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DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber „Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung“ aktualisiert. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, welche erb- und sozialhilferechtlichen Aspekte bei der Gestaltung eines sogenannten Behindertentestaments zu beachten sind. Das zentrale Element des Behindertentestaments ist die Testamentsvollstreckung. Sehr detailliert geht der Ratgeber deshalb darauf ein, welche Personen als Testamentsvollstrecker in Frage kommen und unter welchen Voraussetzungen ein nichtbehindertes Geschwisterkind zugleich rechtlicher Betreuer und Testamentsvollstrecker sein kann. Anhand eines konkreten Beispiels werden die Regelungen, die in einem Behindertentestament zu treffen sind, verdeutlicht.
Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.
Mitautor des nunmehr bereits in der 9. Auflage erschienen Rechtsratgebers ist der Bremer Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet. Der Ratgeber steht im Internet als Download unter der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos zur Verfügung. Er kann außerdem als Druckversion zum Preis von 1,50 Euro (Mitglieder) beziehungsweise zwei Euro (Nichtmitglieder) im Webshop des bvkm bestellt werden.