Menu Close

Debatte um „psychisch kranke Gefährder“ menschenrechtlich problematisch

Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
Logo Deutsches Institut für Menschenrechte
Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0

BERLIN (kobinet) In der vergangenen Zeit kam es mehrfach zu tragischen Attentaten und Gewaltdelikten, wie im Mai 2025 am Hamburger Hauptbahnhof, als eine Frau auf dem Bahnsteig mehrere Personen mit einem Messer angriff und verletzte. Auch in diesem Zusammenhang wurden Forderungen nach einem Datenaustausch zwischen Gesundheits-, Ausländer- und Sicherheitsbehörden laut, der eine "Früherkennung psychisch kranker Gefährder" ermöglichen soll. Der Wunsch nach politischen Lösungen ist nachvollziehbar, jedoch stehen die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Ansicht des Instituts nicht im Einklang mit den Menschenrechten und fördern Stigmatisierungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Darauf weist die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einem Positionspapier hin.

„Der aktuelle sicherheitspolitische Diskurs führt zu Stigmatisierung und fördert die falsche Wahrnehmung, Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen seien grundsätzlich gewalttätiger als andere Menschen“, so Jana Offergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle. In der Auseinandersetzung mit den Hintergründen von Attentaten und Gewaltdelikten liegt der Fokus häufig fast ausschließlich auf der psychiatrischen Diagnose der Täter. „Damit,“ so Offergeld, „drohen alle Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen unter Generalverdacht gestellt zu werden. Außerdem verengt es die Debatte auf medizinische und sicherheitsbezogene Aspekte, anstatt wirkungsvolle Präventionsstrategien in den Blick zu nehmen.“

Politische Forderungen nach einer Ausweitung ärztlicher Zwangsbehandlungen, beispielsweise einer Verpflichtung zur Einnahme von Medikamenten nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Einrichtung, sieht das Institut kritisch. „Zwangsbehandlungen, auch außerhalb des Krankenhauses, und zunehmende Kontrollen stärken die ordnungspolitische Funktion der Psychiatrie, schaffen aber keine zusätzlichen Unterstützungsangebote“, betont Offergeld. Diese braucht es aus Sicht des Institut aber unbedingt: „Derzeit haben viele Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen keinen Zugang zu ambulanten und auf Freiwilligkeit basierenden Behandlungs- und Unterstützungsangeboten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Fluchterfahrung.“

Menschenrechtliche Bedenken hat das Institut auch im Hinblick auf den angedachten Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Gesundheitsbehörden, der explizit auf Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen abzielt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst zu entscheiden, wer welche persönlichen Daten bekommt, und die Wahrung des Datenschutzes sind in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt.

Das Positionspapier der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist auf dieser Internetseite nachzulesen.Eine Übersetzung des Positionspapiers in Leichte Sprache folgt in Kürze.