Krautheim (kobinet)
Heute vor 16 Jahren ist die UN-Behindertenrechts-Konvention in Deutschland in Kraft getreten.
Das bedeutet: Dieses wichtige Gesetz für die Rechte von Menschen mit Behinderung gilt seit 16 Jahren in Deutschland.
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter hat dazu etwas gesagt.
Die Abkürzung für diesen Verband ist: BSK.
Der BSK fordert: Die Politik muss anders denken.
Der BSK sagt: Menschen mit Behinderungen sollen selbst entscheiden können.
Sie sollen entscheiden können: Wie möchte ich leben?
Wo möchte ich leben?
Mit wem möchte ich leben?
Das soll für alle Menschen mit Behinderungen gelten.
Egal, welche Behinderung sie haben.
Und egal, wie schwer ihre Behinderung ist.
Dieses Recht steht in der UN-Behindertenrechts-Konvention.
Es steht im Artikel 19.
Aber in der Wirklichkeit wird dieses Recht oft nicht beachtet.
Fast die Hälfte aller Menschen mit Behinderungen wohnen in Pflegeheimen oder Altenheimen.
Diese Menschen bekommen Geld vom Staat für das Wohnen.
Viele wohnen nicht freiwillig in diesen Heimen.
Sie haben oft keine andere Wahl.
Verena Gotzes ist die Vorsitzende vom BSK.
Sie sagt: Die neue Regierung von Deutschland muss für ein selbstbestimmtes Leben sorgen.
Dafür brauchen Menschen mit Behinderungen:
- Wohnungen ohne Barrieren
- Unterstützungs-Angebote für jeden Menschen
- Eine Gemeinschaft, wo alle dabei sein können
Es gibt ein Gesetz: das Bundesteilhabegesetz.
Die Abkürzung dafür ist: BTHG.
Dieses Gesetz wird nicht gut umgesetzt.
Es gibt zwei Probleme beim Bundesteilhabegesetz:
- Der Mehrkosten-Vorbehalt
- Das Leistungs-Pooling
Der Mehrkosten-Vorbehalt bedeutet: Wenn eine Wohnform zu viel Geld kostet, dann muss der Staat sie nicht bezahlen.
Das Leistungs-Pooling bedeutet: Mehrere Menschen mit Behinderungen müssen sich Assistenz-Leistungen teilen.
Durch diese beiden Dinge können Menschen mit Behinderungen oft nicht selbst entscheiden.
Sie können nicht frei wählen, wie sie leben möchten.
Außerdem gibt es das Gesamt-Plan-Verfahren.
Das ist wichtig für die richtige Unterstützung.
Aber dieses Verfahren wird oft nicht richtig gemacht.
Verena Gotzes sagt: Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen in Heimen leben müssen.
Viele leben dort, weil es nicht genug Wohnungen ohne Barrieren gibt.
Oder weil Assistenz zu Hause zu viel Arbeit macht.
Der BSK fordert:
- Ein Programm für mehr Wohnungen ohne Barrieren in Deutschland
- Eine Strategie für die Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention
Bei dieser Strategie sollen Menschen mit Behinderungen mitarbeiten.
Es soll nicht über ihre Köpfe hinweg entschieden werden.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert auch:
Es soll weniger Heime geben.
Stattdessen soll es mehr inklusive Wohn-Formen geben.
Deutschland braucht über 2 Millionen Wohnungen ohne Barrieren.
Aber nur 2 von 100 Wohnungen sind barrierefrei.
Verena Gotzes sagt: Barrierefreiheit darf kein Luxus sein.
Barrierefreiheit muss überall sein:
- Bei Wohnungen
- Bei Straßen und Gebäuden
- Bei Verkehrsmitteln
- Bei der Gesundheit
- Bei der Bildung
Verena Gotzes sagt: Deutschland kann nur inklusiv werden, wenn die Politik entschlossen handelt.
Der BSK will dabei helfen.
Zusammen mit der Bundesregierung, den Bundesländern und den Städten und Gemeinden.

Foto: BSK
Krautheim (kobinet) Anlässlich des heutigen 16. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland fordert der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) ein entschlossenes politisches Umdenken: "Menschen mit Behinderungen müssen endlich uneingeschränkt selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten – unabhängig von Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung. Dieses Recht ist im Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, wird aber in der Praxis viel zu häufig eingeschränkt", heißt es in einer Presseinformation des BSK.
