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DRESDEN (kobinet) Das Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und der Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen schreiben einen Innovationspreis für Weiterbildung aus. Der Freistaat Sachsen vergibt diesen Preis im Jahr 2025 zum 24. Mal. Gewürdigt werden damit Initiativen für beispielhafte Innovationen in der allgemeinen, beruflichen, wissenschaftlichen, politischen oder kulturellen Weiterbildung. Grundlage der Preisauslobung ist das Weiterbildungsgesetz in Verbindung mit der Weiterbildungsförderungsverordnung.
Das innovative Konzept, beispielsweise zu den aktuellen oder zukünftigen großen Herausforderungen in Sachsen, muss sich deutlich von guter Praxis unterscheiden. Darüber hinaus soll
es Transferpotential aufweisen, um die weitere Entwicklung der sächsischen Weiterbildung als ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens positiv zu beeinflussen. Dazu ist der Preis insgesamt mit bis zu 40 000 Euro dotiert. Das Preisgeld soll für Weiterbildungsprojekte in Sachsen verwendet werden.
Zu den Bewerbungsinhalten gehören ökologische Nachhaltigkeit ebenso wie Barrierefreiheit, Qualitätssicherung, Transferpotenzial, Fortsetzbarkeit und Finanzierung. Weitere Einzelheiten sind dazu auf der Internetseite der Sächsischen Staatsregierung nachzulesen.