BERLIN (kobinet)
In der letzten Zeit gab es schlimme Angriffe.
Zum Beispiel im Mai 2025 in Hamburg.
Eine Frau hat Menschen mit einem Messer verletzt.
Das war am Haupt-Bahnhof.
Danach gab es neue Forderungen.
Ämter sollen Daten austauschen.
Daten-Austausch bedeutet: Informationen werden weitergegeben.
Eine Stelle gibt Informationen an eine andere Stelle.
Zum Beispiel gibt ein Arzt Informationen an ein Amt.
Gesundheits-Ämter sollen mit Sicherheits-Behörden zusammen-arbeiten.
Manche Politiker wollen psychisch kranke Menschen früh erkennen.
Sie denken: So kann man Gefahren verhindern.
Aber das Deutsche Institut für Menschen-Rechte ist dagegen.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen.
Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Die Experten sagen: Das ist nicht gut.
Die Maßnahmen verstoßen gegen die Menschen-Rechte.
Das steht in einem Positions-Papier.
Ein Positions-Papier ist ein Text.
In dem Text steht die Meinung von einer Gruppe.
Andere Menschen können die Meinung dann lesen.
Jana Offergeld arbeitet beim Institut.
Sie sagt: Die Debatte ist falsch.
Menschen mit psychischen Problemen werden stigmatisiert.
Stigmatisiert bedeutet: Menschen werden schlecht behandelt.
Das passiert wegen einer Eigenschaft.
Zum Beispiel wegen einer Krankheit.
Das bedeutet: Sie werden ausgegrenzt.
Viele denken jetzt: Diese Menschen sind gefährlich.
Aber das stimmt nicht.
Nach Anschlägen reden alle über die Diagnose.
Diagnose bedeutet: Der Arzt findet deine Krankheit.
Die Diagnose sagt: Das fehlt dir.
War der Täter psychisch krank?
Jana Offergeld sagt: Das ist zu einfach.
So kommen alle psychisch kranken Menschen unter Verdacht.
Die wichtigen Fragen werden nicht gestellt.
Zum Beispiel: Wie kann man Gewalt wirklich verhindern?
Manche Politiker fordern mehr Zwang.
Zum Beispiel: Zwangs-Behandlungen nach dem Kranken-Haus.
Zwangs-Behandlungen bedeutet: Ein Mensch wird behandelt.
Der Mensch will die Behandlung nicht.
Die Behandlung passiert trotzdem.
Menschen sollen Medikamente nehmen müssen.
Das Institut ist dagegen.
Jana Offergeld sagt: Zwang hilft nicht.
Er macht die Psychiatrie zur Ordnungs-Behörde.
Eine Ordnungs-Behörde ist ein Amt.
Das Amt sorgt für Ordnung und Sicherheit.
Das Amt kann auch Strafen geben.
Eine psychiatrische Klinik ist ein Kranken-Haus.
Dort bekommen Menschen mit seelischen Problemen Hilfe.
Was wirklich fehlt sind Hilfs-Angebote.
Viele psychisch kranke Menschen bekommen keine Hilfe.
Besonders Menschen mit Flucht-Erfahrung nicht.
Sie brauchen freiwillige Unterstützung.
Keine Kontrolle und keinen Zwang.
Auch der Daten-Austausch ist problematisch.
Behörden sollen Infos über kranke Menschen teilen.
Das Institut sagt: Das verletzt das Grund-Gesetz.
Das Grund-Gesetz ist ein Buch mit Regeln.
Die Regeln gelten für alle Menschen in Deutschland.
Im Grund-Gesetz steht: Jeder Mensch darf selbst entscheiden.
Wer bekommt welche Daten von mir?
Das ist ein wichtiges Recht.
Das Positions-Papier kann man im Internet lesen.
Die Adresse ist: www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/risikomanagement-an-menschenrechtlichen-standards-ausrichten
Bald gibt es das Papier auch in Leichter Sprache.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) In der vergangenen Zeit kam es mehrfach zu tragischen Attentaten und Gewaltdelikten, wie im Mai 2025 am Hamburger Hauptbahnhof, als eine Frau auf dem Bahnsteig mehrere Personen mit einem Messer angriff und verletzte. Auch in diesem Zusammenhang wurden Forderungen nach einem Datenaustausch zwischen Gesundheits-, Ausländer- und Sicherheitsbehörden laut, der eine "Früherkennung psychisch kranker Gefährder" ermöglichen soll. Der Wunsch nach politischen Lösungen ist nachvollziehbar, jedoch stehen die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Ansicht des Instituts nicht im Einklang mit den Menschenrechten und fördern Stigmatisierungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Darauf weist die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einem Positionspapier hin.
