BERLIN (kobinet) Fast 36 Prozent aller Studierenden sind arm. Das ist das Ergebnis einer Kurzexpertise der Paritätischen Forschungsstelle, die der Paritätische Gesamtverband heute vorstellt. Gemeinsam mit dem Deutschen Studierendenwerk fordert der Wohlfahrtsverband nun eine substanzielle Nachbesserung bei der kommenden BAföG-Novelle. Dazu müssten die für die Reform zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von 150 Millionen Euro voll ausgeschöpft werden. Sowohl der Paritätische als auch das Deutsche Studierendenwerk sind heute zur Sachverständigenanhörung zum BAföG im zuständigen Ausschuss des Bundestages eingeladen.
Aus der Kurzexpertise des Paritätischen geht hervor, dass die Zahl der geförderten Studierenden von 18,7 Prozent auf 11,7 Prozent zurückgegangen sei. Der Rückgang der Förderquoten gehe mit einer hohen Armutsbetroffenheit einher: Betrachte man lediglich Studierende, die alleine oder in WGs mit anderen Studierenden leben, seien 8 von 10 Studierenden arm. Ebenfalls sind 59 Prozent aller allein- oder in WGs lebenden Studierenden 2023 mit den Wohnkosten überlastet, da sie mehr als 40 Prozent ihres monatlich zur Verfügung stehenden Geldes allein fürs Wohnen aufwenden müssten.
Der Paritätische Gesamtverband und das Deutsche Studierendenwerk vermissen im Gesetzentwurf des Bildungsministeriums für eine 29. BAföG-Novelle insbesondere eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale. Sie fordern, dass die Bedarfssätze an das Bürgergeld angepasst werden und gesetzlich festgeschrieben regelmäßig erhöht werden, wie sie bei anderen staatlichen Leistungen gang und gäbe sei.
Hmm,
hier ist – mal wieder – völlig unklar, welche Armutsdefinition benutzt wird (sorry, das macht der Paritätische gerne)!
Natürlich hat eín Studierendes ein geringeres Einkommen, als eine Durchschnittsperson – es arbeitet ja auch nicht…
Nimmt man die bei uns geläufige Armutsdefinition von 60% des Durchschnittseinkommens – was hier nicht ausgeführt wird! – dann sollte sich da natürlich eine Differenz ergeben. Alles andere wäre ein Affornt gegenüber denjenigen die arbeiten (und auch mit den 60% droht niemand in Deutschland zu verhungern – mal ganz abgesehen davon, dass man – ja, wir haben eine Bildungspyramide nach Herkunft, surprise! – ausgehen kann, dass nicht unwesentliche Teile der Studierenden noch Unterstützung aus dem Elternhaus erhalten!).
Sorry, bis zum 27.Lebensjahr gibt es schon 250€ Kindergeld – und eventuelle Leistungen der Eingliederungshilfe sind da gar nicht erst eingepreist und Armut beginnt ab 571€ (hier kommen aber Synergieeffekte ala WG und co. gar nicht erst vor – das sind Mittelwerte).
Nebenbei kann man als Studierendes arbeiten -ich hatte null Bafög und selten relativ soviel verdient (was früher die Ausnahme war, nämlich 2-3 Tage die Woche zu arbeiten), ermöglicht das verschulte System mitlerweile locker…