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Lebenshilfe: Teilhabe ist Menschenrecht

Portrait von Ulla Schmidt mit einem Logo der Lebenshilfe im Hintergrund
Ulla Schmidt
Foto: Bundesvereinigung Lebenshilfe

Berlin (kobinet) "Die Eingliederungshilfe ermöglicht Teilhabe – und Teilhabe ist Menschenrecht!", betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, anlässlich des heutigen Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember 2025. Angesichts der andauernden Debatte über den Abbau von Sozialleistungen spricht sie sich eindringlich gegen jede Kürzung an den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung aus. Die Lebenshilfe-Bundesvorsitzende erklärte weiter: "Mit dem pauschalen Verweis auf stetig steigende Ausgaben bei der Eingliederungshilfe wird Menschen mit Behinderung und ihren Familien unterstellt, sie würden zu viel Geld kosten. Dabei erhalten Menschen mit Behinderung allenfalls bedarfsgerechte Unterstützung, damit sie am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt teilhaben können, und häufig müssen sie auch dafür schon vor den Gerichten streiten. Das Grundgesetz garantiert: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Die wachsenden Ausgaben der Kommunen – auch im Bereich der Eingliederungshilfe – seien im Wesentlichen auf die Inflation und die Tariflohnentwicklung zurückzuführen. Diese Kostensteigerungen könnten keine Begründung dafür liefern, die Leistungen zur Teilhabe zu beschränken.

Um deutlich zu machen, was die Leistungen der Eingliederungshilfe enthalten und wie existentiell sie für Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiven Beeinträchtigungen sind, wird die Lebenshilfe Anfang 2026 mit ihren 472 örtlichen Vereinigungen eine bundesweite Kampagne starten. Das Motto lautet „Teilhabe ist Menschenrecht!“ Ulla Schmidt: „In einer Demokratie müssen alle dazu gehören und teilhaben können. Exklusion und Ausgrenzung drohen, wenn Inklusion und Teilhabe beschnitten werden. Dazu darf es nicht kommen.“

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Ralph Milewski
10.12.2025 16:42

Der entscheidende Satz ist schlicht. Teilhabe an was. Erst diese Frage trennt Anspruch von Gewohnheit. Erst dann wird sichtbar, worum es tatsächlich geht. Menschen erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, aber die Gesellschaft verändert sich nicht. Die Einrichtungen wachsen, die Parallelwelten werden stabilisiert und alles nennt sich Inklusion. Das Menschenrecht auf Teilhabe wird zu einem Geschäftsmodell gemacht. Das ist nicht nur rhetorisch fragwürdig. Es steht im offenen Widerspruch zu dem Anspruch, den die Lebenshilfe selbst formuliert.