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Selbstbestimmung stärken – Für eine Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes

Logo des Gesamtverband des Paritätischen
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Foto: Paritätischer Gesamtverband

Berlin (kobinet)
Die Diskussion um die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes wird seit Jahren intensiv geführt - auch weil sich die Weiterentwicklung der Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen nicht wie erhofft auch im Leben der Leistungsberechtigten auswirkt. Der Paritätische beteiligt sich nun mit einer umfassenden Positionierung an der Debatte. "Zentrales Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) war im Jahr 2016 die Entwicklung eines modernen Teilhaberechts. Vor dem Hintergrund der Vorgaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) sollten Teilhabeleistungen personenzentriert und wie aus einer Hand erbracht werden. Menschen mit Behinderungen sollten in die Lage versetzt werden, ihr Leben ihren persönlichen Wünschen entsprechend zu planen und zu gestalten. Gleichzeitig sollten Ausgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe nicht steigen", heißt es auf der Internetseite des Paritätischen zur am 17. Dezember 2024 veröffentlichten Positionspapiers des Verbandes.


Link zum Positionspapier des Paritätischen vom 17. Dezember 2024

Lesermeinungen

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AnnaLutz
20.12.2024 08:25

Als das BTHG eingeführt wurde, sollte keiner dadurch schlechter gestellt werden. Bei uns war das zunächst so. Dann ging es los, nach Einsparmöglichkeiten zu suchen. Von Personalmangel war hier nichts zu spüren. Jedes noch so gute Gesetz wird anscheinend verdreht und bewusst falsch verstanden, um Geld zu sparen. So hatten wir z.B. eine Freizeitassistenz schon vor dem BTHG. Jetzt nicht mehr. Der Rechtsweg dauert lange, kostet Geld und Nerven.
De facto hat sich auch bei Anderen nichts zum Guten gewendet.
Leistungen aus einer Hand ist da schon ein Stadium für Fortgeschritte.