STUTTGART (kobinet) Am kommenden Sonntag ist der Tag der Gehörlosen. Mit dem Blick auf diesen Tag fordern der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Gehörlosenverband Gehörlosengeld für Baden-Württemberg. In diesem Bundesland leben zirka 4.000 gehörlose Menschen, die zur Verständigung uf die Deutsche Gebärdensprache angewiesen sind.
In vielen Lebensbereichen haben Gehörlose unter anderem wie bei Arzt- und Behördenbesuchen, bei Klinikaufenthalten, in Ausbildung und Beruf sowie besonderen privaten Anlässen wie Hochzeiten oder Elternabenden einen Anspruch auf die Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschenden. Im persönlichen Bereich wie der Teilhabe am Vereinsleben, bei Wohnungsangelegenheiten, Notar- oder Anwaltsterminen und anderen gibt es keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Diese Dolmetscherleistungen müssen Gehörlose selbst bezahlen.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Landesverband der Gehörlosen in Baden-Württemberg fordern deshalb anlässlich des Tages der Gehörlosen, die Kosten für Gebärdensprachdolmetscherleistungen in allen Lebensbereichen zu finanzieren. Hierfür sei nach Erfahrung dieser Verbände die Einführung eines Gehörlosengeldes in Baden-Württemberg erforderlich, das entsprechend dem Landesblindengeld monatlich pauschal ausgezahlt werde.