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Barrierefreiheit: Menschenrechte dürfen keine Sparmasse sein

Verena Gotzes
Verena Gotzes
Foto: BSK

Krautheim (kobinet) Die geplanten Sparmaßnahmen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die auch die Barrierefreiheit betreffen, stoßen auf scharfe Kritik. Die Bundesvorsitzende des Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK), Verena Gotzes, warnt eindringlich vor einem Rückschritt in der Inklusion: "Das, was hier diskutiert wird, ist nicht weniger als ein Angriff auf die Menschenrechte. Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil einer inklusiven Gesellschaft, wie sie uns die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt. Einsparungen in diesem Bereich zu fordern, zeugt von kurzsichtiger Ignoranz gegenüber den Bedürfnissen und Rechten von Menschen mit Behinderungen.“ Hintergrund der Kritik des BSK ist ein Bericht in der WELT, wonach der Städte- und Gemeindebund Einsparungen bei der Barrierefreiheit fordert.

Im Bericht der WELT vom 3. Januar 2025 wird auf die Aussagen des Präsidenten des kommunalen Spitzenverbands, Uwe Brandl (CSU), Bezug genommen. So heißt es dort: „Auch bei der Barrierefreiheit könne erheblich gespart werden. Er kritisierte, dass öffentliche Gebäude nur dann Förderungen erhalten würden, wenn sie komplett barrierefrei gebaut werden und sprach von ‚überzogenen Standards‘. Brandl regte an, nicht jedes Stockwerk öffentlicher Gebäude barrierefrei zu bauen, sondern nur das Erdgeschoss.“ Dazu erklärte Verena Gotzes vom BSK: „Diese Vorschläge stellen nicht nur eine Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention dar, sondern gefährden auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Eine Reduzierung der Barrierefreiheit wäre ein fatales Signal an alle Menschen mit Behinderungen: Eure Teilhabe ist nicht wichtig. Das können und dürfen wir als Gesellschaft nicht akzeptieren.“

Auch die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) äußerte sich kritisch zu den Einsparplänen. Sie bezeichnete diese als „ethisch fragwürdig und volkswirtschaftlich kurzsichtig“. Die Folgen solcher Maßnahmen seien langfristig höhere soziale und wirtschaftliche Kosten, da eine fehlende Inklusion gesellschaftliche Spaltungen vertiefe und Chancengleichheit verhindere. Der BSK fordert eine nachhaltige Reform der Kommunalfinanzierung, die Altschuldenübernahme durch den Bund sowie eine faire Kostenverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Es braucht mutige und zukunftsweisende Lösungen, keine Rückschritte, die auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden“, so Gotzes. Der BSK appelliert an die Politik, Menschenrechte nicht dem Rotstift zu opfern, und warnt davor, die UN-Behindertenrechtskonvention als reines Lippenbekenntnis zu behandeln.

Link zum Beitrag der WELT vom 3. Januar 2025