Düsseldorf (kobinet)
Die Kultus-Minister-Konferenz plant etwas Neues.
Kultus-Minister arbeiten für ein Bundes-Land.
Sie kümmern sich um Schulen und Kultur.
Die Kultus-Minister-Konferenz ist eine Gruppe.
In der Gruppe sind Kultus-Minister aus ganz Deutschland.
Das kurze Wort dafür ist: KMK.
Die KMK will die Bildung von Kindern beobachten.
Dafür will die KMK viele Daten sammeln.
Die KMK sagt: Wir schützen das Recht auf Bildung.
Aber eine Fach-Frau sagt: Das stimmt nicht.
Die Fach-Frau heißt: Doktor Brigitte Schumann.
Sie schreibt über Bildung.
Sie sagt: Die Pläne sind nicht gut.
Die Pläne verletzen Menschen-Rechte von Kindern.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen.
Jeder Mensch hat die gleichen Rechte.
Frau Schumann hat einen Text geschrieben.
Der Titel ist: Welche Bedeutung haben Menschen-Rechte von Kindern?
Der Text steht auf der Internet-Seite bildungsklick.
Frau Schumann erklärt im Text:
Bildung ist ein Menschen-Recht.
Das steht in einem wichtigen Vertrag.
Ein Vertrag ist ein wichtiges Papier.
In einem Vertrag stehen Regeln und Rechte.
Der Vertrag ist von 1966.
In dem Vertrag steht: Jeder Mensch hat Recht auf Bildung.
Im Vertrag steht auch:
Bildung soll die Persön-Lichkeit entwickeln.
Persön-Lichkeit bedeutet: Jeder Mensch ist besonders.
Jeder Mensch hat eigene Gefühle.
Jeder Mensch hat eigene Gedanken.
Bildung soll die Würde von Menschen stärken.
Würde bedeutet: Jeder Mensch ist wertvoll.
Jeder Mensch verdient Respekt.
Bildung soll die Menschen-Rechte achten.
Das steht auch in anderen wichtigen Verträgen:
In der UN-Kinder-Rechts-Konvention von 1989.
Die UN-Kinder-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag sagt: Alle Kinder haben besondere Rechte.
Und in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention von 2006.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben gleiche Rechte.
Deutschland hat beide Verträge unterschrieben.
Frau Schumann sagt:
Die neuen Pläne vergessen diese Ziele.
Die Politik plant ohne betroffene Menschen.
Die Politik fragt nicht die Schüler.
Die Politik fragt nicht die Lehrer.
Die Politik fragt nicht die Öffentlichkeit.
Öffentlichkeit bedeutet: Menschen leben zusammen.
Sie machen Regeln für das Zusammen-Leben.
Frau Schumann sagt noch etwas:
Bildung wird wie eine Firma behandelt.
Das nennt man: Ökonomisierung.
Ökonomisierung bedeutet: Alles soll Geld sparen.
Alles soll billig sein.
Alles soll schnell gehen.
Das bedeutet: Alles soll Geld bringen.
Das hat mit Tests angefangen.
Diese Tests heißen: PISA, IGLU und TIMSS.
PISA ist ein Test für Schüler.
Der Test prüft Lesen, Rechnen und Wissen.
Bei Ökonomisierung geht es nur um Zahlen:
Um Leistung.
Leistung bedeutet: Wie viel ein Mensch schafft.
Oder: Wie gut ein Mensch etwas macht.
Um Standards.
Standards sind feste Regeln für alle.
Diese Regeln gelten überall gleich.
Um Effizienz.
Effizienz bedeutet: Mit wenig Arbeit viel schaffen.
Oder: Mit wenig Geld viel erreichen.
Das bedeutet: Um schnelle und billige Ergebnisse.
Kritiker sagen: Das ist falsch.
Den ganzen Text von Frau Schumann findet ihr hier:

Foto: Bildungsklick
Düsseldorf (kobinet) "Die Kultusministerkonferenz und die Länder wollen die Bildungsverläufe aller Kinder und Jugendlichen daten- und evidenzbasiert in den Blick nehmen. Ihr Ziel: Das Recht auf Bildung sichern. Mit den aktuellen Plänen wird jedoch das Menschenrecht der Kinder auf Bildung verletzt." Darauf macht die Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann in einem Beitrag mit dem Titel "Welche Bedeutung haben die Menschenrechte von Kindern?" für die Plattform bildungsklick aufmerksam.
Dr. Brigitte Schumann führt in ihrem Beitrag u.a. aus: „Bildung ist seit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 ein anerkanntes Menschenrecht. Artikel 13 besagt: ‚Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss.‘ Dieser Wortlaut findet sich auch in der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention wieder, die von der UN-Generalversammlung 1989 bzw. 2006 einstimmig verabschiedet und auch von Deutschland ratifiziert worden sind. Diese menschenrechtliche Zielbestimmung von Bildung fehlt den aktuellen Vorhaben, die die Bildungspolitik mit Unterstützung von Bildungswissenschaft und privaten Stiftungen ohne Einbezug der Lernenden und Lehrenden sowie der Öffentlichkeit plant.“
Und weiter führt sie aus: „Stattdessen wird die Ökonomisierung der Bildung weiter verstärkt, die aus Sicht von Kritiker:innen mit den Leistungsstudien PISA, IGLU und TIMSS eingeleitet worden ist, und ihren Ausdruck in der Übernahme betriebswirtschaftlicher, an Output, Standardisierung und Effizienzsteigerung orientierter Handlungslogiken findet.“
Link zum vollständigen Beitrag von Dr. Brigitte Schumann auf der Plattform bildungsklick

Foto: Bildungsklick
Düsseldorf (kobinet) "Die Kultusministerkonferenz und die Länder wollen die Bildungsverläufe aller Kinder und Jugendlichen daten- und evidenzbasiert in den Blick nehmen. Ihr Ziel: Das Recht auf Bildung sichern. Mit den aktuellen Plänen wird jedoch das Menschenrecht der Kinder auf Bildung verletzt." Darauf macht die Bildungsjournalistin Dr. Brigitte Schumann in einem Beitrag mit dem Titel "Welche Bedeutung haben die Menschenrechte von Kindern?" für die Plattform bildungsklick aufmerksam.
Dr. Brigitte Schumann führt in ihrem Beitrag u.a. aus: „Bildung ist seit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966 ein anerkanntes Menschenrecht. Artikel 13 besagt: ‚Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss.‘ Dieser Wortlaut findet sich auch in der UN-Kinderrechtskonvention und der UN-Behindertenrechtskonvention wieder, die von der UN-Generalversammlung 1989 bzw. 2006 einstimmig verabschiedet und auch von Deutschland ratifiziert worden sind. Diese menschenrechtliche Zielbestimmung von Bildung fehlt den aktuellen Vorhaben, die die Bildungspolitik mit Unterstützung von Bildungswissenschaft und privaten Stiftungen ohne Einbezug der Lernenden und Lehrenden sowie der Öffentlichkeit plant.“
Und weiter führt sie aus: „Stattdessen wird die Ökonomisierung der Bildung weiter verstärkt, die aus Sicht von Kritiker:innen mit den Leistungsstudien PISA, IGLU und TIMSS eingeleitet worden ist, und ihren Ausdruck in der Übernahme betriebswirtschaftlicher, an Output, Standardisierung und Effizienzsteigerung orientierter Handlungslogiken findet.“
Link zum vollständigen Beitrag von Dr. Brigitte Schumann auf der Plattform bildungsklick




