Berlin (kobinet)
Am 3. Dezember war ein wichtiger Tag.
Das ist der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen.
An diesem Tag hat die Regierungs-Koalition etwas beschlossen.
Regierungs-Koalition bedeutet: Mehrere Parteien arbeiten zusammen.
Die Parteien machen eine Regierung.
Das machen sie, weil eine Partei allein nicht genug Stimmen hat.
Die Regierungs-Koalition ist in Berlin.
Sie haben im Haupt-Ausschuss entschieden.
Haupt-Ausschuss bedeutet: Das ist eine wichtige Gruppe.
Die Gruppe gehört zu einem Parlament.
Im Haupt-Ausschuss arbeiten Politiker zusammen.
Sie besprechen wichtige Themen.
Der Haupt-Ausschuss gehört zum Abgeordneten-Haus.
Abgeordneten-Haus bedeutet: Das ist das Parlament von Berlin.
Dort arbeiten gewählte Politiker.
Diese Politiker heißen Abgeordnete.
Sie haben eine verbindliche Erklärung gemacht.
Verbindliche Erklärung bedeutet: Das ist ein festes Versprechen.
Wer so eine Erklärung abgibt, muss sich daran halten.
Man kann sich nicht mehr um-entscheiden.
Die Erklärung hilft behinderten Arbeit-Gebern.
Arbeit-Geber sind Menschen, die andere Menschen beschäftigen.
Diese behinderten Arbeit-Geber haben persönliche Assistenten.
Die Assistenten helfen ihnen im Alltag.
Jetzt können die Arbeit-Geber ihre Assistenten besser bezahlen.
Sie dürfen nach TV-L Entgelt-Gruppe 5 bezahlen.
TV-L bedeutet: Das ist eine Bezahl-Regel.
Die Regel gilt für den öffentlichen Dienst.
Sie sagt: So viel Geld bekommen die Mitarbeiter.
Entgelt-Gruppe bedeutet: Das legt den Lohn fest.
Entgelt heißt: Geld für die Arbeit.
Menschen mit gleicher Arbeit sind in einer Gruppe.
Alle in dieser Gruppe bekommen ähnlich viel Geld.
Ab dem 1. Januar 2026 gibt es noch mehr Geld.
Dann gilt die aktuelle Entgelt-Tabelle.
Entgelt-Tabelle bedeutet: Das ist eine Liste.
In der Liste steht: So viel Geld bekommt man.
Die Tabelle zeigt verschiedene Berufe.
Jeder Beruf hat einen eigenen Lohn.
Das bedeutet: Die Assistenten bekommen mehr Lohn.
Assistenten von behinderten Arbeit-Gebern bekommen jetzt gleich viel Geld.
Genauso viel wie Assistenten von Assistenz-Diensten.
Assistenz-Dienst bedeutet: Das ist eine Firma für Assistenten.
Das ist jetzt fair und gerecht.
Das Bündnis für selbst-bestimmtes Leben hat dazu gesagt:
Der politische Beschluss muss jetzt umgesetzt werden.
Die Senats-Verwaltung muss eine fachliche Weisung schreiben.
Senats-Verwaltung bedeutet: Das ist ein Amt in Berlin.
Das Amt kümmert sich um wichtige Aufgaben.
Zum Beispiel um Schulen oder Straßen.
Die Senats-Verwaltung arbeitet für alle Menschen in Berlin.
Fachliche Weisung bedeutet: Das ist eine Arbeits-Anweisung.
Der Chef sagt: So machst du die Arbeit richtig.
Die Weisung hilft bei der Arbeit.
Die Senats-Verwaltung ist zuständig für:
Die Weisung geht an das Landes-Amt.
Das Landes-Amt heißt: Landes-Amt für Gesundheit und Soziales.
Landes-Amt bedeutet: Das ist ein Amt in Berlin.
Das Amt kümmert sich um die Gesundheit von Menschen.
Und um Hilfe für Menschen in Not.
Man kann das Amt auch LaGeSo nennen.
Es ist zuständig für persönliche Assistenz.
Das Bündnis für selbst-bestimmtes Leben ist überzeugt:
Ohne die Besetzung wäre das nicht passiert.
