
Foto: Michael Gerr
Berlin (kobinet) Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich am 5. Juli 2024 auf einen Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Nun müsste endlich der Weg für eine Reihe von Reformen frei sein, die im Koalitionsvertrag verankert sind und noch abgearbeitet werden müssen. Das findet zumindest kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul, der in seinem Kommentar der Frage nachgeht, wo der längst überfällige Referentenentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgestzes für mehr Barrierefreiheit nun bleibt.
Kommentar von kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul
Viele behinderte Menschen sind aufgrund ihrer Situation längeres Warten gewohnt. Doch irgendwann reißt auch ihnen der Geduldsfaden. Seit das US-amerikanische Antidiskriminierungsgesetz für behinderte Menschen 1990 verabschiedet wurde, fragen sich viele behinderte Menschen, warum wir nicht auch private Anbieter von Dienstleistungen und Gütern in Deutschland zur Barrierefreiheit verpflichten können? Mittlerweile ist viel Zeit ins Land gezogen. Das Behindertengleichstellungsgesetz wurde 2002 auf Bundesebene verasbschiedet, 2006 folgte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, 2016 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz reformiert – die umfassende Verpflichtung zur Barrierefreiheit Privater blieb dabei jedoch aus.
Und dann kam die Erleuchtung im Dezember 2021 mit dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und der FDP. Darin sind behindertenpolitische Vorhaben verankert, wofür die Behindertenbewegung seit einer gefühlten Ewigkeit streitet. So zum Beispiel die Reform des Behindertengleichstellungsgeseetzes mit dem Ziel private Anbieter von Dienstleistungen und Gütern zur Barrierefreiheit zu verpflichten. Große Hoffnung machte sich breit und auch ein gewisses Vertrauen, dass die Regierenden dies nun endlich richten werden. Jahr um Jahr zog seither ins Land und nun hat die Regierungskoalition gerade noch ein Jahr Zeit in der Zielgeraden dieser Regierungskoalition ihr Versprechen zu halten.
Aus gut informierten Kreisen wissen wir längst, dass der Entwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes schon geraume Zeit in den Schubladen liegt. Zuletzt hieß es, dass der Entwurf in der Vorabstimmung im Kanzleramt ist. Aber aufgrund der Uneinigkeit bezüglich der Gestaltung des Bundeshaushalts 2025 hänge auch diese Gesetzesinitiative in der Abstimmung fest. Und nun wurde am 5. Juli 2024 eine Einigung in Sachen Bundeshaushalt verkündet. Die Frage ist daher nun: „Wo isser denn nun, der Referententwurf für das Behindertengleichstellungsgesetz?
Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat sich bereits mit einer großen Lupe vor dem Bundesjustizministerium umgeschaut, da haben die Aktiven den Entwurf allerdings noch nicht gefunden. Diese Woche wollen sie beim Bundesfinanzministerium nachschauen, ob dort die Gesetzesinitiative blockiert wird. Man darf also gespannt sein, ob der Entwurf nun bald das Licht der Welt erblickt oder ob es wie bei der ebenfalls versprochenen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgeseztes (AGG) ständig neue Ausreden gibt. Die Geduld der Behindertenbewegung ist auf jeden Fall mittlerweile erschöpft. „Wir werden dafür streiten, dass dieses Versprechen für mehr Barrierefreiheit nicht gebrochen wird“, so hallt es immer lauter durch die Republik – und das ist auch gut so!





Ottmar, ich stimme deinem Ruf zu.
Und füge hinzu: Ende der Zeitenwende! Diplomatie statt Rüstungs-idiotie! – Dieser Teil des Rufs richtet sich an die große Kriegskrawall-Koalition aus Regierung und Opposition. Keine kriegskapitalistische „Priorisierung“! Keine „Umschichtung des Haushalts“ vom Welfare-State zum Warfare-State!
Im Auftrag von Hans-Willi Weis
In allen Forderungen steht auch immer der Begriff der Finanzierbarkeit. Diese muss nachhaltig gestaltet sein (Rüstungsausgaben zählen nicht dazu).
Wie also würden Sie eine nachhaltige Finanzierung gestallten, wo sollte gekürzt werden um Finanzierung nachaltig zu ermöglichen?
Es ehrt mich, Frau Marion, dass Sie mir die Kompetenz zum Realpolitiker zutrauen. Deshalb in Kürze, es geht ja um die gesetztliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Geschäfts-und Dienstleistungsbereich. Die Kosten zur baulichen Anpassung tragen die Inhaber bzw. Anbieter. In Fall von besonders hohen Anpssungskosten im Verhältnis zu Größe und Umsatz der Betriebe, Unternehmen, Dienstleister wird ein öffentlicher Kostenzuschuss gewährt,welcher steuerlich z.B. aus der Reaktivierung der zur Zeit ausgesetzten Vermögenssteuer finanziert werden könnte.
Hans Willi Weis
„Die Kosten zur baulichen Anpassung tragen die Inhaber“ und genau da kann es problematisch werden, denn oft sind die Inhaber*innen/Eigentümer*innen dazu finanziell nicht in der Lage, auch nicht mit Zuschüssen.
Für viele würde das bedeuten, dass das Geschäft aufgegeben werden müsste.
Die Bundesländer (baurechtlich verantwortlich) haben häufig auch nicht das Geld.
Bleibt die Frage: Wie soll finanziert werden, denn die Notwendigkeit der Barrierefreiheit ist bekannt. Die Umsetzung (besonders in Deutschland) schwierig.
„Und nun wurde am 5. Juli 2024 eine Einigung in Sachen Bundeshaushalt verkündet“ – und das stimmt so nicht. Die eigentlichen Debatten um den Bundeshaushalt, haben noch nicht stattgefunden.
Die Einigung ist erst einmal zwischen den Koalitionspartnern getroffen. Die Verabschiedung erfolgt aber erst, wenn diese in den Bundestag zur Debatte und Abstimmung, anstehen.
Also bitte, nicht fordern, sondern erst einmal abwarten bis der Haushalt im Bundestag verabschiedet wurde.
Vermutlich wird der Haushalt im Herbst 2024 verabschiedet, ist dann also erst ab 2025 gültig.
Wer die Nachrichten aktiv verfolgt, der weiß, dass die Debatten im Bundestag für den November 2024 vorgesehen sind.