HANNOVER (kobinet)
Niedersachsen hat einen Fonds verlängert.
Ein Fonds ist Geld für Menschen in Not.
Der Fonds heißt: Assistenz-Leistungs-Fonds.
Das ist Geld für Menschen mit Behinderung.
Mit dem Geld bezahlt man Helfer.
Der Fonds ist für Menschen mit Behinderung.
Die Menschen machen Ehren-Amt.
Ehren-Amt bedeutet: Man hilft anderen ohne Bezahlung.
Man macht das freiwillig.
Der Fonds gibt es seit 2019.
Der Fonds läuft jetzt bis 2032.
Das sind 6 Jahre länger.
Jetzt können mehr Menschen Geld bekommen.
Zum Beispiel: Behinderung-Beauftragte von der Stadt.
Das ist eine Person für Menschen mit Behinderung.
Die Person hilft bei Problemen.
Oder: Menschen im Behinderten-Beirat.
Das ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe berät die Stadt.
Der Fonds will: Mehr Menschen mit Behinderung sollen Ehren-Amt machen.
Zum Beispiel: In einem Verein arbeiten.
Oder: In einer Partei mit-machen.
Die Menschen können ihre Meinung sagen.
Sie können mit-bestimmen.
Manche Menschen mit Behinderung brauchen Hilfe.
Zum Beispiel: Blinde Menschen brauchen eine Assistenz.
Eine Assistenz hilft im Alltag.
Oder: Gehörlose Menschen brauchen einen Dolmetscher.
Gebärden-sprache spricht man mit den Händen.
Ein Dolmetscher übersetzt Gebärden-sprache.
Die Hilfe kostet Geld.
Der Fonds zahlt das Geld.
Menschen mit schwerer Behinderung können Geld bekommen.
Sie brauchen ein Merk-Zeichen im Ausweis.
Der Schwer-Behinderten-Ausweis ist eine Karte.
Die Karte zeigt: Ein Mensch hat eine Behinderung.
Ein Merk-Zeichen ist ein Buchstabe im Ausweis.
Der Buchstabe zeigt: Welche Rechte man hat.
Diese Merk-Zeichen gibt es: B, Bl oder H.
Das bedeutet: Die Person braucht viel Hilfe.
Diese Menschen bekommen 1.000 Euro im Jahr.
Manche Menschen bekommen mehr Geld.
Das sind gehörlose Menschen.
Oder taub-blinde Menschen.
Taub-blind bedeutet: Man sieht sehr schlecht.
Und man hört sehr schlecht.
Sie haben das Merk-Zeichen Gl oder TBl.
Sie bekommen bis zu 2.000 Euro im Jahr.
Niedersachsen gibt im Jahr 2026 viel Geld dafür aus.
Das sind 400.000 Euro.
Das Geld ist für alle Menschen mit Behinderung.
Die Menschen können dann Ehren-Amt machen.

Foto: Gerhard Bartz
HANNOVER (kobinet) Um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, hat das Land Niedersachsen den sogenannten Assistenzleistungsfonds ab dem 01. Januar 2026 für die nächsten sechs Jahre verlängert und gleichzeitig neu aufgestellt. So wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, wodurch jetzt auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds erhalten können. Ziel dieses Fonds ist es, dass mehr Menschen mit Behinderungen in Vereinen, Parteien und Gremien Verantwortung übernehmen und durch ihr Engagement ihre persönliche Perspektive in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen.
Der Assistenzleistungsfonds ist eine seit 2019 existierende freiwillige Unterstützungsleistung des Landes, durch den Menschen mit Behinderungen die Übernahme eines Ehrenamts in leitender Funktion oder in Gremien und damit eine aktive Mitwirkung an der Zivilgesellschaft ermöglicht wird.
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen B, Bl oder H können eine pauschale jährliche Geldleistung in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind) beziehungsweise Menschen, bei denen allein wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vorliegt, können, soweit sie auf die Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen oder den Einsatz von Übertragungsanlagen angewiesen sind, Leistungen i.H.v. bis zu 2.000 Euro jährlich erhalten.
Für das Haushaltsjahr 2026 stellt das Land hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung.

Foto: Gerhard Bartz
HANNOVER (kobinet) Um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, hat das Land Niedersachsen den sogenannten Assistenzleistungsfonds ab dem 01. Januar 2026 für die nächsten sechs Jahre verlängert und gleichzeitig neu aufgestellt. So wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, wodurch jetzt auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds erhalten können. Ziel dieses Fonds ist es, dass mehr Menschen mit Behinderungen in Vereinen, Parteien und Gremien Verantwortung übernehmen und durch ihr Engagement ihre persönliche Perspektive in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen.
Der Assistenzleistungsfonds ist eine seit 2019 existierende freiwillige Unterstützungsleistung des Landes, durch den Menschen mit Behinderungen die Übernahme eines Ehrenamts in leitender Funktion oder in Gremien und damit eine aktive Mitwirkung an der Zivilgesellschaft ermöglicht wird.
Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen B, Bl oder H können eine pauschale jährliche Geldleistung in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind) beziehungsweise Menschen, bei denen allein wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vorliegt, können, soweit sie auf die Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen oder den Einsatz von Übertragungsanlagen angewiesen sind, Leistungen i.H.v. bis zu 2.000 Euro jährlich erhalten.
Für das Haushaltsjahr 2026 stellt das Land hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung.




