien dar“, so Verena Bentele.




