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Neues Projekt: Behinderte Menschen in Katastrophenlagen nicht diskriminieren

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Foto: ISL

Berlin (kobinet) Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) startete in das Jahr 2024 mit einem neuen Projekt namens "Nicht-Diskriminierung behinderter Menschen in Gefahrensituationen und humanitären Notlagen“. Das Projekt wird für drei Jahre durch den beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelten Partizipationsfonds finanziert. "Kriege, Klimawandel und Katastrophen: Das 21. Jahrhundert stellt die Menschheit vor tiefgreifende Herausforderungen. Und besonders für Menschen mit Behinderungen sind sie eine existenzielle Gefahr. Deshalb schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Artikel 11 vor: 'Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht (…) alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen (…) den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten'", heißt es in einer Presseinformation zum neuen Projekt der ISL.



Trotz dieser menschenrechtlichen Forderung stecke der inklusive Katastrophenschutz noch in den Kinderschuhen, besonders in Deutschland sei dieser hier nicht existent. Als aktuelle eindrückliche Beispiele dienten der Umgang mit behinderten Menschen während der Corona-Pandemie und die Flutkatastrophe im Ahrtal einschließlich zwölf behinderter Toten in einer Einrichtung, heißt es vonseiten der ISL. „Mit diesem Projekt wollen wir Menschen mit Behinderungen genau darüber informieren, wie sie im Katastrophenfall vorgehen können und sich auf diese vorbereiten können. Dazu nutzen wir auch den Austausch mit internationalen Institutionen und Selbstvertretungsorganisationen, um Best-Practice-Beispiele für behinderte Menschen in Deutschland zu adaptieren“, erklärt Maria-Victoria Trümper, die für das Projekt verantwortlich ist.

„Die brandaktuellen ‚Abschließenden Bemerkungen‘ der Staatenprüfung Deutschlands 2023 unterstreichen ganz klar, dass eine allumfassende, inklusive und menschenrechtsbasierte Strategie zur Reduzierung des Katastrophenschutzes fehlt. Der Genfer Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK empfiehlt deshalb u. a. einen nationalen Notfallplan, der in maßgeblicher, aktiver Zusammenarbeit mit und durch Konsultationen von Menschen mit Behinderungen erstellt werden soll“, erklärte Trümper weiter. Aufgrund der Dringlichkeit im inklusiven Katastrophenschutz, verfasst der Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK die nächsten „Allgemeinen Bemerkungen“ zu Artikel 11 der UN-BRK. Sie dienen dazu, einzelne Artikel sowie leitende Konzepte von Menschenrechtskonventionen konkreter zu erläutern und auch für nationale Gerichte und Verwaltung zugänglicher zu machen.

Trümper betont weiter: „Richtlinien und Handlungsempfehlungen zu inklusivem Katastrophenschutz liegen international schon längst vor. Zwei Beispiele sind das ‚Sendai Rahmenwerk für Katastrophenvorsorge‘ und die ‚IASC Inklusionsleitlinien‘, die international bereits längst in der Umsetzung sind. Man fragt sich mit Blick auf Deutschland – warum a) diese Maßnahmenkataloge bisher hier nicht gegriffen haben und b) keinerlei Informationen für behinderte Menschen vorhanden sind, die sie inkludiert? Zwar gibt es vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) eine Verhaltensempfehlung. Darin steht aber nur, dass behinderte Menschen sich im Katastrophenfall an Hilfspersonen wenden sollen. Das zementiert das klassisch-defizitäre Denken über behinderte Menschen und minimiert sie zu Hilfsobjekten. Das lässt vermuten, sie wurden nicht in die Erstellung miteinbezogen, geschweige denn mitgedacht.“

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.

Link zur Presseinformation der ISL mit weiteren Infos