DÜSSELDORF (kobinet) Jährlich erscheint das Steuermerkblatt des Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) für Familien mit behinderten Kindern. Es wurde auch für das Jahr 2023 wieder aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2023. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke.
Alle Jahre wieder steht in vielen Familien die Steuererklärung an. Die Neuauflage des bvkm-Ratgebers berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2024 aufgrund des Inflationsausgleichsgesetzes in Kraft getreten sind. Hierdurch wurde der Kinderfreibetrag auf 3.192 Euro beziehungsweise bei zusammen veranlagten Eltern auf 6.384 Euro angehoben.
Gestiegen ist im Jahr 2024 zudem der Grundfreibetrag. Er beträgt nun 11.604 Euro . Dieser Betrag ist für den Kindergeldanspruch von Eltern maßgeblich, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben. Abgerundet wird der Ratgeber wie immer mit Hinweisen auf wichtige Urteile des Bundesfinanzhofs.
Das Steuermerkblatt 2023/2024 steht im Internet auf der Seite des bvkm in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos als Download zur Verfügung.