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Schwerin (kobinet) Mecklenburg-Vorpommern will das Engagement für gerechte Teilhabe und gegen Diskriminierung verstärken. Justizministerin Jaqueline Bernhardt und die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, unterzeichneten am 21. November 2024 in Schwerin dazu eine entsprechende Erklärung. Ziel dieser Vereinbarung ist es, Beratungsstellen vor Ort zu unterstützen, dafür zu sorgen, dass der Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen politisch verankert wird und gemeinsame Anstrengungen gegen Diskriminierung zu unternehmen. Nun fehlen nur noch Bayern und Sachsen-Anhalt, die der Koalition gegen Diskriminierung noch nicht beigetreten sind.
Nach Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen ist Mecklenburg-Vorpommern das 14. Bundesland, das der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten ist. Gleich drei Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit im Rahmen des von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gestarteten Förderprogramms „respekt*land“ unterstützt: Die „RAA Mecklenburg-Vorpommern“, der „Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern“ und der Verein „Jugend kann bewegen“.
„Mecklenburg-Vorpommern setzt mit dem Beitritt zur ‚Koalition gegen Diskriminierung‘ ein starkes Zeichen für Vielfalt und Chancengleichheit. Das Land übernimmt Verantwortung und zeigt klar: Diskriminierungsschutz und gesellschaftlicher Zusammenhalt haben einen hohen Stellenwert. Gerade in Krisenzeiten ist dieser Einsatz unverzichtbar, um Teilhabe für alle zu sichern und die Rechte der Bürger*innen zu stärken“, sagte Ferda Ataman nach der Unterzeichnung der Erklärung.
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Bernhardt ergänzte: „Die Absichtserklärung, die wir heute unterzeichnen, ist ein wichtiger Meilenstein. Sie ist Ausdruck unseres festen Willens, gegen Diskriminierung und für mehr Chancengleichheit einzustehen. Denn nur, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen, können wir eine Gesellschaft schaffen, in der niemand benachteiligt oder ausgegrenzt wird.“ Diskriminierungsschutz müsse „nicht nur in Gesetzen verankert sein, sondern auch im Bewusstsein unserer Gesellschaft“, sagte Bernhardt.
„Mit dieser Offensive setzen wir uns dafür ein, dass Diskriminierung offen und konstruktiv angesprochen wird. Wir wollen Aufmerksamkeit für diese Problematik schaffen und erreichen, dass von Diskriminierung Betroffene wissen, dass sie nicht allein sind und wo sie Unterstützung finden können“, so die Justizministerin von Mecklenburg-Vorpommern Bernhardt.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist 2006 mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gegründet worden. Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung aus rassistischen oder antisemitischen Gründen, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Die ADS berät rechtlich, kann Stellungnahmen einholen und gütliche Einigungen vermitteln. Sie betreibt Forschung und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Diskriminierung. Seit 2022 wird die Leitung der Stelle als Unabhängige Bundesbeauftrage für Antidiskriminierung vom Deutschen Bundestag gewählt.