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Sozialamt muss bei Wohnungssuche helfen

Paragraphenzeichen unter einer Lupe vor rosafarbenem Hitnergrund
In Sachen Recht nachgefragt
Foto: H. Smikac

ESSEN (kobinet) Wenn ein Sozialhilfeempfänger, der eine Schwerbehinderung hat, aus gesundheitlichen und sprachlichen Gründen keine günstigere und angemessene Wohnung finden, darf die Sozialhilfebehörde die zu übernehmenden Unterkunftskosten nicht einfach kürzen. Der Sozialhilfeträger ist dann verpflichtet, bei der Wohnungssuche zu unterstützen



Das hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. Dezember 2022 (Az.: L 9 SO 429/21) entschieden.

Weitere Einzelheiten dazu können unter diesem Link nachgelesen werden