Berlin (kobinet)
Bahn-Reisen sind oft schwer.
Für Menschen mit Behinderung sind sie noch schwerer.
Die Bahn funktioniert oft nicht gut.
Menschen mit Behinderung brauchen oft Hilfe.
Sie können sich nicht sicher sein.
Sie wissen nicht: Komme ich wirklich an?
Das sagt die Anti-Diskriminierungs-Stelle des Bundes.
Anti-Diskriminierungs-Stelle bedeutet: Eine Stelle hilft Menschen.
Diese Menschen wurden schlecht behandelt.
Das passiert wegen ihrer Haut-Farbe oder Religion oder Behinderung.
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle hilft Menschen mit Behinderung.
Sie schreibt über Probleme beim Bahn-Fahren.
Menschen mit Behinderung werden oft schlecht behandelt.
Diskriminierung bedeutet: Menschen werden schlecht behandelt.
Das ist unfair.
Ein Mann wollte mit dem Zug fahren.
Er sitzt im Roll-Stuhl.
Er hat sich vorher angemeldet.
Das muss man machen.
Die Bahn hat gesagt: Es geht nicht.
Die Türen für Roll-Stühle waren kaputt.
Die Bahn wusste das schon vorher.
Sie hat es dem Mann nicht gesagt.
Der Mann hat einen anderen Vorschlag gemacht.
Er wollte durch eine andere Tür einsteigen.
Er wollte beim Bord-Restaurant stehen.
Bord-Restaurant bedeutet: Ein Restaurant im Zug.
Dort kann man Essen und Trinken kaufen.
Die Bahn hat nein gesagt.
Die Bahn hat gesagt: Das ist zu gefährlich.
Die Bahn wollte keine andere Lösung finden.
Die Anti-Diskriminierungs-Stelle sagt: Das ist nicht gut.
Die Bahn muss von Anfang an barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können es nutzen.
Auch Menschen mit Behinderung haben keine Probleme.
Es muss immer Lösungen geben.
Menschen mit Behinderung wollen selbst-bestimmt leben.
Selbst-bestimmt bedeutet: Du entscheidest alleine.
Niemand sagt dir was du tun sollst.
Kaputte Technik macht das schwer.
Barrieren machen das auch schwer.

Foto: ADS
Berlin (kobinet) Bahnreisen können anstrengend sein. Noch anstrengender und frustrierender sind sie häufig für mobilitätseingeschränkte Menschen. Denn oft sind die Abläufe unvorhersehbar und Menschen, die auf Hilfsmittel und/oder Hilfe angewiesen sind, können sich noch weniger als andere Reisende darauf verlassen, am Ende eines langen Reisetages an ihrem Ziel anzukommen", so heißt es in einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). In ihrem Newsletter geht diese auf die strukturelle Benachteiligung mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Personenverkehr ein.
Strukturelle Benachteiligung mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
Ein jähes Ende fanden jüngst die Reisepläne eines Ratsuchenden, der sich umgehend an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wandte, nachdem die Bahn ihn am Gleis hatte stehen lassen. „Trotz rechtzeitiger Anmeldung beim Mobilitätsservice konnte der Ratsuchende, der Rollstuhlfahrer ist, seine Zugfahrt nicht antreten. Der Grund: Beide vorgesehenen Türen zum Rollstuhlplatz waren defekt. Diese Information war zwar im System hinterlegt, dem Ratsuchenden aber nicht vorab mitgeteilt worden. Sein Alternativvorschlag – über eine andere Tür einzusteigen und sich im Bereich des Bordrestaurants aufzuhalten – wurde pauschal abgelehnt mit der Begründung, er stelle so ein ‚Sicherheitsrisiko‘ dar. Raum für andere, flexiblere Lösungen sah der Beförderer nicht.“
Auch wenn Sicherheitsbedenken benachteiligende Maßnahmen im Sinne des AGG rechtfertigen können, zeigt dieser Fall nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wie wichtig es ist, Barrierefreiheit von Anfang an und überall mitzudenken und flexible Lösungen zu erarbeiten. Denn für Betroffene ist und bleibt es frustrierend, wenn technische Fehler, strukturelle Hürden und Barrieren im Alltag einer selbstbestimmten Lebensgestaltung einen Strich durch die Rechnung machen.

Foto: ADS
Berlin (kobinet) Bahnreisen können anstrengend sein. Noch anstrengender und frustrierender sind sie häufig für mobilitätseingeschränkte Menschen. Denn oft sind die Abläufe unvorhersehbar und Menschen, die auf Hilfsmittel und/oder Hilfe angewiesen sind, können sich noch weniger als andere Reisende darauf verlassen, am Ende eines langen Reisetages an ihrem Ziel anzukommen", so heißt es in einem Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). In ihrem Newsletter geht diese auf die strukturelle Benachteiligung mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Personenverkehr ein.
Strukturelle Benachteiligung mobilitätseingeschränkter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
Ein jähes Ende fanden jüngst die Reisepläne eines Ratsuchenden, der sich umgehend an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wandte, nachdem die Bahn ihn am Gleis hatte stehen lassen. „Trotz rechtzeitiger Anmeldung beim Mobilitätsservice konnte der Ratsuchende, der Rollstuhlfahrer ist, seine Zugfahrt nicht antreten. Der Grund: Beide vorgesehenen Türen zum Rollstuhlplatz waren defekt. Diese Information war zwar im System hinterlegt, dem Ratsuchenden aber nicht vorab mitgeteilt worden. Sein Alternativvorschlag – über eine andere Tür einzusteigen und sich im Bereich des Bordrestaurants aufzuhalten – wurde pauschal abgelehnt mit der Begründung, er stelle so ein ‚Sicherheitsrisiko‘ dar. Raum für andere, flexiblere Lösungen sah der Beförderer nicht.“
Auch wenn Sicherheitsbedenken benachteiligende Maßnahmen im Sinne des AGG rechtfertigen können, zeigt dieser Fall nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, wie wichtig es ist, Barrierefreiheit von Anfang an und überall mitzudenken und flexible Lösungen zu erarbeiten. Denn für Betroffene ist und bleibt es frustrierend, wenn technische Fehler, strukturelle Hürden und Barrieren im Alltag einer selbstbestimmten Lebensgestaltung einen Strich durch die Rechnung machen.




