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Keine Mehrheit für Gesetzesantrag zur Asylpolitik nach turbulenten Debatten

Bundesadler im Plenarsall
Bundestag Adler
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Bereits am 29. Januar 2025 hat Friedrich Merz und die Fraktion der CDU/CSU ihr Versprechen und damit ein Tabu gebrochen, keine Anträge in den Bundestag einzubringen oder darüber abzustimmen, die ohne die Zustimmung der AfD nicht verabschiedet werden können. Damit wurde mit Stimmen aus den Reihen der CDU/CSU, der FDP und AfD ein Entschließungsantrag zur Asylpolitik durchgesetzt. Heute, am 31. Januar, versuchte Friedrich Merz und die CDU/CSU Fraktion einen Gesetzentwurf mit den Stimmen der AfD zur Asylpolitik zu verabschieden. Dies scheiterte jedoch an den fehlenden Stimmen aus der CDU/CSU und FDP, so dass der Antrag nach langen und hitzigen Diskussionen mit 349 Nein-Stimmen gegenüber 338 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen und 41 Abgeordneten, die sich nicht an der Abstimmung beteiligt haben, scheiterte. Während aus den Reihen der Behindertenbewegung Erleichterung über dieses Ergebnis besteht, bleibt der bittere Nachgeschmack, dass viele Abgeordnete der CDU/CSU, der FDP und des BSW bereit waren, sich eine Mehrheit mit der AfD zu besorgen.

„In seiner Rede am 13. November 2024 im Deutschen Bundestag hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Kanzlerkandidat von CDU und CSU, Friedrich Merz, ausweislich des stenografischen Protokolls des Deutschen Bundestags unter anderem erklärt: ‚Für die wenigen verbleibenden Entscheidungen, die ohne Bundeshaushalt möglich sein könnten, will ich Ihnen hier einen Vorschlag machen: Wir sollten mit Ihnen, den Sozialdemokraten, und Ihnen, die Grünen, vereinbaren, dass wir nur die Entscheidungen auf die Tagesordnung des Plenums setzen, über die wir uns zuvor mit Ihnen von der SPD und den Grünen in der Sache geeinigt haben, sodass weder bei der Bestimmung der Tagesordnung noch bei den Abstimmungen in der Sache hier im Haus auch nur ein einziges Mal eine zufällige oder tatsächlich herbeigeführte Mehrheit mit denen da von der AfD zustande kommt. Diese Verabredung möchte ich Ihnen ausdrücklich vorschlagen, meine Damen und Herren. Denn das hätten diese Damen und Herren von rechts außen doch gerne, dass sie plötzlich die Mehrheiten besorgen, und sei es mit Ihnen von den beiden Minderheitsfraktionen bei der Bestimmung der Tagesordnung. Wir wollen das nicht. Ich hoffe, Sie sehen das auch so, liebe Kolleginnen und Kollegen.‘“ Auf diese Aussage von Friedrich Merz hatte auch Angela Merkel in ihrer Kritik am Vorgehen des Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Fraktion vom 30. Januar 2025 verwiesen.

Link zum Statement von Angela Merkel

Aus der Darstellung des Abstimmungsverhätlnis zum beschlossenen Entschließungsantrag vom 29. Januar 2025 wird im Protokoll des Bundestages über die namentliche Abstimmung auch ersichtlich, welche behindertenpolitisch engagierten Abgeordneten für den mit den Stimmen der AfD beschlossenen Entschließungsantrag gestimmt haben. Dies waren:

Hubert Hüppe, Wilfried Oellers und Jens Spahn von der CDU

Jens Beeck und Dr. Marco Buschmann von der FDP

Link zum Protokoll über das Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten

Daher waren Aktive der Behindertenbewegung gespannt, wie sich diese Personen dieses Mal in der Abstimmung verhalten würden, wo es nun sogar um einen Gesetzentwurf ging, der auf die Zustimmung der AfD baute. Im Protokoll über die Abstimmungsergebnisse des Deutschen Bundestages wird das Abstimmungsverhalten dieser Abgeordneten ersichtlich:

Hubert Hüppe, Wilfried Oellers und Jens Spahn von der CDU haben erneut für den Antrag gestimmt

Jens Beeck von der FDP hat sich dieses Mal enthalten und Dr. Marco Buschmann von der FDP hat nicht abgestimmt.

Interessant ist dieses Mal auch das Verhalten der Abgeordneten, die von der Linksfraktion zur Gruppe des BSW gewechselt sind. Von den 10 Abgeordneten der Gruppe BSW haben 7 für den Antrag, der nur mit Zustimmung der AfD durchzusetzen war, gestimmt. 3 BSW-Abgeordnete haben nicht abgestimmt.

Link zum Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung vom 31. Januar und zu den einzelnen Voten der Abgeordneten

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