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BSK fordert entschlossenes Umdenken für selbstbestimmtes Wohnen

Verena Gotzes
Verena Gotzes
Foto: BSK

Krautheim (kobinet) Anlässlich des heutigen 16. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland fordert der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) ein entschlossenes politisches Umdenken: "Menschen mit Behinderungen müssen endlich uneingeschränkt selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten – unabhängig von Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung. Dieses Recht ist im Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert, wird aber in der Praxis viel zu häufig eingeschränkt", heißt es in einer Presseinformation des BSK.

„Noch immer leben fast die Hälfte aller Menschen mit Behinderungen, die Leistungen zum Wohnen erhalten, wohnen in Pflege- oder Altersheimen – häufig nicht, weil sie das möchten, sondern weil ihnen keine realistische Alternative bleibt“, erklärte Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK. „Die neue Bundesregierung steht in der Pflicht, die Voraussetzungen für ein wirklich selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu schaffen. Dazu gehören barrierefreier Wohnraum, flächendeckende personenzentrierte Unterstützungsangebote und ein inklusives Gemeinwesen.“ Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sei bisher vielfach unzureichend, so der Verband. Insbesondere der Mehrkostenvorbehalt und die Möglichkeit der Leistungspooling schränken das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen massiv ein. Zudem werde das gesetzlich vorgesehene Gesamtplanverfahren vielerorts nur unzureichend angewendet, obwohl es ein zentrales Instrument zur bedarfsgerechten Unterstützung sein soll.

„Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen immer noch gezwungen sind, in stationären Einrichtungen zu leben, weil es an barrierefreiem Wohnraum mangelt oder Assistenzleistungen im eigenen Zuhause zu aufwendig erscheinen“, so Verena Gotzes. „Wir fordern ein bundesweites Förderprogramm für barrierefreien Wohnungsbau und eine klare politische Gesamtstrategie zur Umsetzung der UN-BRK – entwickelt gemeinsam mit den Betroffenen, nicht über ihre Köpfe hinweg.“ Der BSK schließt sich damit den Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte an, das ebenfalls betont, dass stationäre Einrichtungen schrittweise zugunsten inklusiver und individueller Wohnformen abgebaut werden müssen. Deutschland brauche laut aktuellen Schätzungen über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen – doch nur etwa zwei Prozent aller Wohnungen hierzulande sind bisher vollständig barrierefrei. „Barrierefreiheit darf kein Luxus sein, sondern muss von Anfang an selbstverständlich mitgedacht werden – bei Wohnraum genauso wie bei Infrastruktur, Mobilität, Gesundheit oder Bildung“, so Gotzes. „Ein wirklich inklusives Deutschland ist nur möglich, wenn die Politik entschlossen handelt. Wir sind bereit, diesen Weg mitzugestalten – gemeinsam mit der Bundesregierung, den Ländern und Kommunen.“