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Geht noch was in Sachen Barrierefreiheit in dieser Legislaturperiode?

Freiheitsstatue im Rollstuhl mit Fernglas
Freiheitsstatue im Rollstuhl mit Fernglas
Foto: Juliane Harms mit KI-Unterstützung

Berlin (kobinet) Eine weitere Woche beginnt ohne dass die Regierungskoalition ihr Versprechen für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz für mehr Barrierefreiheit vor allem von Angeboten privater Anbieter von Dienstleistungen und Produkten umgesetzt hat. Nach dem Bruch der Ampelkoalition gehen die Chancen hierfür auch gen Null. Interessant war trotzdem die Äusserung von Hubertus Heil auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Stephanie Aeffner in der Befragung der Bundesregierung am 13. November 2024 im Bundestag, dass der fertige Entwurf evtl. noch vom Kabinett verabschiedet werden könnte, auch wenn dies nur ein Symbol wäre. Viel interessanter als eine solche Symbolpolitik, von der behinderte Menschen bereits mehr als nötig haben, sind jedoch Überlegungen, ob der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz noch von den Fraktionen von SPD und Grünen direkt in den Bundestag eingebracht wird. Denn dann hätte er - im Gegensatz zum reinen Kabinettsbeschluss - evtl. doch noch eine Chance, verabschiedet zu werden.

„Wenn wir uns die Geschichte für die Aufnahme des Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz von 1994 anschauen, dann gelang dies damals sozusagen in der Zielgeraden, nicht zuletzt aufgrund des Drucks behinderter Menschen und ihrer Organisationen. Wenn die derzeit im Bundestag vertretenen Fraktionen und Abgeordneten es wollen, besteht durchaus noch die Möglichkeit, dass der schon lange in der Schublade des Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegende Entwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz für mehr Barrierefreiheit vom Bundestag beschlossen wird“, erklärte der Sprecher der LIGA Selbstvertretung Ottmar Miles-Paul.

Dazu brauche es aber, wie der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel dies auf die Frage der kobinet-nachrichten in der Pressekonferenz zur Vorstellung des Bremer Appell der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen der Länder und des Bundes am 15. November 2024 gesagt hat, eine fraktionsübergreifende Zustimmung. „Das wäre die Gelgenheit vor allem für die CDU ihren verschiedenen Anträgen zur Barrierefreiheit der letzten Jahre in der Opposition Taten folgen zu lassen. Aber zuerst einmal müssten sich die SPD Fraktion und die Fraktion der Grünen ein Herz fassen und den Antrag für die Gesetzesreform noch schnell als Fraktionsantrag in den Bundestag einbringen und dafür zu sorgen, dass dieser auch abgestimmt wird“, betonte Ottmar Miles-Paul. Die Zustimmung der FDP, für die sich Jens Beek immer wieder behindertenpolitisch aus dem Fenster gelehnt hatte, würde übrigens für den Beschluss der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz im Bundestag auch ausreichen. Der Entwurf müsse dann aber ernsthafte Verbesserungen bringen und dürfe nicht weichgespült werden, heißt es aus Kreisen der Behindertenbewegung zu solchen Überlegungen.