Hollenbach (kobinet) Wie die BR-Sendung Quer gestern berichtete, wurde einem offensichtlich schwerstpflegebedürftigen Menschen von seiner Krankenkasse die Intensivpflege verweigert. Nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes wäre sie nicht erforderlich.
Der Medizinische Dienst behauptete in seinem Gutachten, dass der Antragsteller körperlich untersucht wurde. Dies wird von der Ehefrau des Antragstellers jedoch verneint. Bei einer körperlichen Untersuchung wäre der Bedarf offensichtlich. Das Gutachten des Hausarztes hat der Medizinische Dienst zwar erwähnt, es floss jedoch nicht in dessen Gutachten mit ein.