
Foto: Schlichtungsstelle BGG
Berlin (kobinet) "In 1.328 Fällen haben sich Menschen mit Behinderung seit 2017 an die zentrale Schlichtungsstelle gewandt, um mutmaßliche Diskriminierungen durch Behörden oder öffentliche Einrichtungen anzuzeigen. Das teilte eine Sprecherin der Stelle, die beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung angesiedelt ist, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) auf Anfrage mit." So heißt es in einem aktuellen Beitrag von ZEIT ONLINE.
Link zum Beitrag von ZEIT ONLINE vom 31. März 2024
„Die Schlichtungsstelle ist für Menschen mit Behinderungen da. Wir vermitteln bei Konflikten, in denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht. Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) ist für Ihre Schlichtung im Bereich der Bundesverwaltung und weiterer Rechte aus dem BGG die richtige Ansprechpartnerin. Für Konflikte mit Landesbehörden gibt es in den Bundesländern jeweils eigene zuständige Stellen für Menschen mit Behinderungen“, heißt es auf der Seite der Schlichtungsstelle BGG.





Auch ich habe erst sehr spät von dieser guten Unterstützungsmöglichkeit bei Barrieren erfahren.
Dort werde ich auch gut informiert oder an eine andere zuständige Landesbehörde vermittelt.
Dennoch würde ich mir wünschen, dass jede Schlichtungsstelle Anträge über Barrieren künftig annehmen und zuverlässig an die richtige Stelle weiterleitet.
Das wäre eine sehr gute Unterstützung! Die Betroffenen müssten sich nicht mehr mühsam die Vorgaben und Kontaktdaten der jweiligen Landesbehörde oder anderen Stelle recherchieren.