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Bundessozialgericht entschied zu Taxikosten für gehbehinderte Schülerin

Bundessozialgericht
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Foto: Bundessozialgericht

Kassel (kobinet) "Kein Schulbus fährt, das Kind kann den Weg nicht laufen oder mit dem Fahrrad fahren – in diesem Fall muss die Behörde einer Familie die Taxikosten voll erstatten. Das hat das Bundessozialgericht entschieden." So heißt es in einem Bericht des SPIEGEL auf den Ralph Milewski die kobinet-nachrichten aufmerksam gemacht hatte.



Link zum SPIEGEL-Bericht mit den Hintergründen zur Entscheidung des Bundessozialgerichts