Hamburg (kobinet)
Die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen haben sich getroffen.
Das waren Beauftragte vom Bund.
Und Beauftragte von den Bundes-Ländern.
Sie haben eine Erklärung gemacht.
Die Erklärung heißt: Hamburger Erklärung.
In der Erklärung steht: Digitale Angebote müssen barriere-frei sein.
Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen können alles benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Deutschland hat die UN-Behinderten-Rechts-Konvention unterschrieben.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
In dem Vertrag stehen Rechte für behinderte Menschen.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
In dem Vertrag steht: Alle müssen mitmachen können.
Das gilt auch im Internet.
Und bei Computer-Programmen.
Digitale Barriere-Freiheit ist sehr wichtig.
Ulrike Kloiber ist eine Beauftragte aus Hamburg.
Sie sagt: Digitale Barriere-Freiheit ist wichtig für Gerechtigkeit.
Alle Menschen sollen digitale Angebote nutzen können.
Dann können alle Menschen mitmachen.
Das nennt man: Teilhabe.
Teilhabe bedeutet: Du machst bei etwas mit.
Du kannst mit-bestimmen.
Barriere-Freiheit bedeutet: einfache Zugänge für alle
Ulrike Kloiber sagt auch: Der Bund muss etwas tun.
Die Länder müssen etwas tun.
Die Städte und Gemeinden müssen etwas tun.
Sie alle müssen Barriere-Freiheit zur Regel machen.
Es gibt schon Gesetze dafür.
Diese Gesetze müssen umgesetzt werden.
Jürgen Dusel ist der Beauftragte der Bundes-Regierung.
Der Behinderten-beauftragte hilft Menschen mit Behinderung.
Er arbeitet für die Bundes-regierung.
Er sagt: Digitale Angebote können sehr helfen.
Aber sie müssen von Anfang an barriere-frei sein.
Menschen mit Behinderungen müssen mitreden können.
Sie sind die Fach-Leute.
Entwickler müssen mehr über Barriere-Freiheit lernen.
Es gibt schon einige Gesetze in Deutschland.
Zum Beispiel: Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz.
Das Barriere-Freiheits-Stärkungs-Gesetz ist ein Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz sagt: Es soll weniger Hindernisse geben.
Menschen mit Behinderung sollen überall hin-kommen.
Zum Beispiel in Häuser oder auf Internet-Seiten.
Oder: Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das Behinderten-gleichstellungs-gesetz ist ein Gesetz.
Es hilft Menschen mit Behinderung.
Diese Gesetze helfen.
Aber sie müssen besser umgesetzt werden.
Die Beauftragten fordern unter anderem:
Neue digitale Lösungen müssen barriere-frei sein.
Die Gesetze müssen streng umgesetzt werden.
Es soll bessere Kontrollen geben.
Mehr Produkte müssen barriere-frei werden.
Die Verwaltung soll ein Vorbild sein.
Eine Verwaltung regelt Dinge für Menschen.
Zum Beispiel in einer Stadt oder Schule.
Menschen mit Behinderungen sollen mitarbeiten können.
Alle Menschen sollen digitale Angebote nutzen lernen.
Die Beauftragten bitten alle um Hilfe.
Den Bund.
Die Länder.
Die Städte und Gemeinden.
Digitale Barriere-Freiheit soll normal werden.
Dann können alle Menschen mitmachen.
Die Hamburger Erklärung kann man im Internet lesen.
Hier ist der Link zur Hamburger Erklärung.

Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Hamburg (kobinet) Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben auf ihrem 70. Treffen die "Hamburger Erklärung" verabschiedet. Darin fordern sie eine konsequente Digitalisierungspolitik auf Basis der Grundrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), um Menschen mit Behinderungen eine barrierefreie Nutzung digitaler Technologien sowie umfassende digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet, Barrierefreiheit auch im digitalen Raum sicherzustellen. Digitale Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung, um allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe und politische Partizipation zu ermöglichen. Die Beauftragten betonen, dass Digitalisierung das Potenzial hat, bestehende Barrieren abzubauen – vorausgesetzt, sie wird barrierefrei und inklusiv gestaltet, heißt es in der Presseinformation der Beauftragten.
Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Ulrike Kloiber betonte hierzu: „Digitale Barrierefreiheit ist kein technisches Detail, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Nur wenn digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet, klar strukturiert, verständlich und für alle zugänglich sind, können alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.“
Barrierefreiheit bedeutet: einfache Zugänge für alle
Und weiter betonte Ulrike Kloiber: „Mit der Hamburger Erklärung senden wir ein klares Signal: Bund, Länder und Kommunen müssen digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard verankern und die bestehenden Gesetze konsequent umsetzen. Digitalisierung darf kein Risiko der Ausgrenzung sein – überall dort, wo digitale Angebote noch nicht ausreichen, brauchen wir weiterhin analoge Zugangswege.“
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erklärte: „Natürlich können digitale Anwendungen äußerst hilfreich für Menschen mit Behinderungen sein! Wir müssen sie nur von Anfang an barrierefrei entwickeln – und dabei die Expertise der Menschen mit Behinderungen konsequent einbeziehen, denn sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache. Das Wissen und die Kompetenz von Entwicklern und Auftraggebern ist hingegen noch sehr ausbaufähig, hier müssen wir dafür sorgen, dass das Thema der Barrierefreiheit zwingend Bestandteil der Ausbildung wird. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land – auch im digitalen Bereich. Deshalb muss sie von Anfang an auf unserer Checkliste stehen!“
Die Erklärung hebt hervor, dass digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet und den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen sollte. Hierfür bilden die bestehenden Gesetze wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits eine wichtige Grundlage. Allerdings müsse die praktische Umsetzung deutlich konsequenter erfolgen.
Die Beauftragten fordern unter anderem:
- digitale Innovationen zu fördern, die Inklusion ermöglichen und Technologien von Beginn an barrierefrei auszugestalten;
- bestehende rechtliche Verpflichtungen konsequent durchzusetzen – auch durch stärkere Überwachungs- und Sanktionsmechanismen sowie durch kürzere Übergangsfristen;
- rechtliche Verpflichtungen auf weitere relevante Produkte und Dienstleistungen zu erweitern;
- die öffentliche Verwaltung eine Vorbildfunktion einnehmen zu lassen – durch barrierefreie Beschaffung, Schulungen und Einbindung von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen, wie es im Hamburg bereits Praxis ist;
- digitale Kompetenzen auszubauen und niedrigschwellige Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen anzubieten.
Die Beauftragten appellieren an Bund, Länder und Kommunen, die digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard zu verankern und damit die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der digitalen Gesellschaft zu gewährleisten.
Die „Hamburger Erklärung“ ist hier online abrufbar: Hamburger Erklärung

Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Hamburg (kobinet) Die Beauftragten des Bundes und der Länder für die Belange von Menschen mit Behinderungen haben auf ihrem 70. Treffen die "Hamburger Erklärung" verabschiedet. Darin fordern sie eine konsequente Digitalisierungspolitik auf Basis der Grundrechte und der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), um Menschen mit Behinderungen eine barrierefreie Nutzung digitaler Technologien sowie umfassende digitale Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der UN-BRK verpflichtet, Barrierefreiheit auch im digitalen Raum sicherzustellen. Digitale Barrierefreiheit ist eine Grundvoraussetzung, um allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe und politische Partizipation zu ermöglichen. Die Beauftragten betonen, dass Digitalisierung das Potenzial hat, bestehende Barrieren abzubauen – vorausgesetzt, sie wird barrierefrei und inklusiv gestaltet, heißt es in der Presseinformation der Beauftragten.
