Menu Close

Niedersachsen verlängert Assistenzleistungsfonds

Geldscheine
gb Geldscheine
Foto: Gerhard Bartz

HANNOVER (kobinet) Um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken, hat das Land Niedersachsen den sogenannten Assistenzleistungsfonds ab dem 01. Januar 2026 für die nächsten sechs Jahre verlängert und gleichzeitig neu aufgestellt. So wurde der anspruchsberechtigte Personenkreis erweitert, wodurch jetzt auch kommunale Behindertenbeauftragte und Mitglieder aller kommunalen Behindertenbeiräte Leistungen aus dem Fonds erhalten können. Ziel dieses Fonds ist es, dass mehr Menschen mit Behinderungen in Vereinen, Parteien und Gremien Verantwortung übernehmen und durch ihr Engagement ihre persönliche Perspektive in den gesellschaftlichen Diskurs einbringen.

Der Assistenzleistungsfonds ist eine seit 2019 existierende freiwillige Unterstützungsleistung des Landes, durch den Menschen mit Behinderungen die Übernahme eines Ehrenamts in leitender Funktion oder in Gremien und damit eine aktive Mitwirkung an der Zivilgesellschaft ermöglicht wird.

Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen B, Bl oder H können eine pauschale jährliche Geldleistung in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos) oder TBl (taubblind) beziehungsweise Menschen, bei denen allein wegen einer Störung der Hörfunktion mindestens ein Grad der Behinderung von 70 vorliegt, können, soweit sie auf die Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen oder den Einsatz von Übertragungsanlagen angewiesen sind, Leistungen i.H.v. bis zu 2.000 Euro jährlich erhalten.

Für das Haushaltsjahr 2026 stellt das Land hierfür Haushaltsmittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung.