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Altersdiskriminierung durch KFZ-Versicherungen

Paragraphenzeichen unter einer Lupe vor rosafarbenem Hitnergrund
In Sachen Recht nachgefragt
Foto: H. Smikac

KÖLN (kobinet) Das Büro gegen Altersdiskriminierung in Köln hat in den letzten 18 Jahren sehr viele Beschwerden von KFZ-BesitzerInnen und Besitzer übers Altersdiskriminierung durch KFZ-Versicherungen bei der Prämienberechnung erhalten. Ohne dass ein Schaden verursacht worden war, wurden und werden die Prämien erhöht.



Seit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 hat das Büro gegen Altersdiskriminierung die Meinung vertreten, dass diese Prämienerhöhungen altersdiskriminierend sind. Zwar erlaubt das Gesetz eine „unterschiedliche Behandlung wegen des Alters“ jedoch nur dann, wenn diese „auf anerkannten Prinzipien risikoadäquater Kalkulation beruht, insbesondere auf einer versicherungsmathematisch ermittelten Risikobewertung unter Heranziehung statistischer Erhebungen.“

Aber weder die risikoadäquaten Kalkulationen noch die Risikobewertungen waren und sind für die Versicherten nachvollziehbar. Die Behauptung der Versicherer, dass sie nicht wegen des Alters diskriminieren, ist also nicht überprüfbar.

Vor acht Jahren und fünf Monaten wurde dazu eine Petition an den Bundestag in dieser Sache eingereicht. Ein Interview mit dem Einreicher dieser Petition und dem aktuellen Stand ist auf dieser Internetseite nachzulesen.