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Fluggesellschaft American Airlines muss 50 Millionen US-Dollar Strafe zahlen

Flugzeug von American Airlines
Flugzeug von American Airlines
Foto: omp

Washington, D.C., USA (kobinet) Wenn man die Gleichstellung behinderter Menschen ernst nimmt, wie dies im Rahmen der US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzgebung für behinderte Menschen der Fall ist, kann es zuweilen auch zünftige Strafen geben, vor allem, wenn es sich um größere Unternehmen handelt. Der österreichische Online-Nachrichtendienst BIZEPS berichtet über einen aktuellen Vergleich der für Schlagzeilen sorgt. "Eine Untersuchung der Fluggesellschaft American Airlines durch das US-Verkehrsministerium deckte zahlreiche Verstöße der Fluggesellschaft gegen die Sicherheit und das Eigentum von Menschen mit Behinderungen auf. Nun zahlen American Airlines 50 Millionen Dollar Strafe", heißt es in einem BIZEPS-Bericht.

„Das sogenannte „Airline Passangers with Disabilities Bill of Rights“, zu deutsch ‚Gesetz über die Rechte von Flugpassagieren mit Behinderungen‘, enthält grundlegende Rechte von Passagieren mit Behinderungen, wie z.B. das Recht auf Würde und Respekt – d.h., dass eine Person nicht aufgrund ihrer Behinderung von einer Fluggesellschaft oder ihren Angestellten diskriminiert werden darf. Menschen mit Behinderungen dürfen auch keinen Einschränkungen unterworfen werden, die für andere Fluggäste nicht gelten. Zudem muss das Personal von Fluggesellschaften geschult werden, die Bedürfnisse von Reisenden mit Behinderungen zu erkennen“, heißt es im BIZEPS-Bericht zur Gesetzgebung in den USA.

Wie es dazu kam, dass sich American Airlines auf Grund der vorgeworfenen Verstöße mit dem US-Verkehrsministerium auf einen Vergleich in Rekordhöhe von 50 Millionen Dollar geeinigt hat, kann man im BIZEPS-Bericht nachlesen. „Gemäß dem Vergleich werden American Airlines eine Geldstrafe in Höhe von 25 Millionen Dollar an das US-Finanzministerium zahlen. Die verbleibenden 25 Millionen Dollar werden in die Ausstattung der Fluggesellschaft investiert, um zukünftig Schäden an Rollstühlen zu verringern, sowie in ein System zur Kennzeichnung von Rollstühlen, das eine bessere Verfolgung der Hilfsmittel ermöglicht. Darüber hinaus werden die Gelder in die Entschädigung von Passagier:innen fließen, deren Rechte nach Ansicht der Behörde zwischen 2019 und 2023 verletzt wurden“, heißt es im Bericht.

Link zum BIZEPS-Bericht