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DRESDEN (kobinet) Im Auftrag des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt soll eine Studie jetzt den Unterstützungsbedarf bei Autismus-Spektrum-Störungen und weiteren spezifischen Behinderungen in Sachsen ermitteln. Damit soll ermittelt werden wie viele Menschen mit spezifischen Behinderungen wie einer Autismusspektumstörung, Taubblindheit, dem Angelman-Syndrom oder dem Prader-Willi-Syndrom in Sachsen leben und wie sich ihre Lebenssituation gestaltet.
Der Siebte Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hat als Teil des Sächsischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention die Notwendigkeit aufgezeigt, eine solchen Studie zur Ermittlung der besonderen Unterstützungsbedarfs für Menschen mit spezifischen Behinderungen durchzuführen.
Betroffene, die im Freistaat Sachsen leben und ihre Erfahrungen in die Studie einbringen möchten, können sich an per E-Mail an die Ansprechpersonen des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) wenden.