Berlin (kobinet)
Ulla Schmidt ist die Chef·in.
Sie leitet die Lebens·hilfe in Deutschland.
Sie sagt: Die Eingliederungs·hilfe ist sehr wichtig.
Eingliederungs·hilfe bedeutet: Du bekommst Unterstützung.
Die Unterstützung hilft dir im Alltag.
Die Eingliederungs·hilfe hilft Menschen mit Behinderung.
Behinderung bedeutet: Manche Sachen sind schwierig.
Manche Sachen gehen nicht so einfach.
So können sie am Leben teil·nehmen.
Teil·haben ist ein Menschen·recht.
Teilhabe bedeutet: Du machst bei etwas mit.
Du bist dabei.
Du kannst mit·bestimmen.
Menschen·rechte sind Rechte für alle Menschen.
Jeder Mensch hat diese Rechte.
Alle Menschen sind gleich·viel wert.
Heute ist der 10. Dezember 2025.
Das ist der Tag der Menschen·rechte.
Manche Politiker wollen Geld sparen.
Sie wollen weniger Geld aus·geben.
Das Geld ist für die Eingliederungs·hilfe.
Ulla Schmidt sagt: Das darf nicht sein.
Manche sagen: Menschen mit Behinderung kosten zu viel.
Das stimmt nicht.
Menschen mit Behinderung bekommen nur die Hilfe.
Die Hilfe brauchen sie wirklich.
Oft müssen sie vor Gericht kämpfen.
Dann bekommen sie die Hilfe.
Im Grund·gesetz steht eine wichtige Regel.
Das Grund·gesetz ist ein wichtiges Buch mit Regeln.
Die Regeln gelten für ganz Deutschland.
Alle Menschen müssen sich daran halten.
Die Regel sagt: Niemand darf benachteiligt werden.
Das gilt auch bei einer Behinderung.
Die Kosten steigen für die Eingliederungs·hilfe.
Das liegt an der Inflation.
Inflation bedeutet: Alle Sachen werden teurer.
Man muss mehr Geld bezahlen.
Das liegt auch an höheren Löhnen.
Das ist kein Grund für weniger Hilfe.
Die Lebens·hilfe hat 472 Vereine.
Die Vereine sind in ganz Deutschland.
Anfang 2026 startet eine große Kampagne.
Kampagne bedeutet: Viele Menschen machen eine Aktion.
Sie arbeiten zusammen.
Sie haben ein gemeinsames Ziel.
Das Motto ist: Teil·habe ist Menschen·recht!
Ulla Schmidt sagt: Alle Menschen müssen dabei sein.
Alle müssen teil·haben können.
Das ist wichtig für die Demokratie.
Demokratie bedeutet: Das Volk herrscht.
Das Volk bestimmt selbst über wichtige Dinge.
Manche Menschen können nicht teil·haben.
Dann werden sie ausgeschlossen.
Das darf nicht passieren.

Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Berlin (kobinet) "Die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe – und Teilhabe ist Menschenrecht!", betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2025. Angesichts der andauernden Debatte über den Abbau von Sozialleistungen spricht sie sich eindringlich gegen jede Kürzung an den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung aus. Die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende erklärte weiter: "Mit dem pauschalen Verweis auf stetig steigende Ausgaben bei der Eingliederungshilfe wird Menschen mit Behinderung und ihren Familien unterstellt, sie würden zu viel Geld kosten. Dabei erhalten Menschen mit Behinderung allenfalls bedarfsgerechte Unterstützung, damit sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können, und häufig müssen sie auch dafür schon vor den Gerichten streiten. Das Grundgesetz garantiert: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die wachsenden Ausgaben der Kommunen – auch im Bereich der Eingliederungshilfe – seien im Wesentlichen auf die Inflation und die Tariflohnentwicklung zurückzuführen. Diese Kostensteigerungen könnten keine Begründung dafür liefern, die Leistungen zur Teilhabe zu beschränken.
Um deutlich zu machen, was die Leistungen der Eingliederungshilfe enthalten und wie existentiell sie für Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiven Beeinträchtigungen sind, wird die Lebenshilfe Anfang 2026 mit ihren 472 örtlichen Vereinigungen eine bundesweite Kampagne starten. Das Motto lautet „Teilhabe ist Menschenrecht!“ Ulla Schmidt: „In einer Demokratie müssen alle dazu gehören und teilhaben können. Exklusion und Ausgrenzung drohen, wenn Inklusion und Teilhabe beschnitten werden. Dazu darf es nicht kommen.“

Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Berlin (kobinet) "Die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe – und Teilhabe ist Menschenrecht!", betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2025. Angesichts der andauernden Debatte über den Abbau von Sozialleistungen spricht sie sich eindringlich gegen jede Kürzung an den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung aus. Die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende erklärte weiter: "Mit dem pauschalen Verweis auf stetig steigende Ausgaben bei der Eingliederungshilfe wird Menschen mit Behinderung und ihren Familien unterstellt, sie würden zu viel Geld kosten. Dabei erhalten Menschen mit Behinderung allenfalls bedarfsgerechte Unterstützung, damit sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können, und häufig müssen sie auch dafür schon vor den Gerichten streiten. Das Grundgesetz garantiert: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Die wachsenden Ausgaben der Kommunen – auch im Bereich der Eingliederungshilfe – seien im Wesentlichen auf die Inflation und die Tariflohnentwicklung zurückzuführen. Diese Kostensteigerungen könnten keine Begründung dafür liefern, die Leistungen zur Teilhabe zu beschränken.
Um deutlich zu machen, was die Leistungen der Eingliederungshilfe enthalten und wie existentiell sie für Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiven Beeinträchtigungen sind, wird die Lebenshilfe Anfang 2026 mit ihren 472 örtlichen Vereinigungen eine bundesweite Kampagne starten. Das Motto lautet „Teilhabe ist Menschenrecht!“ Ulla Schmidt: „In einer Demokratie müssen alle dazu gehören und teilhaben können. Exklusion und Ausgrenzung drohen, wenn Inklusion und Teilhabe beschnitten werden. Dazu darf es nicht kommen.“





Der entscheidende Satz ist schlicht. Teilhabe an was. Erst diese Frage trennt Anspruch von Gewohnheit. Erst dann wird sichtbar, worum es tatsächlich geht. Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, aber die Gesellschaft verändert sich nicht. Die Einrichtungen wachsen, die Parallelwelten werden stabilisiert und alles nennt sich Inklusion. Das Menschenrecht auf Teilhabe wird zu einem Geschäftsmodell gemacht. Das ist nicht nur rhetorisch fragwürdig. Es steht im offenen Widerspruch zu dem Anspruch, den die Lebenshilfe selbst formuliert.