Am 5. und 6. November 2025 gab es eine Besetzung.
Menschen haben die Senats-Verwaltung besetzt.
Das war ein Protest.
Dieser Protest hat geholfen.
Aber es gibt noch mehr Probleme.
Die behinderten Arbeit-Geber haben noch andere Sorgen.
Als nächstes geht es um andere Themen.
Zum Beispiel die Bezahlung von Budget-Begleitung.
Budget-Begleitung bedeutet: Das ist eine Hilfe beim Geld-Verwalten.
Eine Person hilft dabei, das Geld richtig zu planen.
Und das Geld richtig zu verwalten.
Auch Team-Sitzungen sollen bezahlt werden.
Und Einarbeitungs-Zeiten für neue Assistenten.
Einarbeitungs-Zeit bedeutet: Das ist die Zeit für neue Mitarbeiter.
In dieser Zeit lernt der neue Mitarbeiter die Arbeit.
Ein erfahrener Mitarbeiter zeigt ihm alles.
Das Berliner Bündnis für selbst-bestimmtes Leben arbeitet weiter.
Sie wollen alle Probleme lösen.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, beschloss die Regierungskoalition im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses eine verbindliche Erklärung zu Gunsten der behinderten Arbeitgeber*innen. Diese Erklärung führt dazu, dass die behinderten Arbeitgeber*innen ihre Persönlichen Assistent*innen weiterhin nach TV-L Entgeltgruppe 5 und ab dem 1. Januar 2026 auch endlich entsprechend der aktuell gültigen Entgelttabelle bezahlen können. Dies bedeutet, dass in Berlin nun endlich die Assistent*innen, die bei Arbeitgebenden mit Behinderung direkt angestellt sind, genauso bezahlt werden, wie die Assistent*innen, die bei einem Assistenzdienst beschäftigt sind.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben teilte weiter mit: „Jetzt muss dieser politische Beschluss in einer Fachlichen Weisung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung an das für Persönliche Assistenz zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales umgesetzt werden. Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben ist überzeugt, dass es ohne die Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung am 5. und 6. November 2025 nicht zu diesen Beschluss gekommen wäre, heißt es in der Presseinformation des Bündnis selbstbestimmtes Leben. Auch nach vollständiger Umsetzung des Beschlusses sind noch nicht alle Probleme der Arbeitgebenden mit Behinderung beseitigt. „Als nächstes wird es um die pauschale Reglementierung der Bezahlung von Budgetbegleitung, Teamsitzungen und Einarbeitungszeiten gehen“, heißt es in der Pressemitteilung des Berliner Bündnis für selbstbestimmtes Leben.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, beschloss die Regierungskoalition im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses eine verbindliche Erklärung zu Gunsten der behinderten Arbeitgeber*innen. Diese Erklärung führt dazu, dass die behinderten Arbeitgeber*innen ihre Persönlichen Assistent*innen weiterhin nach TV-L Entgeltgruppe 5 und ab dem 1. Januar 2026 auch endlich entsprechend der aktuell gültigen Entgelttabelle bezahlen können. Dies bedeutet, dass in Berlin nun endlich die Assistent*innen, die bei Arbeitgebenden mit Behinderung direkt angestellt sind, genauso bezahlt werden, wie die Assistent*innen, die bei einem Assistenzdienst beschäftigt sind.
Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben teilte weiter mit: „Jetzt muss dieser politische Beschluss in einer Fachlichen Weisung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung an das für Persönliche Assistenz zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales umgesetzt werden. Das Bündnis für selbstbestimmtes Leben ist überzeugt, dass es ohne die Besetzung der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung am 5. und 6. November 2025 nicht zu diesen Beschluss gekommen wäre, heißt es in der Presseinformation des Bündnis selbstbestimmtes Leben. Auch nach vollständiger Umsetzung des Beschlusses sind noch nicht alle Probleme der Arbeitgebenden mit Behinderung beseitigt. „Als nächstes wird es um die pauschale Reglementierung der Bezahlung von Budgetbegleitung, Teamsitzungen und Einarbeitungszeiten gehen“, heißt es in der Pressemitteilung des Berliner Bündnis für selbstbestimmtes Leben.




