Wien (kobinet) Die österreichische Volksanwaltschaft stellte vor kurzem Untersuchungsergebnisse und Empfehlungen zum Thema Sexualität in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines Pressegesprächs vor. "Die Kommissionen der Volksanwaltschaft kontrollieren die Umsetzung der Menschenrechte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit besuchten sie von April 2022 bis Juli 2023 161 Einrichtungen in ganz Österreich, um diese hinsichtlich sexueller Selbstbestimmung und dem Vorhandensein sexualpädagogischer Konzepte zu untersuchen", heißt es in einem Bericht des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS.
„Zu Anfang der Pressekonferenz betont Volksanwalt Achitz, dass das Recht auf Selbstbestimmung und auch auf Selbstbestimmung der Sexualität ein zentraler Grundsatz der UN- Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sei. Aufklärung ist ein wesentliches Element der sexuellen Selbstbestimmung, erklärt Achitz. Wichtig war deshalb die Frage, ob in den besuchten Einrichtungen sexualpädagogische Konzepte vorhanden seien. Gemeint seien damit zum Beispiel Leitfäden für Mitarbeiter:innen, die erläutern, wie man mit problematischen Situationen umgeht, das Thema Sexualität anspricht oder Aufklärung betreibt. Die Erhebungen haben ergeben, dass etwa zwei Drittel der untersuchten Einrichtungen ein sexualpädagogisches Konzept haben. Allerdings sei nur ein Drittel von diesen Konzepten in Leichter Lesen verfügbar. Dies sei aber wichtig, damit man die Informationen auch allen Bewohner:innen zugänglich machen könne. Ein Drittel der untersuchten Einrichtungen verfügen über kein sexualpädagogisches Konzept. Die Volksanwaltschaft empfiehlt, dass alle Einrichtungen ein sexualpädagogisches Konzept haben, das sowohl Mitarbeiter:innen als auch Bewohner:innen bekannt ist und mit dem auch aktiv gearbeitet wird“, heißt es im BIZEPS-Bericht über die Pressekonferenz.
Eine besondere Problematik sieht der Volksanwalt in Einrichtungen, in denen Menschen mit schweren Behinderungen leben. Dort würde sehr oft das Thema Sexualität ignoriert und tabuisiert werden. Das sei sehr problematisch und widerspreche der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Außerdem führe das Ignorieren des Sexualtriebs vermehrt zu gewaltsamen Übergriffen, heißt es weiter im BIZEPS-Bericht.
Link zum BIZEPS-Bericht mit weiteren Infos zur Pressekonferenz der Volksanwaltschaft