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Arbeitgeber*innenmodell in Berlin nach mehr als fünf-jährigem Kampf endlich gerettet

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Fanpost für die kobinet-Redaktion
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, beschloss die Regierungskoalition im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses eine verbindliche Erklärung zu Gunsten der behinderten Arbeitgeber*innen. Diese Erklärung führt dazu, dass die behinderten Arbeitgeber*innen ihre Persönlichen Assistent*innen weiterhin nach TV-L Entgeltgruppe 5 und ab dem 1. Januar 2026 auch endlich entsprechend der aktuell gültigen Entgelttabelle bezahlen können. Dies bedeutet, dass in Berlin nun endlich die Assistent*innen, die bei Arbeitgebenden mit Behinderung direkt angestellt sind, genauso bezahlt werden, wie die Assistent*innen, die bei einem Assistenzdienst beschäftigt sind.

Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben teilte weiter mit: „Jetzt muss dieser politische Beschluss in einer Fachlichen Weisung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung an das für Persönliche Assistenz zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales umgesetzt werden. Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben ist überzeugt, dass es ohne die Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung am 5. und 6. November 2025 nicht zu diesen Beschluss gekommen wäre, heißt es in der Presseinformation des Bündnis selbstbestimmtes Leben. Auch nach vollständiger Umsetzung des Beschlusses sind noch nicht alle Probleme der Arbeitgebenden mit Behinderung beseitigt. „Als nächstes wird es um die pauschale Reglementierung der Bezahlung von Budgetbegleitung, Teamsitzungen und Einarbeitungszeiten gehen“, heißt es in der Pressemitteilung des Berliner Bündnis für selbstbestimmtes Leben.