Berlin (kobinet)
Die Berliner Senats-Verwaltung hat auf eine Frage geantwortet.
Das ist ein Amt in Berlin.
Dort arbeiten Menschen für die Stadt.
Die Frage kam von Catrin Wahlen.
Catrin Wahlen ist von der Partei Die Grünen.
Die Frage war vom 4. Dezember 2025.
Es ging um Triage-Regelungen.
Das sind Regeln für Ärzte.
Die Regeln sagen: Wer bekommt zuerst Hilfe.
Triage bedeutet: Ärzte entscheiden.
Welcher kranke Mensch wird zuerst behandelt.
Das passiert zum Beispiel bei einer Pandemie.
Viele Menschen werden krank.
Die Krankheit gibt es weltweit.
Dann gibt es zu wenig Behandlungs-Plätze.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat entschieden:
Das ist ein wichtiges Gericht in Deutschland.
Es prüft die Gesetze.
Die alten Regeln für Triage waren nicht richtig.
Die Regeln waren verfassungs-widrig.
Das bedeutet: gegen die Regeln vom Staat sein.
Das bedeutet: Die Regeln passten nicht zum Grund-Gesetz.
Im Artikel 2 vom Grund-Gesetz stehen Rechte.
Alle Menschen dürfen frei leben.
Der Berliner Senat sagt jetzt:
Die Bundes-Länder müssen neue Regeln machen.
Deutschland hat 16 Teile.
Diese Teile heißen Bundes-Länder.
Nicht der Bund macht die Regeln.
Berlin will mit anderen Bundes-Ländern zusammen-arbeiten.
Alle Bundes-Länder sollen gleiche Regeln haben.
Die Antwort steht jetzt im Internet.

Foto: Peter Thieme
Berlin (kobinet) Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Catrin Wahlen (GRÜNE) vom 4. Dezember 2025 zum Thema "Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt: Was plant der Berliner Senat?" geantwortet. Mittlerweile wurde diese auch ins Internet eingestellt. "Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zieht der Senat die Schlussfolgerung, dass die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt, und gemeinsam mit den übrigen Bundesländern möglichst einheitliche Regelungen für zukünftige Triage-Entscheidungen zu entwickeln sind", heißt es u.a.

Foto: Peter Thieme
Berlin (kobinet) Die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege hat auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Catrin Wahlen (GRÜNE) vom 4. Dezember 2025 zum Thema "Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt: Was plant der Berliner Senat?" geantwortet. Mittlerweile wurde diese auch ins Internet eingestellt. "Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zieht der Senat die Schlussfolgerung, dass die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern liegt, und gemeinsam mit den übrigen Bundesländern möglichst einheitliche Regelungen für zukünftige Triage-Entscheidungen zu entwickeln sind", heißt es u.a.