„Noch immer leben fast die Hälfte aller Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zum Wohnen erhalten, wohnen in Pflege- oder Altersheimen – häufig nicht, weil sie das möchten, sondern weil ihnen keine realistische Alternative bleibt“, erklärte Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK. „Die neue Bundesregierung steht in der Pflicht, die Voraussetzungen für ein wirklich selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu schaffen. Dazu gehören barrierefreier Wohnraum, flächendeckende personenzentrierte Unterstützungsangebote und ein inklusives Gemeinwesen.“ Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sei bisher vielfach unzureichend, so der Verband. Insbesondere der Mehrkostenvorbehalt und die Möglichkeit der Leistungspooling schränken das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen massiv ein. Zudem werde das gesetzlich vorgesehene Gesamtplanverfahren vielerorts nur unzureichend angewendet, obwohl es ein zentrales Instrument zur bedarfsgerechten Unterstützung sein soll.
„Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen immer noch gezwungen sind, in stationären Einrichtungen zu leben, weil es an barrierefreiem Wohnraum mangelt oder Assistenzleistungen im eigenen Zuhause zu aufwendig erscheinen“, so Verena Gotzes. „Wir fordern ein bundesweites Förderprogramm für barrierefreien Wohnungsbau und eine klare politische Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-BRK – entwickelt gemeinsam mit den Betroffenen, nicht über ihre Köpfe hinweg.“ Der BSK schließt sich damit den Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte an, das ebenfalls betont, dass stationäre Einrichtungen schrittweise zugunsten inklusiver und individueller Wohnformen abgebaut werden müssen. Deutschland brauche laut aktuellen Schätzungen über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen – doch nur etwa zwei Prozent aller Wohnungen hierzulande sind bisher vollständig barrierefrei. „Barrierefreiheit darf kein Luxus sein, sondern muss von Anfang an selbstverständlich mitgedacht werden – bei Wohnraum genauso wie bei Infrastruktur, Mobilität, Gesundheit oder Bildung“, so Gotzes. „Ein wirklich inklusives Deutschland ist nur möglich, wenn die Politik entschlossen handelt. Wir sind bereit, diesen Weg mitzugestalten – gemeinsam mit der Bundesregierung, den Ländern und Kommunen.“

Foto: BSK
Krautheim (kobinet) Anlässlich des heutigen 16. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland fordert der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) ein entschlossenes politisches Umdenken: "Menschen mit Behinderungen müssen endlich uneingeschränkt selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten – unabhängig von Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung. Dieses Recht ist im Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, wird aber in der Praxis viel zu häufig eingeschränkt", heißt es in einer Presseinformation des BSK.
„Noch immer leben fast die Hälfte aller Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zum Wohnen erhalten, wohnen in Pflege- oder Altersheimen – häufig nicht, weil sie das möchten, sondern weil ihnen keine realistische Alternative bleibt“, erklärte Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK. „Die neue Bundesregierung steht in der Pflicht, die Voraussetzungen für ein wirklich selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu schaffen. Dazu gehören barrierefreier Wohnraum, flächendeckende personenzentrierte Unterstützungsangebote und ein inklusives Gemeinwesen.“ Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sei bisher vielfach unzureichend, so der Verband. Insbesondere der Mehrkostenvorbehalt und die Möglichkeit der Leistungspooling schränken das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen massiv ein. Zudem werde das gesetzlich vorgesehene Gesamtplanverfahren vielerorts nur unzureichend angewendet, obwohl es ein zentrales Instrument zur bedarfsgerechten Unterstützung sein soll.
„Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen immer noch gezwungen sind, in stationären Einrichtungen zu leben, weil es an barrierefreiem Wohnraum mangelt oder Assistenzleistungen im eigenen Zuhause zu aufwendig erscheinen“, so Verena Gotzes. „Wir fordern ein bundesweites Förderprogramm für barrierefreien Wohnungsbau und eine klare politische Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-BRK – entwickelt gemeinsam mit den Betroffenen, nicht über ihre Köpfe hinweg.“ Der BSK schließt sich damit den Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte an, das ebenfalls betont, dass stationäre Einrichtungen schrittweise zugunsten inklusiver und individueller Wohnformen abgebaut werden müssen. Deutschland brauche laut aktuellen Schätzungen über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen – doch nur etwa zwei Prozent aller Wohnungen hierzulande sind bisher vollständig barrierefrei. „Barrierefreiheit darf kein Luxus sein, sondern muss von Anfang an selbstverständlich mitgedacht werden – bei Wohnraum genauso wie bei Infrastruktur, Mobilität, Gesundheit oder Bildung“, so Gotzes. „Ein wirklich inklusives Deutschland ist nur möglich, wenn die Politik entschlossen handelt. Wir sind bereit, diesen Weg mitzugestalten – gemeinsam mit der Bundesregierung, den Ländern und Kommunen.“