HANNOVER (kobinet)
Nieder-Sachsen hat eine neue Förder-Richtlinie.
Das ist eine Regel für Geld-Hilfe.
Die Regel sagt: Wer bekommt Geld?
Und: Wofür gibt es das Geld?
Die Richtlinie heißt: Gemeinsame Modell-Vorhaben.
Das ist ein Test für neue Ideen.
Man probiert etwas Neues aus.
Wenn es gut klappt: Dann machen es mehr Menschen.
Nieder-Sachsen arbeitet mit den Pflege-Kassen zusammen.
Pflege-Kassen sind Versicherungen für Pflege.
Sie zahlen Geld für kranke Menschen.
Oder für alte Menschen.
Sie wollen Projekte in ganz Nieder-Sachsen fördern.
Die Projekte helfen Menschen mit Pflege-Bedarf.
Auch die Angehörigen bekommen Hilfe.
Das sind Menschen aus der Familie.
Das können Eltern sein.
Oder Kinder.
Oder Ehe-Partner.
Die Projekte sollen die Lebens-Qualität verbessern.
Das heißt: Wie gut geht es einem Menschen im Leben.
Das Leben soll besser werden.
Menschen im Wohn-Viertel arbeiten mehr zusammen.
Menschen im Dorf helfen sich gegenseitig.
Die Projekte haben neue Ideen.
Diese Ideen verbessern die Versorgung.
Das Lebens-Umfeld wird besser.
Viele verschiedene Menschen arbeiten mit.
Alle Projekte werden wissenschaftlich begleitet.
Forscher schauen genau hin.
Sie prüfen: Was klappt gut?
Dann schreiben sie einen Bericht.
Fach-Leute schauen sich die Projekte an.
Sie prüfen: Funktionieren die Projekte gut?
Dann können die Projekte überall genutzt werden.
Die Richtlinie steht jetzt im Internet.
Sie gilt nach Para-graf 123 SGB XI.
Ein Para-graf ist ein Abschnitt in einem langen Text.
So findet man Text-Stellen leichter wieder.
Para-graf 123 steht im Sozial-Gesetz-Buch 11.
Das ist das Gesetz über Pflege-Versicherung.
SGB XI ist das Gesetz für Pflege-Versicherung.
Die Förderung folgt bestimmten Empfehlungen.
Die Empfehlungen kommen vom Spitzen-Verband.
Das ist eine große Gruppe.
Viele kleinere Gruppen sind dort zusammen.
Der Spitzen-Verband spricht für alle.
Der Spitzen-Verband vertritt die Pflege-Kassen.
Sie haben Interesse an einem Projekt?
Dann können Sie sich jetzt informieren.
Die Informationen stehen im Internet.
Die Internet-Seite ist vom Landes-Amt für Soziales.
Das ist eine Behörde vom Bundes-Land.
Das Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Das Landes-Amt arbeitet für das Bundes-Land.
Das Landes-Amt ist für Soziales zuständig.
Und für Jugend und Familie.
Dort finden Sie alle Informationen zum Antrag.
Das ist ein Wunsch an ein Amt.
Sie schreiben auf: Das möchte ich haben.
Dann schicken Sie den Antrag zum Amt.
Sie können den Antrag ab sofort stellen.

Foto: Gemeinfrei, public domain
HANNOVER (kobinet) Mit einer neuen Förderrichtlinie für "Gemeinsame Modellvorhaben" möchte Niedersachsen zusammen mit den Pflegekassen Projekte in ganz Niedersachsen unterstützen, die die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen etwa durch die Einbindung und Stärkung der Quartiers- und Dorfgemeinschaft verbessern.
So sollen innovative Ansätze dafür sorgen, dass die Versorgung und das Lebensumfeld von pflegebedürftigen Menschen in den Kommunen weiterentwickelt und die unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteure beteiligt werden. Alle Projekte werden wissenschaftlich begleitet, um verlässliche Aussagen über die Wirksamkeit und eine mögliche Übernahme in die Regelversorgung treffen zu können.
Die niedersächsische Richtlinie zur Förderung gemeinsamer Modellvorhaben nach § 123 SGB XI ist jetzt veröffentlicht. Die Förderung orientiert sich an den zwischen Bund, Ländern und Pflegeversicherungen abgestimmten Empfehlungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV-SV). Interessierte Projektträger können sich ab sofort auf den Webseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie über den Antragsprozess informieren.

Foto: Gemeinfrei, public domain
HANNOVER (kobinet) Mit einer neuen Förderrichtlinie für "Gemeinsame Modellvorhaben" möchte Niedersachsen zusammen mit den Pflegekassen Projekte in ganz Niedersachsen unterstützen, die die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen etwa durch die Einbindung und Stärkung der Quartiers- und Dorfgemeinschaft verbessern.
So sollen innovative Ansätze dafür sorgen, dass die Versorgung und das Lebensumfeld von pflegebedürftigen Menschen in den Kommunen weiterentwickelt und die unterschiedlichsten Akteurinnen und Akteure beteiligt werden. Alle Projekte werden wissenschaftlich begleitet, um verlässliche Aussagen über die Wirksamkeit und eine mögliche Übernahme in die Regelversorgung treffen zu können.
Die niedersächsische Richtlinie zur Förderung gemeinsamer Modellvorhaben nach § 123 SGB XI ist jetzt veröffentlicht. Die Förderung orientiert sich an den zwischen Bund, Ländern und Pflegeversicherungen abgestimmten Empfehlungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV-SV). Interessierte Projektträger können sich ab sofort auf den Webseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie über den Antragsprozess informieren.