Die Senatskoordinatorin für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Ulrike Kloiber betonte hierzu: „Digitale Barrierefreiheit ist kein technisches Detail, sondern eine Frage der Gerechtigkeit. Nur wenn digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet, klar strukturiert, verständlich und für alle zugänglich sind, können alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben.“
Barrierefreiheit bedeutet: einfache Zugänge für alle
Und weiter betonte Ulrike Kloiber: „Mit der Hamburger Erklärung senden wir ein klares Signal: Bund, Länder und Kommunen müssen digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard verankern und die bestehenden Gesetze konsequent umsetzen. Digitalisierung darf kein Risiko der Ausgrenzung sein – überall dort, wo digitale Angebote noch nicht ausreichen, brauchen wir weiterhin analoge Zugangswege.“
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erklärte: „Natürlich können digitale Anwendungen äußerst hilfreich für Menschen mit Behinderungen sein! Wir müssen sie nur von Anfang an barrierefrei entwickeln – und dabei die Expertise der Menschen mit Behinderungen konsequent einbeziehen, denn sie sind die Expertinnen und Experten in eigener Sache. Das Wissen und die Kompetenz von Entwicklern und Auftraggebern ist hingegen noch sehr ausbaufähig, hier müssen wir dafür sorgen, dass das Thema der Barrierefreiheit zwingend Bestandteil der Ausbildung wird. Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes Land – auch im digitalen Bereich. Deshalb muss sie von Anfang an auf unserer Checkliste stehen!“
Die Erklärung hebt hervor, dass digitale Angebote von Anfang an barrierefrei gestaltet und den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellen sollte. Hierfür bilden die bestehenden Gesetze wie das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Onlinezugangsgesetz (OZG) bereits eine wichtige Grundlage. Allerdings müsse die praktische Umsetzung deutlich konsequenter erfolgen.
Die Beauftragten fordern unter anderem:
- digitale Innovationen zu fördern, die Inklusion ermöglichen und Technologien von Beginn an barrierefrei auszugestalten;
- bestehende rechtliche Verpflichtungen konsequent durchzusetzen – auch durch stärkere Überwachungs- und Sanktionsmechanismen sowie durch kürzere Übergangsfristen;
- rechtliche Verpflichtungen auf weitere relevante Produkte und Dienstleistungen zu erweitern;
- die öffentliche Verwaltung eine Vorbildfunktion einnehmen zu lassen – durch barrierefreie Beschaffung, Schulungen und Einbindung von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung digitaler Verwaltungsleistungen, wie es im Hamburg bereits Praxis ist;
- digitale Kompetenzen auszubauen und niedrigschwellige Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen anzubieten.
Die Beauftragten appellieren an Bund, Länder und Kommunen, die digitale Barrierefreiheit als selbstverständlichen Standard zu verankern und damit die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in der digitalen Gesellschaft zu gewährleisten.
Die „Hamburger Erklärung“ ist hier online abrufbar: Hamburger Erklärung





Natürlich ist digitale Barrierefreiheit wichtig. Niemand stellt das infrage. Sie kann Türen öffnen, Kommunikation erleichtern und Teilhabe ermöglichen, theoretisch. In der Praxis bleibt sie jedoch oft ein isolierter Fortschritt, der an der Realität vorbeigeht.
Ich kann heute barrierefrei einen Arzttermin online buchen, in einer oftmals nicht barrierefreien Praxis. Ich kann mich auf der Website meiner Stadtverwaltung problemlos durch barrierefreie Menüs klicken, ohne dort eine einzige verlässliche Information über die tatsächliche Zugänglichkeit der eigenen Gebäude, Toiletten oder Dienstleistungen zu finden. Ich kann mir das Kinoprogramm barrierefrei ansehen, aber nicht ins Kino gehen.
Ich kann mir auf bahn.de barrierefrei anzeigen lassen, wann der nächste Zug fährt, aber nicht einsteigen, weil der Aufzug am Bahnhof defekt ist oder der Zug selbst ohne Hublift kommt. Ich kann den Kulturkalender meines Landkreises barrierefrei durchsuchen, der eine Fülle von Veranstaltungen auflistet, aber keine Informationen zur Barrierefreiheit der einzelnen Veranstaltungen bietet.
Und ich kann im Programm der Volkshochschule nach Kursen suchen, bei denen zwar markiert ist, ob sie barrierefrei sind oder nicht, aber keinen Filter nutzen, um gezielt nach barrierefreien Angeboten zu suchen.
Digitale Barrierefreiheit ersetzt keine reale Barrierefreiheit!