„Der aktuelle sicherheitspolitische Diskurs führt zu Stigmatisierung und fördert die falsche Wahrnehmung, Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen seien grundsätzlich gewalttätiger als andere Menschen“, so Jana Offergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle. In der Auseinandersetzung mit den Hintergründen von Attentaten und Gewaltdelikten liegt der Fokus häufig fast ausschließlich auf der psychiatrischen Diagnose der Täter. „Damit,“ so Offergeld, „drohen alle Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen unter Generalverdacht gestellt zu werden. Außerdem verengt es die Debatte auf medizinische und sicherheitsbezogene Aspekte, anstatt wirkungsvolle Präventionsstrategien in den Blick zu nehmen.“
Politische Forderungen nach einer Ausweitung ärztlicher Zwangsbehandlungen, beispielsweise einer Verpflichtung zur Einnahme von Medikamenten nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Einrichtung, sieht das Institut kritisch. „Zwangsbehandlungen, auch außerhalb des Krankenhauses, und zunehmende Kontrollen stärken die ordnungspolitische Funktion der Psychiatrie, schaffen aber keine zusätzlichen Unterstützungsangebote“, betont Offergeld. Diese braucht es aus Sicht des Institut aber unbedingt: „Derzeit haben viele Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen keinen Zugang zu ambulanten und auf Freiwilligkeit basierenden Behandlungs- und Unterstützungsangeboten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Fluchterfahrung.“
Menschenrechtliche Bedenken hat das Institut auch im Hinblick auf den angedachten Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Gesundheitsbehörden, der explizit auf Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen abzielt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst zu entscheiden, wer welche persönlichen Daten bekommt, und die Wahrung des Datenschutzes sind in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt.
Das Positionspapier der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist auf dieser Internetseite nachzulesen.Eine Übersetzung des Positionspapiers in Leichte Sprache folgt in Kürze.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
BERLIN (kobinet) In der vergangenen Zeit kam es mehrfach zu tragischen Attentaten und Gewaltdelikten, wie im Mai 2025 am Hamburger Hauptbahnhof, als eine Frau auf dem Bahnsteig mehrere Personen mit einem Messer angriff und verletzte. Auch in diesem Zusammenhang wurden Forderungen nach einem Datenaustausch zwischen Gesundheits-, Ausländer- und Sicherheitsbehörden laut, der eine "Früherkennung psychisch kranker Gefährder" ermöglichen soll. Der Wunsch nach politischen Lösungen ist nachvollziehbar, jedoch stehen die vorgeschlagenen Maßnahmen nach Ansicht des Instituts nicht im Einklang mit den Menschenrechten und fördern Stigmatisierungen von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Darauf weist die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte in einem Positionspapier hin.
„Der aktuelle sicherheitspolitische Diskurs führt zu Stigmatisierung und fördert die falsche Wahrnehmung, Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen seien grundsätzlich gewalttätiger als andere Menschen“, so Jana Offergeld, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Monitoring-Stelle. In der Auseinandersetzung mit den Hintergründen von Attentaten und Gewaltdelikten liegt der Fokus häufig fast ausschließlich auf der psychiatrischen Diagnose der Täter. „Damit,“ so Offergeld, „drohen alle Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen unter Generalverdacht gestellt zu werden. Außerdem verengt es die Debatte auf medizinische und sicherheitsbezogene Aspekte, anstatt wirkungsvolle Präventionsstrategien in den Blick zu nehmen.“
Politische Forderungen nach einer Ausweitung ärztlicher Zwangsbehandlungen, beispielsweise einer Verpflichtung zur Einnahme von Medikamenten nach der Entlassung aus einer psychiatrischen Einrichtung, sieht das Institut kritisch. „Zwangsbehandlungen, auch außerhalb des Krankenhauses, und zunehmende Kontrollen stärken die ordnungspolitische Funktion der Psychiatrie, schaffen aber keine zusätzlichen Unterstützungsangebote“, betont Offergeld. Diese braucht es aus Sicht des Institut aber unbedingt: „Derzeit haben viele Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen keinen Zugang zu ambulanten und auf Freiwilligkeit basierenden Behandlungs- und Unterstützungsangeboten. Dies gilt insbesondere für Menschen mit Fluchterfahrung.“
Menschenrechtliche Bedenken hat das Institut auch im Hinblick auf den angedachten Datenaustausch zwischen Sicherheits- und Gesundheitsbehörden, der explizit auf Menschen mit psychosozialen Beeinträchtigungen abzielt. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, also das Recht, selbst zu entscheiden, wer welche persönlichen Daten bekommt, und die Wahrung des Datenschutzes sind in Deutschland verfassungsrechtlich geschützt.
Das Positionspapier der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist auf dieser Internetseite nachzulesen.Eine Übersetzung des Positionspapiers in Leichte Sprache folgt in Kürze.




